>Überbau - Grundstücksgrenze
Hallo, amako und flawless,
das Dach der Garage ist genau so hoch wie der Fußboden des Erdgeschosses, somit also der Fußboden des Wohnzimmers.
Eine normale Garage hat z.B. ein Holzdach oder Dachziegel, mein Garagendach hat eben Fliesen, so dass ich vom Wohnzimmer direkt auf das Dach gehen kann und das ist eben die Terrasse. Die Terrasse ist also ca. 2 m über dem Erdboden und bildet baulich das Dach der Garage.
Für mich als Laien gehört die Terrasse somit auch zum Gebäude der Garage, denn sie ist doch die Dachkonstruktion.
Oder sieht Ihr das jetzt anders? Das ist nämlich der einzige Streitpunkt noch - gehört die Terrasse auch zur Garage oder eben nicht?
MfG
starlightauto
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von starlightauto am 23.03.2012 08:57
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