US-Prozess gegen deutsche Großmutter wegen Enkel-Tötung im Oktober
AFP VOM 17.8.2012 | Nachrichten - Allgemein | 584 Aufrufe Mehr zum Thema:Tötung, Enkel, Deutsche
Verteidigung will auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren
Der Prozess gegen eine 73-jährige Deutsche wegen der Tötung ihres fünfjährigen Enkelkindes im US-Bundesstaat Florida soll im Herbst beginnen. Bei einer Anhörung am Freitag in Apalachicola legte das Gericht den 24. Oktober als neuen Termin für den Prozessauftakt gegen Marianne B. fest, wie der Anwalt der Angeklagten der Nachrichtenagentur AFP bestätigte. Der Frau aus Baden-Württemberg droht bei einer Verurteilung die Todesstrafe.
B. soll ihren Enkel Camden am 4. Januar 2010 in der Badewanne eines Ferienhauses auf der Insel St. George im Nordwesten Floridas ertränkt haben. Ihr Ehemann Heinz entdeckte die Leiche, als er von einem Einkauf zurückkehrte. Die geschiedenen Eltern des Kindes, B.'s Tochter und ihr aus den USA stammender Ex-Mann, hatten Camden den Großeltern für die Weihnachtsferien anvertraut. Die Anklage gegen Marianne B. lautet auf Mord und schwere Kindesmisshandlung.
Der Zeitung "Apalachicola Times" zufolge sagte Heinz B. damals bei der Polizei aus, dass seine Frau die Tat ihm gegenüber gestanden habe. Die Rentnerin habe erklärt, dass ihr Enkel nicht als Scheidungskind aufwachsen solle. Nach ihrer Festnahme saß B. zunächst im Gefängnis, seit Dezember 2010 befindet sie sich in einem Krankenhaus in Florida. Im Herbst 2011 erklärten Ärzte die Angeklagte für verhandlungsfähig.
Die Verteidigung fordert einen Freispruch und die Unterbringung in einer Klinik, weil die 73-Jährige unzurechnungsfähig sei. Anwalt Andy Thomas sagte AFP, seine Mandantin werde mit mehreren Medikamenten behandelt. Sie leide an Depressionen und an einem posttraumatischen Stresssyndrom, das auf Erlebnisse im Zweiten Weltkrieg zurückgehe. Als kleines Mädchen habe B. im Oktober 1944 bei Bombenangriffen auf Breslau einen Schädelbruch erlitten und den Tod ihres Vaters miterlebt.
Thomas hatte angekündigt, mehrere Experten und Ärzte aus Deutschland als Zeugen zu dem Prozess einfliegen zu lassen. Der Prozessbeginn mit der Auswahl der Geschworenen war zunächst für Ende Juli geplant gewesen, wurde dann aber verschoben, um der Staatsanwaltschaft mehr Zeit für die Vorbereitung auf die Zeugenliste der Verteidigung zu geben.
Laut Anklage droht B. bei einer Verurteilung im schlimmsten Fall die Todesstrafe, allerdings gilt dies wegen des hohen Alters der Frau als eher unwahrscheinlich. Der Versuch von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, sich im Gegenzug für ein Schuldeingeständnis der Angeklagten auf ein reduziertes Strafmaß zu einigen, scheiterte.
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