US-Gericht schiebt Todesstrafe gegen Beazley auf
16.8.2001 | Nachrichten - International | 2750 Aufrufe Mehr zum Thema:Texas, Todesstrafe, Beazley
Eventuell befangene Geschworene und Bruch mit der Verfassung
Wenige Stunden vor der geplanten Hinrichtung des zur Tatzeit minderjährigen Mörders Napoleon Beazley ist die Vollstreckung aufgeschoben worden. Das Berufungsgericht des US-Bundesstaates Texas gab in Austin dem Antrag des Todeskandidaten statt. Beazley hätte am Abend mit einer Giftspritze getötet werden sollen. Der heute 25-jährige Schwarze war 17 Jahre alt, als er im April 1994 mit zwei anderen Jugendlichen einen weißen Geschäftsmann, den Vater eines renommierten US-Bundesrichters, bei einem Raubüberfall erschoss.
Ein Jahr später wurde Beazley von einer ausschließlich aus Weißen zusammengesetzten Jury zum Tode verurteilt. Das Urteil rief den Protest zahlreicher Menschenrechtsgruppen hervor. Die EU appellierte "im Namen der Menschenwürde" an den Gouverneur von Texas, Beazley zu begnadigen.
Die USA gehören zu den wenigen Ländern, die einen zur Tatzeit Minderjährigen hinrichten. Die Aufschiebung durch das Berufungsgericht gibt den Kritikern von Todesstrafen für Teenager und insbesondere Menschenrechtsorganisationen neuen Zündstoff. Zwar hatte Beazley seine Beteiligung an dem Raubmord nie bestritten, das Berufungsgericht konnte trotzdem zehn Gründe für eine Gnadenfrist anführen, unter anderem das Alter des Täters zur Tatzeit, eine befangene Jury und falsche Zeugenaussagen.
Die Frage, ob die Exekution von zur Tatzeit Minderjährigen im Einklang mit der Verfassung der Vereinigten Staaten ist, wird hauptsächlich erörtert werden müssen. Frühere Urteile hatten die Verfassungsmäßigkeit in derartigen Fällen nicht beanstandet.



