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Übelkeit - Schadenersatz?

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Übelkeit - Schadenersatz?

Folgender fiktiver Fall: Jemandem wird in einer Gaststätte/Disko übel (Kreislauf) und übergibt sich in einen Sektkübel, in dem eine wirklich teure Flasche Sekt steht.
Die Flasche ist also von außen "kontaminiert".
Verständlicherweise will der andere Gast diese Flasche nicht mehr austrinken.

Ist der Gast, dem übel wurde, schadensersatzpflichtig und wenn, wem gegenüber? Der Gaststätte oder dem anderen Gast?

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von amtsmeier am 14.08.2012 13:01
Status: Senior (103 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 101 weitere Beiträge zum Thema "Schadenersatz?".


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>Übelkeit - Schadenersatz?
quote:
Ist der Gast, dem übel wurde, schadensersatzpflichtig

Höchstwahrscheinlich. Für das Übelwerden nicht unbedingt (wenn es unverschuldet war, also nicht durch übermäßigen Alkoholkonsum verursacht), möglicherweise aber für die (fahrlässige) Wahl des Ortes für das Übergeben.

quote:
wenn, wem gegenüber?

Dem Geschädigten.

quote:
Der Gaststätte oder dem anderen Gast?

Da mit dem Bestellen und (teilweisen) Konsumieren der Flasche ein Kaufvertrag zwischen Gast und Gaststätte zustandegekommen ist und das Eigentum auch übertragen wurde, war der Gast Eigentümer der Flasche und ist daher der Geschädigte.

Da der Gast nicht der Gaststätte vorhalten kann, den Konsum vereitelt zu haben, hat der Gast gegenüber der Gaststätte keinen Anspruch (etwa auf eine neue Flasche, oder auf Rückerstattung des nicht mehr konsumierbaren Anteils).

Komplizierter kann es werden, wenn die Gaststätte gegenüber dem Gast besondere Garantenpflichten verletzt hat (etwa einen sturzbesoffenen Gast eingelassen hat, der sich dann sofort auf die Flasche des Geschädigten...). Dann hätte der Gast ggfs. doch einen Anspruch auf Erstattung gegen die Gaststätte, die dann wiederum den Erbrecher in Regreß nehmen könnte (dafür wäre irrelevant, daß eine Garantenpflicht gegenüber anderen Gästen verletzt wurde).

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von Sheldon_Cooper am 14.08.2012 13:36
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Übelkeit - Schadenersatz?
Dr. Dr. Cooper, wie gewohnt eine klare und fundierte Aussage.
Danke!

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von amtsmeier am 14.08.2012 15:14
Status: Senior (103 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Übelkeit - Schadenersatz?
quote:
als wenn er das Ergebnis seines nicht unterdrückbaren Brechreizes auf die Auslegeware, den Tisch oder die ihm gegenübersitzenden Gäste gerichtet hätte

Aber ggfs. auf den Fußboden.


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von Sheldon_Cooper am 14.08.2012 18:12
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)


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