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Übertragung von McVeigh-Hinrichtung verboten

AFP VOM 20.4.2001 | Nachrichten - International | 3109 Aufrufe
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Todesstrafe, Hinrichtung, McVeigh, USA

- Live-Schaltung im Internet sollte Zuschauer 1,95 Dollar kosten

Ein US-Bundesrichter in Indianapolis hat einer Internet-Firma untersagt, die Hinrichtung des Oklahoma-Attentäters Timothy McVeigh auf ihrer Website live zu übertragen. Das Unternehmen Entertainment Network Inc (ENI) hatte in seinem Antrag für die Senderechte vorgeschlagen, mit der Erhebung einer über Kreditkarte zu zahlenden Übertragungsgebühr von 1,95 Dollar sicherzustellen, dass keine Minderjährigen der Hinrichtung zuschauten.

McVeigh wird voraussichtlich am 16. Mai wegen des Bombenanschlags auf ein Regierungsgebäude in Oklahoma City durch Giftinjektion getötet. Bei dem Attentat waren im April 1995 insgesamt 168 Menschen ums Leben gekommen; mehr als 600 wurden verletzt. In der vergangenen Woche hatte US-Justizminister John Ashcroft entschieden, dass die Hinrichtung im Gefängnis von Terre Haute im Bundesstaat Indiana per Videoschaltung zu den Überlebenden und Angehörigen der Opfer übertragen wird. ENI will nach Angaben eines Sprechers gegen den Richterspruch nur dann Beschwerde einlegen, wenn dadurch der Termin für die Hinrichtung McVeighs nicht verschoben wird. Das Unternehmen war bislang eher für voyeuristische Übertragungen von College-Studentinnen bekannt.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001

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