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US-Richterin ordnet Freilassung von Guantanamo-Häftling an - 1/1
AFP vom 30.07.2009   |   1013 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

US-Richterin ordnet Freilassung von Guantanamo-Häftling an

Afghane kam bereits als Teenager in das Lager

Ein US-Gericht hat die Freilassung des Afghanen Mohammed Dschawad aus dem Gefangenenlager Guantanamo angeordnet. Dschawad, der im Jahr 2002 als Minderjähriger von den USA gefangen genommen wurde, müsse bis Ende August auf freien Fuß gesetzt werden, hieß es in einem in Washington ergangenen Urteil der Distriktrichterin Ellen Segal Huvelle. Die afghanische Regierung hatte Dschawads Inhaftierung als "unrechtmäßig" kritisiert und die USA offiziell zu seiner Freilassung aufgefordert.

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Dschawad war in Afghanistan unter Terrorverdacht festgenommen worden, weil er eine Granate auf einen US-Konvoi geschleudert haben soll. Seine Inhaftierung in Guantanamo hatte insbesondere wegen seines jungen Alters Kritik auf sich gezogen. Nach Angaben seiner Anwälte war er bei der Festnahme erst zwölf Jahre alt. Das US-Verteidigungsministerium gibt an, er sei mit 16 oder 17 Jahren aufgegriffen worden. Ein US-Militärrichter in Guantanamo hatte im vergangenen Jahr das Gros des Belastungsmaterials gegen Dschawad für ungültig erklärt, weil es durch Folter zustande gekommen sei.

Die Washingtoner Richterin Huvelle traf ihre Entscheidung auf Grundlage eines Haftprüfungsverfahrens ("Habeas Corpus"). Dieses in der US-Verfassung festgeschriebene Recht garantiert Inhaftierten den Anspruch, den Grund ihrer Haft gerichtlich prüfen zu lassen. Im Fall Dschawad befand die Richterin, dass die Gründe für dessen Inhaftierung nicht ausreichend seien. Die afghanische Regierung hatte kürzlich sogar angeboten, ein Flugzeug für den Rücktransport Dschawads bereitstellen zu wollen.

30. Juli 2009 - 18.29 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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 Ja gute Idee, dann kann man sehen wer unehrlich bei der Steuer ist
 Nein, öffentliche Pranger finde ich nicht gut
 Mir egal