In den USA hat ein Gericht eine Urheberrechtsklage gegen das Internetportal Youtube teilweise zurückgewiesen. Wie das "Wall Street Journal" am Dienstag (Ortszeit) berichtete, wies der Richter eine Klage von Musikproduzenten und der britischen Fußballliga Premier League ab. Zur Begründung hieß es, das dem Internetriesen Google gehörende Videoportal könne nicht belangt werden, wenn die fraglichen Videoaufzeichnungen nicht unter das US-Urheberrecht fallen. Das Urteil gelte jedoch nicht für Live-Events.
Youtube wird immer wieder die Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen. In Deutschland darf das Portal wegen eines Streits mit der Verwertungsgesellschaft GEMA keine Musikvideos mehr bereitstellen.
8. Juli 2009 - 10.44 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2009
