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US-Richter gewährt deutscher Familie politisches Asyl

AFP VOM 27.1.2010 | Nachrichten - International | 1470 Aufrufe
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Schulverweigerer fühlten sich in Bundesrepublik verfolgt

Ein US-Richter hat einer Familie aus Deutschland politisches Asyl gewährt, weil sie die Schulpflicht ablehnt und ihre Kinder lieber zu Hause unterrichten will. Ein Einwanderungsrichter in Memphis im Bundesstaat Tennessee habe am Dienstag dem Asylantrag der streng christlichen siebenköpfigen Familie Romeike aus Bissingen in Baden-Württemberg stattgegeben, gab am Mittwoch die US-Heimschulorganisation "Home School Legal Defense Association" (HSLDA) bekannt, die die deutsche Familie in den USA juristisch unterstützte. Die Familie war im August 2008 in die USA gekommen, weil sie sich als Schulverweigerer von den deutschen Behörden verfolgt fühlte.

HSLDA-Anwalt Mike Donnelly bezeichnete das Urteil des Richters als "beschämend für Deutschland". Der Richter habe in seiner Entscheidung "anerkannt, dass deutsche Heimschüler eine verfolgte gesellschaftliche Gruppe darstellen". Familienvater Uwe Romeike zeigte sich "dankbar" für das Urteil. "Wir würdigen die Freiheit, hier in Amerika unsere Kinder zu Hause zu unterrichten, und wir werden hier ein neues Leben aufbauen", erklärte Romeike in einer schriftlichen Stellungnahme.

Anders als in Deutschland unterliegen Kinder in den USA nicht einer staatlichen Schulpflicht. Eltern dürfen ihre Kinder auch selbst zu Hause unterrichten. Die so genannte Heimschul-Bewegung erfreut sich vor allem in rechtskonservativen und christlich-konservativen Kreisen wachsender Beliebtheit. Ihre Anhänger argumentieren, dass Kindern in öffentlichen Schulen durch unreligiöse und übertrieben progressive Wertevermittlung Schaden zugefügt werde.

In seiner Urteilsbegründung übte der für den Fall Romeike zuständige Einwanderungsrichter Lawrence O. Burman in Memphis laut HSLDA scharfe Kritik an den deutschen Behörden. "Heimschüler sind eine Gruppe, nach deren Unterdrückung die deutsche Regierung trachtet", zitierte die HSLDA aus dem Urteilsspruch, der zunächst nicht veröffentlicht wurde. Familie Romeike habe eine "wohl begründete Furcht vor Verfolgung und hat deshalb ein Anrecht auf Asyl". Der Umgang deutscher Behörden mit Heimschülern sei "konträr zu all dem, an das wir als Amerikaner glauben".

27. Januar 2010 - 17.22 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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