USA Einreise trotz Vorstrafe

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
kakoge
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
USA Einreise trotz Vorstrafe

Hallo,

ich wurde vor einigen Jahren wegen eines Verstoßes gegen das BtmG zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Vorstrafe steht inzwischen nicht mehr im Führungszeugnis, allerdings noch im Bundeszentralregister. Muss ich sie bei der Einreise in die USA nun angeben? Muss ich ein Visum beantragen und werde vermutlich abgewiesen oder kann ich ESTA benutzen?

Werden die Daten aus dem Bundeszentralregister überhaupt weiteregegeben? Es gibt zu dem Thema zwar schon viel zu lesen, aber auch viel widersprüchliches.

Danke für die Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mike-salo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Funktioniert problemlos mit esta :) bin in der gleichen situation und war zwischenzeitlich 4 mal in den staaten. Davon 2 mal privat und 2 mal geschäftlich. Angeben würde ich es nicht!!


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Eine positive ESTA Zusage bedeutet keineswegs eine positive Einreisegenehmigung.
Eine endgültige Zusage macht der Einreisebeamte vor Ort, der kann etwas ganz anderes entscheiden.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elxandros
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo alle zusammen,
wollte auch mal was fragen, da alle davon
erzählen wie es aussieht wenn man mal ne
Bewährungsstrafe hatte, aber wie sieht es
eigentlich aus wenn man noch Bewährung hat
sagen wir, noch ein Jahr wie in meinem Fall
wegen Rauschgifthandel ?
Einreise möglich ja oder nein ?

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7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Na, wenn Sie das auf dem Formuar korrekt ankreuzen, wird man Ihnen wohl die Einreise verweigern...

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