>Übelkeit - Schadenersatz?
quote:
Ist der Gast, dem übel wurde, schadensersatzpflichtig
Höchstwahrscheinlich. Für das Übelwerden nicht unbedingt (wenn es unverschuldet war, also nicht durch übermäßigen Alkoholkonsum verursacht), möglicherweise aber für die (fahrlässige) Wahl des Ortes für das Übergeben.
quote:
wenn, wem gegenüber?
Dem Geschädigten.
quote:
Der Gaststätte oder dem anderen Gast?
Da mit dem Bestellen und (teilweisen) Konsumieren der Flasche ein Kaufvertrag zwischen Gast und Gaststätte zustandegekommen ist und das Eigentum auch übertragen wurde, war der Gast Eigentümer der Flasche und ist daher der Geschädigte.
Da der Gast nicht der Gaststätte vorhalten kann, den Konsum vereitelt zu haben, hat der Gast gegenüber der Gaststätte keinen Anspruch (etwa auf eine neue Flasche, oder auf Rückerstattung des nicht mehr konsumierbaren Anteils).
Komplizierter kann es werden, wenn die Gaststätte gegenüber dem Gast besondere Garantenpflichten verletzt hat (etwa einen sturzbesoffenen Gast eingelassen hat, der sich dann sofort auf die Flasche des Geschädigten...). Dann hätte der Gast ggfs. doch einen Anspruch auf Erstattung gegen die Gaststätte, die dann wiederum den Erbrecher in Regreß nehmen könnte (dafür wäre irrelevant, daß eine Garantenpflicht gegenüber anderen Gästen verletzt wurde).
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von Sheldon_Cooper am 14.08.2012 13:36
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