UWG §7 / Faxversand

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ipx
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
UWG §7 / Faxversand

Hi,

nach dem UWG §7 Satz 2 Punkt 3 ist die Werbung unter verwendung von "automatischen Faxgeräten" unzumutbar.
Wie genau definiert sich ein "automatisches Faxgerät"?

Habe ich beispielsweise 100 Faxnummern, zu denen ich Werbung schicken möchte, und mache dies manuell mit einem normalen Faxgerät, dann wäre dies ja vollkommen legal.
Wenn ich hingegen die Faxe über den PC mit einem Faxprogramm schicke, welches sich mit einer 100 Faxnummern lange liste füttern lässt, wäre dies offensichtlich illegal.

Was ist jedoch mit einem PC-Faxprogramm, bei dem ich nur eine Faxnummer eingeben kann? Im Endeffekt würde ich auch alle 100 Faxe manuell verschicken, nur halt über den PC.
Oder wie sieht es mit im Internet angebotene Dienste aus, wo man ein PDF-Dokument hochlädt und EINE Faxnummer eingeben kann - wenn ich das 100 mal wiederholt (unautomatisiert) machen würde dann könnte man doch nicht mehr von einem automatisierten Faxversand sprechen, oder?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Das "automatisch" bezieht sich nur auf die Anrufmaschine. Faxwerbung ist immer erfaßt, auch wenn du nur ein einzelnes manuelles Fax schickst.

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#2
 Von 
guest-12319.11.2009 08:42:45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

:spam: für :spam:

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""

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
nach dem UWG §7 Satz 2 Punkt 3 ist die Werbung unter verwendung von "automatischen Faxgeräten" unzumutbar.

Nö, von 'automatischen Faxgeräten' steht da gar nichts drin:
bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, oder
Eine automatischen Anrufmaschine ist kein automatisches Faxgerät.

Werbung per E-Mail, Chat, Instant EMssenger, Telefon und Fax ist nicht legal wenn die ausdrückliche Einwiligung desjenigen der die Werbung erhält nicht vorliegt.


Ist der Empfänger Gewerbetreibender ist das etwas 'lockerer' aber nur unwesentlich.


Die Einwilligung zum Empfang der Werbung muss auch aktuell sein, eine aus 2004 dürfte nicht mehr anerkannt werden.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 19.11.2009 19:51

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