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USA vollstrecken erstmals seit sieben Monaten die Todesstrafe
Seite 1 - AFP vom 07.05.2008
Lynd (AFP/Justizbehörden Georgia)

USA vollstrecken erstmals seit sieben Monaten die Todesstrafe

Georgia nimmt Hinrichtungen wieder auf

Erstmals seit sieben Monaten ist in den USA ein Häftling hingerichtet worden. Der wegen der Ermordung seiner Freundin verurteilte 53-jährige William Lynd wurde Dienstagabend (Ortszeit) im Staatsgefängnis von Jackson im US-Bundesstaat Georgia hingerichtet, wie eine Sprecherin der Haftanstalt mitteilte. Zuletzt war im September vergangenen Jahres ein Todesurteil vollstreckt worden. Danach waren die Hinrichtungen wegen eines laufenden Gerichtsverfahrens zunächst ausgesetzt worden. Das Oberste Gericht der USA hatte Mitte April jedoch die Hinrichtung per Giftspritze als verfassungsmäßig eingestuft.

Lynd war seit der Wiedereinführung der Todesstrafe durch den Supreme Court im Jahre 1976 der 1100. hingerichtete Häftling. Er hatte 1988 seiner Freundin nach einem Streit ins Gesicht geschossen. Als sie später wieder zu Bewusstsein kam, schoss er erneut auf sie und verbrannte anschließend ihren Körper. Nach Angaben des Informationszentrums über die Todesstrafe sollen bis Ende Juli mindestens zehn weitere Todeskandidaten hingerichtet werden, davon vier in Texas. Auf diesen US-Bundesstaat fiel in den vergangenen 30 Jahren mehr als ein Drittel aller Hinrichtungen.

Gegner der Todesstrafe hatten in dem Prozess vor dem Obersten Gericht argumentiert, dass die in den USA gängigste Methode der Hinrichtung per Giftspritze bei falscher Anwendung qualvolle Schmerzen verursachen könne, ehe der Tod eintritt. Sie beriefen sich auf die US-Verfassung, die "grausame und unübliche Bestrafungen" verbietet. In einem Grundsatzurteil erklärte der konservativ geprägte Supreme Court die Todesspritze jedoch für rechtens.

Die US-Anwaltskammer (ABA) übte scharfe Kritik an der Aufhebung des Moratoriums für Hinrichtungen. ABA-Präsident William Neukom bezeichnete es als einen "tragischen Fehler", weiteren Hinrichtungen die Tore zu öffnen. Das Thema sei sehr ernst und komplex und vor Gericht sei Druck auf die Richter ausgeübt worden. Zudem spielten bei dem sensiblen Thema auch Rassenfragen, Laborfehler sowie die Befragung durch die Polizei und die Beweisaufnahme eine wichtige Rolle, sagte Neukom mit Blick auf die Gefahr, dass Unschuldige zum Tode verurteilt werden könnten.

Die 1977 eingeführte Todesspritze besteht aus drei Chemikalien: die erste betäubt den Hinrichtungskandidaten, die zweite lähmt seine Muskulatur, die dritte schließlich bringt das Herz zum Stillstand. Verläuft die Injektion planmäßig, wird der Verurteilte rasch bewusstlos und stirbt binnen weniger Minuten. Wird allerdings die erste Chemikalie nicht richtig verabreicht oder werden die Venen des Todeskandidaten nicht genau getroffen, können die beiden anderen Wirkstoffe zu furchtbaren Qualen und einem regelrechten Todeskampf führen. Da das zweite Mittel lähmend wirkt, wäre dem Gefangenen auch dann nichts anzusehen, wenn er Höllenqualen litte. Mehrere Hinrichtungen, bei denen so etwas passierte, lösten weltweit Entsetzen aus.

7. Mai 2008 - 12.21 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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Eckart Jakob, Hannover
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Baurecht, priv., Mietrecht, Erbrecht und hat Interessensschwerpunkte: Vertragsrecht, allgemein, Familienrecht.
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