Hallo
Da ich hier viel brauchbare Information bereits bekommen habe und leider erneut ein Konflikt bevor steht, benötige ich euren Rat.
Ich habe am 25.04. Mein Auto über ebay verkauft. Innerhalb der ersten 7 Tage wollte der Käufer das Fahrzeug abholen. Leider lag in der Zwischenzeit ein defekt am Auto vor und ich habe die Abholung abgesagt.
Sein Anwalt hat mich am 30.5. aufgefordert den defekt bis 06.05. instandzusetzen.
Am 01.05. habe ich ihm mitgetteilt, dass der defekt repariert ist und er nun das Fahrzeug bis 09.05. abholen soll. Keine Reaktion des Käufers.
Ich habe um Rückinfo bis 11.05. gebeten was nun los sei. Wieder keine Antwort.
Am 11.05. habe ich ihm und seinem Anwalt per email aufgefordert mir bis 13.05. Mitzuteilen wann er das Fahrzeug abholt. Auf Anrufe und whatsapp (Lesebestätigung vorhanden) reagiert er nicht.
Darf ich das Auto nun anderweitig dieses Wochenende verkaufen, auch wenn er sich nicht geäußert hat ob er vom Kaufvertrag zurücktritt?
Kann er mir Ärger machen wenn ich das Auto anderweitig verkaufe?
Über Ebay ein Autoverkauft
12. Mai 2016
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Frage vom 12. Mai 2016 | 20:36
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 11x hilfreich)
Über Ebay ein Autoverkauft
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 12. Mai 2016 | 21:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119628 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Darf ich das Auto nun anderweitig dieses Wochenende verkaufen, auch wenn er sich nicht geäußert hat ob er vom Kaufvertrag zurücktritt?
Fall man keinen kostenintensiven Stress will, sollte man davon absehen
Zitat:Kann er mir Ärger machen wenn ich das Auto anderweitig verkaufe?
Jede Menge ...
#2
Antwort vom 12. Mai 2016 | 21:53
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 11x hilfreich)
Muss ich jetzt 3 Jahre warten bis das verjährt ist oder ab wann weiss ich, dass der Käufer mir kein Ärger mehr macht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Mai 2016 | 22:11
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo,
setze deinem Käufer doch erstmal eine ordentliche Frist,bis jetzt hast du doch nur (sorry für den kommenden Ausdruck) Murksfristen gesetzt,
Eine ordentliche Frist beträgt MINDESTENS 14 Tage und sollte zumindest als Einwureinschreiben gesetzt werden, alles andere kannst du vergessen!
#4
Antwort vom 12. Mai 2016 | 22:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119628 Beiträge, 39758x hilfreich)
Richtig, erst mal eine ordentliche Frist setzen.
Zitat:Muss ich jetzt 3 Jahre warten bis das verjährt ist
Etwas länger, Verjährung tritt zum 01.01.2020 ein.
#5
Antwort vom 12. Mai 2016 | 23:19
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 11x hilfreich)
Vielen dank für die Antworten.
Muss ich noch auf etwas hinweisen, als dass er das Fahrzeug binnen 2 wochen abholen muss?
Oder wäre es besser einen Anwalt diesen Brief formulieren zu lassen?
#6
Antwort vom 13. Mai 2016 | 00:57
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Wenn du zu viel Geld übrig hast, kannst du das machen.Zitat:Oder wäre es besser einen Anwalt diesen Brief formulieren zu lassen?
Einfach schreiben, eine Formvorschrift gibt es nicht...
#7
Antwort vom 13. Mai 2016 | 07:20
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatDarf ich das Auto nun anderweitig dieses Wochenende verkaufen :
Klar, darfst du.
Nach abgelaufener, von dir gesetzter (ordentlichen) Frist.
14 Tage mit Einwurfschreiben.
Sollte keine Reaktion kommen, Auto erneut inserieren / verkaufen.
Solltest du weniger erzielen, fordere vom ersten Käufer die Differenz.
Auch hier, mit ordentlicher Frist und anschließendem Mahnverfahren.
Ich empfehle mich.
#8
Antwort vom 13. Mai 2016 | 10:00
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:Sollte keine Reaktion kommen, Auto erneut inserieren / verkaufen.
Fast. Das erste Schreiben setzt den K in Verzug bei Fristablauf. Danach muß man dann aber noch wirksam und beweisbar den Rücktritt erklären, also ein zweites Schreiben.
Denkbar, daß man das bei geschickter Formulierung auch alles im ersten Schreiben hinbekommt, aber Rechstberatung im Einzelfall machen wir hier ja nicht.
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