Über EBay Artikel verkauft, dieser angeblich einen Schaden hat

4. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)
Über EBay Artikel verkauft, dieser angeblich einen Schaden hat

Guten Abend zusammen,

Ich habe eine Frage. Ich habe bei EBay einen Laptop verkauft, dieser hatte am Gehäuse einen Schaden, wie ich es auch in der Beschreibung beschrieben habe. Trotz des Schadens war er bei mir voll Funktionsfähig. Nach dem ich diesen an den Höchstbietenden versendet habe (so Verpackt, wie ich Ihn damals per Post erhalten habe) kam eine Nachricht von dem Käufer, dass das Display nicht mehr ordentlich funktioniert und alles Fehlerhaft angezeigt wird. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass er dies bitte bei der DHL melden sollte da ich vermute, dass es ein Transportproblem sei, wobei der Karton angeblich keinen Schaden hat. Der Käufer möchte mich nun aber anzeigen, weil er hinter der Sache einen Betrug vermute. Ich habe in der Verkaufsanzeige Fotos die zeigen, dass das Display bei mir noch einwandfrei funktioniert hat. Jetzt ist meine Frage ob mir jemand helfen kann der sich da auskennt und mir sagen kann, ob ich beweisen muss das ich den Laptop so verschickt habe wie beschrieben oder er beweisen muss, dass ich falsche Angaben gemacht habe. Und wie ich am besten weiter vorgehen sollte.
Ich bin für jeden Rat bzw Hinweis dankbar.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von ciccio76):
Jetzt ist meine Frage ob mir jemand helfen kann der sich da auskennt und mir sagen kann, ob ich beweisen muss das ich den Laptop so verschickt habe wie beschrieben oder er beweisen muss, dass ich falsche Angaben gemacht habe.


Sollte die Gewährleistung ausgeschlossen worden sein:
Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel vor Übergabe vorlag, du davon wusstest und es ihm verschwiegen hast.

Sollte die Gewährleistung nicht ausgeschlossen worden sein:
Dann muss der Käufer nur nachweisen, dass der Mangel vor Übergabe vorlag

Unabhängig davon:
Zwar trägt der Käufer das Transportrisiko, aber du hast die Pflicht einer versendungssicheren Verpackung. Sollte der Mangel aufgrund mangelhafter Verpackung entstanden worden sein, müsstest du dir diesen Schaden anrechnen lassen.


Zitat (von ciccio76):
Und wie ich am besten weiter vorgehen sollte.

Da der Käufer nach deiner Schilderung keinen Anspruch belegen kann, würde ich ihn ignorieren.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Und wie ich am besten weiter vorgehen sollte.

Kommunikation erstmal einstellen.

Der Käufer trägt die Beweislast.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke für die Infos

Werde die nächsten Wochen abwarten und schauen wie es sich weiter entwickelt.

Ggf melde ich mich dann noch mal hier

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)




Ich habe nun heute einen Brief von der DHL bekommen, dass das Paket nach deren AGB nicht ordnungsgemäß verpackt gewesen sei und sie daher nicht für den Schaden aufkommen werden. Der Laptop wurde bereits öfters in der Verpackung über DHL verschickt. Ich habe Ihn damals so erhalten und er war so bei meiner Versicherung und deren Gutachter hat Ihn mir so zurück geschickt.

Nun sieht EBay dort auch kein Handlungsbedarf und alles als erledigt.

Wenn ich den Kauf rückgängig mache, bleibe ich auf den Kosten sitzen und habe nun einen nicht nutzbaren Laptop.

Meine Frage ist nun ob ich bei rechtlichen Schritten nun eine schlechte Ausgangslage habe und ich durch die fehlerhafte Verpackung Schuld trage und auf den Kosten sitzen bleibe.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Das beste was Du machen kannst, ist den Laptop gegen Erstattung aller Kosten zurückzunehmen.

Wenn das vor Gericht geht, könntest Du mit der abgenudelten Versandpappe die Du verwendet hast schneller untergehen wie die Titanic.
Derart unsachgemäße Verpackung bedeutet nämlich, das der Verkäufer das komplette Versandrisiko trägt und somit auch die entsprechende Beweislast auferlegt bekommt.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)

Der Versandkarton ist nicht abgenudelt und intakt gewesen bei Versand und der Käufer hat selber bestätigt, dass die Verpackung unbeschädigt dort angekommen ist.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Luftpolsterfolie? Styropor?
Einen Laptop in einen Karton zu tun, so dass der hin und herschliddert ist keine ordnungsgemäße Verpackung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ciccio76
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 29x hilfreich)

In den selben Karton wie ihn damals erhalten habe mit Polsterung

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Der Versandkarton ist nicht abgenudelt

Doch, ist er:
Zitat:
Der Laptop wurde bereits öfters in der Verpackung über DHL verschickt.

Diese Kartons sind für den einmaligen Versand gedacht. Hier wurde der Versand bereits mehrfach im selben Karton vorgenommen.
Deshalb wird da auch der Versanddienstleister nicht haften.

Wenn man anderer Meinung ist, wird man das vor Gericht beweisen müssen. Ob da die Aussage
Zitat:
der Käufer hat selber bestätigt, dass die Verpackung unbeschädigt dort angekommen ist.
reicht, bezweifele ich stark.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Na wenn der Karton unbeschädigt war, du Fotos hast, wie der Laptop unmittelbar vor Versand funktionierte . Wenn alles ausreichend gepolstert war, dann kannst dich ja entspannt zurücklehnen und ggf. vor Gericht mit genau diesen Argumenten argumentieren, dass es ein Defekt war, der erst beim Käufer entstand.

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Verkaufsverpackung eines Notebooks (meist auf Paletten ausgeliefert) ist keineswegs zum Versand geeignet. Firma machen das oft auf eigene Gefahr und da sie ohnehin das Risiko tragen. Eine Umverpackung mit Luftpolsterfolie hätte hier geholfen und zwar doppelt. Jetzt gibt es einen formalen Fehler auf Deiner Seite, der vermutlich nicht mal zum Fehler (Wackler?) geführt hat. Durch die Beanstandung der Verpackung sieht es bereits schlecht für Dich aus. Ohne Beanstandung hätte DHL vermutlich auch nichts bezahlt, aber bei einer Bestätigung "Verpackung i.O., aber der Fehler hat nichts mit dem Transport zu tun" hätte man den K. besser abweisen können.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

3x Hilfreiche Antwort

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