US-Gericht stoppt Prüfung von Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe
AFP VOM 13.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1072 Aufrufe Mehr zum Thema:Todesstrafe
Angeklagter führte Hinrichtung von Unschuldigen in Texas an
Eine gerichtliche Untersuchung zur Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe im US-Bundesstaat Texas ist per richterlichem Beschluss ohne Ergebnis abgebrochen worden. Das Berufungsgericht für Strafverfahren mit Sitz in Austin entschied am Mittwoch, dass die von einem Bezirksrichter Anfang Dezember eingeleiteten Anhörungen nicht fortgesetzt werden dürfen. Richter Kevin Fine hatte prüfen wollen, ob mit der Todesstrafe in Texas das Risiko der Hinrichtung unschuldiger Menschen einhergehe.
Auslöser der Anhörungen war der Fall des 25-jährigen John Green, für den die Staatsanwaltschaft wegen Beteiligung an einem Raubmord die Todesstrafe fordert. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld. Das Berufungsgericht hatte die von Fine geleiteten Anhörungen bereits einen Tag nach ihrem Beginn am 6. Dezember vorläufig gestoppt. In seiner jetzigen definitiven Entscheidung hieß es, für diese Anhörungen gebe es keine Grundlage, da der eigentliche Prozess gegen Green noch gar nicht begonnen habe. Dieser könne das Urteil erst dann in Frage stellen, wenn es gefallen sei, aber nicht bereits im Vorhinein.
Greens Anwälte zeigten sich "tief enttäuscht" . Das Berufungsgericht habe es versäumt, Verantwortung für die Frage zu übernehmen, ob das texanische Todesstrafrecht das Leben unschuldiger Menschen riskiere, erklärten sie.
In Texas waren in den Jahren 2000 und 2004 zwei Männer hingerichtet worden, deren Unschuld später von Experten nachgewiesen wurde. Im Fall von Claude Jones hatten DNA-Tests nach der Hinrichtung ergeben, das ein am Tatort gefundenes Haar, aufgrund dessen Jones hingerichtet worden war, nicht von ihm stammte. Im anderen Fall war Todd Willingham zum Tode verurteilt worden, weil er sein Haus angezündet und seine drei Töchter getötet haben sollte. Später kam heraus, dass das Feuer ein Unfall war.
13.01.2011 - 14:31 Uhr


