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Udo Lindenberg gewinnt Urheberrechtsstreit - 1/1
AFP vom 05.02.2010   |   1551 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Udo Lindenberg gewinnt Urheberrechtsstreit

Ex-Weggefährte beanspruchte Mit-Autorschaft an Hits

Der Rockmusiker Udo Lindenberg hat den von einem ehemaligen Weggefährten angestrengten Urheberrechtsprozess gewonnen. Das Hamburger Landgericht wies eine Klage ab, die Lindenbergs früherer Künstlerkollege Olaf Kübler eingereicht hatte. Der heute 72-jährige Musiker wollte als Mitverfasser der Texte von 17 Lindenberg-Klassikern wie "Alles klar auf der Andrea Doria" oder "Rudi Ratlos" anerkannt werden sowie Schadenersatz fordern.

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Mit diesen und anderen Songs hatte Lindenberg in den 70er Jahren den Durchbruch geschafft. Kübler gelang es nach Ansicht der Richter aber nicht, eine Miturheberschaft an den Texten zu beweisen, wie ein Gerichtsprecher mitteilte.




Der bis heute als Jazzmusiker aktive Kübler hatte früher zur Besetzung von Lindenbergs Panik-Orchester gehört und vor Gericht angeführt, mit Lindenberg gemeinsam Texte entwickelt und die heute 63-jährige Deutschrock-Ikone zu berühmten Namensschöpfungen wie "Rudi Ratlos" oder "Elli Pirelli" inspiriert haben. Lindenberg, der zum Prozessauftakt Mitte Dezember ebenso wie Kübler vor Gericht erschienen war, bestreitet dies. Er habe möglicherweise einzelne "Sprachfetzen" aufgegriffen, die er bei Unterhaltungen mit Kübler und anderen Bekannten in Kneipen aufgeschnappt habe, sagte die Deutschrock-Ikone damals. Daraus lasse sich allerdings noch keine Mitautorenschaft ableiten.

Allein die Schöpfung von "originellen Namensgebungen" oder einzelnen Sätzen begründeten in der Tat noch keinen Anspruch auf Urheberrechtsschutz, entschied nun das Hamburger Gericht. Anders als vom Kläger behauptet, gingen die Richter nach Angaben des Sprechers deshalb auch davon aus, dass Kübler und Lindenberg bereits 1981 alle eventuellen wechselseitigen Ansprüche aus ihrer gemeinsamen Schaffenszeit bei einem Vergleich abschließend geregelt hatten. Auch wenn er nun behaupte, die frühere Regelung habe bestimmte urheberrechtlich relevante Aspekte nicht erfasst, sei Kübler den Beweis schuldig geblieben.

5. Februar 2010 - 15.56 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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