Folgender fiktiver Fall beschäftigt mich:
K: 2-jähriges Kind
KM: Kindsmutter
KV: Kindsvater
- KM & KV seit 3 Jahren verheiratet
- KV trennt sich Ende September 2016 von KM (gleichzeitig Beginn Trennungsjahr)
- KV und KM pflegen einen freundschaftlichen Umgang miteinander
- KM arbeitet ca. 30 Stunden pro Woche als ZMF (Netto-Verdienst ca. 900 Euro pro Monat)
- KM wohnt in gemeinsamer Wohnung mit neuem Partner und zahlt diesem monatlich eine anteilige Miete
- K wohnt/lebt bei KV (alleinstehend) und Betreuung gestaltet sich flexibel (ca. 75% KV / 25% KM)
- K besucht eine Kita für die vom KV monatlich 282 Euro + 40 Euro Verpflegungsaufwand gezahlt werden
- Das Kindergeld für K erhält KV und überweist hiervon die Hälfte (ca. 90 Euro) monatlich an KM
- Besondere Aufwendungen in Bezug auf K hat KM nicht, je nach Sonderfall zahlt KV (Sportverein, Kleidung, etc.)
- KV arbeitet Vollzeit (Netto-Verdienst beträgt ca. 2500 Euro (abzgl. Betriebsrente, Dienstwagen, VL bleiben ca. 1600 Euro in Stkl. 2)
KM und KV haben anwaltlich vereinbart das KM bis auf Widerruf auf Trennungsunterhalt
verzichtet. Der Grund für den Verzicht ist ein mündliche Einigung zwischen KM und KV, da K hauptsächlich bei KV lebt und KM keinerlei Aufwendungen für K hat.
Nun überlegt KV aufgrund der Tatsache das Verdienst von KM unter Selbstbehalt liegt (vermutlich auch bei Vollzeitbeschäftigung als ZMF) einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gemäß UVG zu stellen, da eine Rückzahlung dessen durch KM nicht möglich ist.
Wenn in diesem Zuge KM zur Auskunft über Einkommen verpflichtet ist, würde dann möglicherweise KV zur Zahlung von Trennungsunterhalt herangezogen, KM dadurch über Selbstbehalt steigen und damit sowohl KM und KV weniger finanzielle Mittel zur Verfügung haben?
KM und KV pflegen einen freundschaftlichen Umgang und möchte sich weder mit unnötigem Papierkram belasten oder im Endeffekt gar finanziell schlechter stellen als aktuell.
Ich bedanke mich im Voraus vielmals für sachliche Antworten und falls Informationen hierfür fehlen sollten bitte ich um entsprechende Rückmeldung.
UVG und Trennungsunterhalt
11. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 11. Juli 2017 | 15:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
UVG und Trennungsunterhalt
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#1
Antwort vom 11. Juli 2017 | 17:04
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Es fehlen die Fragen.
Berry
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