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US-Berufungsgericht verkündet Urteil zu Napster am Montag - 1/1
AFP/123recht.net vom 10.02.2001   |   4763 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

US-Berufungsgericht verkündet Urteil zu Napster am Montag

Ein US-Berufungsgericht will am Montag sein Urteil im Streit um die Internet-Musiktauschbörse Napster verkünden. Das teilte das zuständige Gericht in San Francisco am Freitag auf seiner Website mit. Napster war von der US-Musikindustrie verklagt worden, weil über die Website des Unternehmens mit einer speziellen Software Musikstücke im digitalen MP3-Format im Internet aufgespürt und gratis heruntergeladen werden können. Plattenlabels und Künstlerverbände hatten Napster daher wegen Verletzung der Urheberrechte auf Schadenersatz verklagt .

Ein Gericht in Kalifornien hatte im vergangenen Juli per einstweiliger Verfügung die Schließung von Napster angeordet, weil das Online-Angebot ausschließlich zum Zweck illegaler Raubkopien eingerichtet worden sei. Die Napster-Anwälte legten Berufung dagegen ein und machten geltend, das Tauschen von Musiktiteln verstoße nicht gegen das Gesetz. Im Oktober verbündete sich Napster schließlich mit dem Bertelsmann-Konzern, um aus der Gratis-Tauschbörse ein kostenpflichtiges Angebot zum Musikvertrieb zu machen. Dies soll bis Juni oder Juli abgeschlossen sein.

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Das Anbieten bzw. Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken ist illegal (lesen Sie dazu auch Internetrecht und Mp3-Dateien ). Neun von zehn heruntergeladenen Mp3s auf Napster seien urheberrechtlich geschützt, so die Kläger. Diesen Verstoß der User müsse sich der Anbieter Napster zurechnen lassen und dafür zur Verantwortung gezogen werden. Napster hingegen sieht das anders: nur das Anbieten einer Plattform sei nicht rechtswidrig, das Unternehmen könne keinen Einfluss auf das Tun seiner User ausüben.
Mit anderen Worten: Napster bietet eine Tauschplattform und die dazu erforderliche kostenlose Software an. Die Entscheidung, geschützte Titel zu handeln, treffe der User.

Das Urteil wird wegweisend für die Zukunft des Internet sein. Dies zumindest hinsichtlich juristischer Gesichtspunkte. Den Usern der größten Community im Internet wird es einerlei sein, wie der Rechtsstreit ausgeht, denn kostenpflichtig wird die Tauschbörse diesen Sommer in jedem Fall.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001


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