ÜL-Aufwandsentschädigung Vertrag

25. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)
ÜL-Aufwandsentschädigung Vertrag

Ich schlage mich gerade mit Übungsleiterverträgen herum (Aufwandsentschädigung bis 2.100,- € jährlich). Müssen die auch a) einen schriftlichen "Arbeitsvertrag" bekommen und b) erwerben die einen Urlaubsanspruch? Wie ist das eigentlich mit Krankheitsfall?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. die frage, die deinen fragen vorangeht, ist: handelt es sich um ein arbeitsverhältnis oder nicht. es könnte z.b. auch ein werkvertrag sein - dann sind deine fragen hinfällig.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo blaubär49,
nein, es ist definitiv kein Werksvertrag. Das ist die Aufwandsendschädigung, die Vereine den Trainern und Betreuern (=Übungsleitern) im Jahr steuerfrei zahlen dürfen.
Es ist in dem Sinne kein klassisches Arbeitsverhältnis (analog Mini-Jobber).
Hintergrund: habe die Schatzmeisterei übernommen und festgestellt, dass keine korrekten Arbeitsvertäge für die Mini-Jobber bestehen, dass wurde mittlerweile geheilt (Abgaben wurden immer korrekt gezahlt).
Im Rahmen dieser Überprüfung fiel ich auch über diverse ÜL-Verträge die so bei uns kursieren und möchte die vereinheitlichen und dabei natürlich korrekt handeln.
Also, sozialversicherungsrechtlich und steuermäßig entfallen diese Trainerverträge aus den üblichen Fällen. Im Vereinsrecht findet man dazu auch nichts und die Musterverträge, die ich dazu gefunden habe, enthalten mal Urlaub/mal nicht.
Da es aber kein "Arbeitsverhältnis" ist, habe ich mich natürlich gefragt, ob wir hier Urlaub gewähren müßten. Kündigungsfristen gibt es auch nicht unbedingt. Fußball-Trainer arbeiten z.B. nur 9 Monate und erhalten auch nur in der Zeit ihre Entschädigung.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... dann, denke ich, sind die ül zu sehen wie freelancer, die für einen betrieb arbeiten. pflichten und risiken wie steuern, versicherungen, urlaub und krankheit bleiben bei den leuten.
... aber das ist nur eine meinung - ich kenne die verhältnisse von leuten, die freiberuflich diverse kurse anbieten. dort ist es so.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Vielen Dank Blaubär,
dass mit den Freiberuflern ist ein guter Ansatzpunkt und Vergleich.
Sollte kein Dritter sich mehr melden, werde ich das mal als Ausgangspunkt nehmen und entsprechend die Verträge fertigen - die sollen nur als Sicherheit dienen (Meldung, falls mehr als € 2.100,- usw.) - dann kann ich die schön kurz halten.

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