Über Sondernutzungsrecht in eigenen Garten???

20. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Schmal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Über Sondernutzungsrecht in eigenen Garten???

Ich habe das Problem, dass ich meinen Garten (300 m²) nur durch den Keller, meine Wohnung oder das Sondernutzungsrecht (ebenfalls Garten) eines anderen Wohnungseigentümers der WEG erreichen kann. Grundsätzlich kein Problem, außer bei Arbeiten, die durchgeführt werden müssen. Volle Biotonne nach Rasenmhen etc. bekomme ich vom Gewicht her keine Treppenstufen hoch. Gibt es ein Übergangsrecht für notwendige Arbeiten, dass mir gewähren muss, das Sondernutzungsrecht etwa mit einer Biotonne zu betreten. Zudem hat der Eigentümer einen Zaun errichten lassen ohne Tor. Muss er eine Tür hinein bauen, damit ich bei Arbeiten etc. in meinen Garten gelangen kann? Danke für Eure Hilfe!

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-- Editiert Schmal am 20.10.2014 11:45

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Ein gesetzlich geregeltes Übergangsrecht gibt es nicht. Allenfalls kannn ein solches in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vereinbart sein. Hieran wäre auch zu bemessen, ob Dein Miteigentümer berechtigt war, einen Zaun zu bauen.

Wenn die volle Biotonne zu schwer ist, musst Du sie eben vor dem Haus stehen lassen und mit dem Fangkorb oder einem Gartenabfallsack bei geringerem gewicht mehrmals Durch das Haus gehen.

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"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Volle Biotonne nach Rasenmhen etc. bekomme ich vom Gewicht her keine Treppenstufen hoch. <hr size=1 noshade>

Dann durch die Wohnung oder nur teilbefüllen.

Notwegerechte sind für "Notfälle" gedacht, nicht weil es zu unbequem/aufwändig ist.



Welche weiteren Arbeiten stehen denn an, die nicht durch Wohnung oder Keller gehen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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