Hallo zusammen,
wir würden gerne bauen und haben dafür die Möglichkeit die Hälfte eines bestehenden Grundstücks zu kaufen.
Die Stadt ist hier schon entgegengekommen bzgl. der Baufläche (bzw. würde bei etwaigen Überschreitungen das OK geben).
Allerdings befindet sich auf dem Bebauungsplan an einer Grundstücksgrenze eine Verkehrsfläche (in Form eines ungebauten Rad- und Wanderweg). Diese Fläche wurde vor etlichen Jahren (~40-50) vorsorglich beansprucht, um eine Anbindung an eine mögliche Siedlung zu ermöglichen. Diese Siedlung ist bislang nicht entstanden und wird es vermutlich auch nicht. Zudem ist die Verkehrsfläche nicht im Besitz der Stadt.
Des weiteren wurde vor 20 Jahren 50m weiter ein Rad- und Wanderweg errichtet der den möglichen Weg auf unserem Grundstück obsolet macht.
In dem Bereich haben wir aber ein Carport geplant, dieses darf auf Grund der Verkehrsfläche aber nicht errichtet werden.
Angesichts der örtlichen Begebenheiten (neuer / anderer Weg vorhanden, Siedlung wird nicht gebaut) ist die Verkehrsfläche natürlich mehr oder weniger überflüssig.
Gibt es die Möglichkeit (in Form von Sondergenehmigungen o.ä.) die Fläche offiziell zu bebauen ohne den Bebauungsplan ändern zu müssen?
-- Editier von JuggedHareBoy am 11.08.2017 12:56
Überbauung einer eingetragen (nicht umgesetzten) Verkehrsfläche möglich?
11. August 2017
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Frage vom 11. August 2017 | 11:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überbauung einer eingetragen (nicht umgesetzten) Verkehrsfläche möglich?
Verbaut?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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