Über Facebook was verkaufen! Gewerbeanmeldung? Steuer?

12. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Terence Spencer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
Über Facebook was verkaufen! Gewerbeanmeldung? Steuer?

Hallo,

jemand möchte bei Facebook über seinen Account etwas verkaufen. D. h., er möchte dort anbieten, individuelle Ernährungs- und Trainingspläne zu erstellen, die auch was kosten sollen.

Welche Art von Gewerbe muss man dafür anmelden?

Wie läuft das mit den Geldern, die da fließen? Wenn man ganz böse und vielleicht auch ganz dumm ist, meldet man kein Gewerbe an, bietet sowas an, bekommt Geld, ohne dass man Steuern zahlen muss ... bekommt ja keiner mit, oder!?

Wie sind also diese Einnahmen richtig zu vereinnahmen, sodass der Staat seinen korrekten Anteil davon bekommt? Nehmen wir mal an, ein Plan kostet 50 €. Diese 50 € müssen ja versteuert werden, also gemeldet werden. Wenn jetzt aber diese 50 € einfach auf das Konto eingehen, von einem "Freund" sozusagen, muss ja nix versteuert werden.

Oder macht derjenige sich zu viel Kopf und er muss gar kein Gewerbe anmelden und auch nichts versteuern, weil es ja letztlich "Freundschaftsdienste" sind, die nicht regelmäßig angeboten werden, sondern nur auf Anfrage?!

Hoffe, auf eure Hilfe.

Danke.

Grüße

Terence

-- Editier von Terence Spencer am 12.07.2015 21:35

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Wie läuft das mit den Geldern, die da fließen? Wenn man ganz böse und vielleicht auch ganz dumm ist, meldet man kein Gewerbe an, bietet sowas an, bekommt Geld, ohne dass man Steuern zahlen muss ... bekommt ja keiner mit, oder!?
Genau, dafür muss man schon so richtig dumm sein, um zu glauben, dass das gut geht.

[UNANGEMESSENE BEITRÄGE GELÖSCHT]

Was hat "jemand" denn eigentlich für Qualifikationen und wie ist er versichert, wenn das erste mal einer seiner Kunden in Folge dieses Plans zusammengebrochen ist oder diese Pläne sich als offensichtlich wirkungslos erweisen? Hat dieser "jemand" eigentlich eine Erlaubnis von facebook eingeholt, um sein Nutzerprofil gewerblich zu nutzen? Ich würde auch immer ein paar Euros für den Fall an die Seite legen, dass eine dicke Abmahnung etwa wegen des Verstoßes gegen die Impressumspflicht ins Haus trudelt.

Zur Existenzgründung gibt es Beratungsstellen, nur beispielsweise die IHK.
Hier hingegen gibt es keine Anleitung zum Begehen von Straftaten.

-- Editiert von Moderator am 12.07.2015 22:27

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat:
bekommt ja keiner mit, oder!?

Nun, da Facebook und die Verkäufe darauf genau wie eBay ein absoluter Geheimtipp sind von denen mangels öffentlicher Bekanntheit weder Gewerbeamt noch Finanzamt etwas wissen ...
Auch Konkurrenten werden den "Neuen" keinesfalls zur Prüfung bei den vorgenannten melden, da sich ja alle sooooooo lieb haben und jeder gerne ein Teil von seinem Gewinn abgibt.



Zitat:
Wenn jetzt aber diese 50 € einfach auf das Konto eingehen, von einem "Freund" sozusagen, muss ja nix versteuert werden.

Einfach mal "Steuerhinterziehung" googlen ...



Ansonsten würde ich erstmal eines dieser Existenzgründerseminare bei der IHK empfehlen wenn man demnächst nicht hier öfter unter "Strafrecht" seien Probleme schildern will ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Entscheiden Sie sich mal: Entweder Sie hätten gern eine Anleitung zur Steuerhinterziehung - dann sind Sie hier falsch. Oder Sie wollen Hilfe bei der Existenzgründung - dann formulieren Sie das auch so. Dafür können Sie dann gern einen neuen Thread eröffnen - dieser ist jetzt zu.

1x Hilfreiche Antwort

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