UNFASSBAR!! Händler verheimlicht Unfallschaden

23. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
moegreen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
UNFASSBAR!! Händler verheimlicht Unfallschaden

Hallo zusammen,

ich habe mir vor 1 Monat ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft (Mercedes A-Klasse Baujahr 2002 für 5800 Euro), welches ich aus einer Internetanzeige gefunden hatte. Das Auto wurde von einem kleinen KfZ Händler angeboten. In der Anzeige stand technisch und optisch in gutem Zustand, unfallfrei! Ich habe das Auto persönlich angeschaut und probegefahren, das war alles soweit ok. Auf meine Frage, ob das Auto unfallfrei sei, antwortete der Verkäufer, absolut unfallfei! Am nächsten Tag bin ich zusammen mit meiner Frau hin um den Vertrag abzuschliessen, das vereinbarte Geld zu zahlen und das Auto abzuholen. Der Händler hat mir einen vorgefertigten Vertrag vorgelegt und da standen alle Daten von dem Fahrzeug. Ich habe dann aber noch angemerkt das der Eintrag "unfallfrei" + original Km in dem Vertrag fehlen und der Verkäufer das bitte noch handschriftlich eintragen soll, parallel dazu hat er uns beiden auch noch mündlich zugesagt das das Auto unfallfrei wäre und hat handschriftlich im Vertrag eingetragen "originalkm und unfallfrei lt. Vorbesitzer". Ende. Soweit so gut

Ich habe den Wagen dann hautpsächlich für die Strecke zur Arbeit benutzt. Dabei ist mir aufgefallen, das das Lenkrad ab 100km/h stark vibriert und das Auto nach links zieht. Ein Bekannter meinte, dies könnte eher an einer Unwucht des Reifens liegen, so das ich gleich an selben Samstag zu einer Werkstatt fuhr um die vorderen Reifen wuchten zu lassen. Der Mechaniker hat das Auto auf die Hebebühne gepackt, den Reifen abmontiert und Siehe da" ein starker Unfallschaden an der Beifahrerseite unten am ACHSTRÄGER!!! dieser war völlig nach hinten gestaucht, das erklärte nun das Vibrieren und die verzogene Spur. Der Werkstattmeister hat mir mitgeteilt, das dies in jedem Fall ein starker Unfallschaden wäre und ich solle sofort einen Anwalt aufsuchen. Ich bin gleich am nächsten Tag zu DEKRA und habe einen Kostenvoranschlag gemacht, der Unfallschaden beläuft sich auf fast 3500€ !!!
lt. dem Dekra Mann ein fast wirtschaftlicher Totalschaden und er riet mir das Auto nicht für Langstrecken zu nutzen!

Anruf beim KfZ Händler und ihm mitgeteilt, das er mir ein Unfallfahrzeug verkauft hat und der Unfallschaden sich auf 3500€ beläuft mit der Forderung das Auto zurückzunehmen. Der Verkäufer stellte sich stur und meinte er wisse nichts von einem Unfall und er hätte ja im Vertrag die Klausel unfallfrei lt. Vorbesitzer eingetragen und damit wäre er nicht zu belangen. Das Auto wollte er dann auch nicht zurücknehmen und wenn ich Probleme machen würde, würde er sagen er hätte das Auto sowieso privat verkauft weil in dem Vertag er als Privatperson aufgeführt wird und nicht als Händler, obwohl das Auto über mobile.de als Händler fahrzeug angeboten wurde. Unter Impressum ist auch der Händler mit seinem Namen hinterlegt.

Ich habe daraufhin mit dem letzten Halter der im Fahrzeugbrief eingetragen war Kontakt aufgenommen und dabei herausbekommen, das dieser das Auto als Unfallfahrzeug veräussert hatte. Ich habe auch alle Unterlagen vom dem Halter bekommen u.a. ADAC Abschleppauftrag , die Polizei war bei dem Unfall auch da und dies wurde auch erfasst. Der Halter wohnt nur 10km von mir entfernt und hat mir auch zugesichert das er auch als Zeuge aussagen würde, das er das Auto als Unfallfahrzeug verkauft hätte. Nach dem Unfall wurde das Auto direkt zur nächsten ATU Werkstatt abgeschleppt und dort als Unfallfahrzeug einem ATU Mitarbeiter (KfZ Mechaniker) verkauft. Und dieser hat dann dem KfZ Händler das Auto weiterverkauft, welcher es dann mir wiederum verkauft hat. Ich habe auch den ATU Mitarbeiter angerufen und ihn zur Rede gestellt und der teilte mir mit, das er dem KfZ Händler das Auto als Unfallfahrzeug verkauft hätte und die beiden auch keinen Kaufvertrag bei dem Verkauf abgeschlossen hätten.
Ich habe mittlerweile auch einen Anwalt eingeschaltet und ihm alle Informationen mitgeteilt inkl. Aller Unterlagen und die Ergebnisse meiner Recherchen. Zusätzlich habe ich diesen KfZ Händler bei der Polizei angezeigt. Der Polizist hat mit mitgeteilt, das es hier wohl höchstwahrscheinlich zu einem Gerichtsverfahren kommen wird, da die Beweislast doch sehr hoch ist und sich der Unfallsachschaden einen doch hohen Wert über 3500€ beläuft.

Trotzdem bin ich leicht verunsichert, da dieser Betrüger in dem Vertrag unfallfrei lt. Vorbesitzer eingetragen hat und der Vertrag quasi als Privatperson verkauft wurde.

Meine Beweise :
1. das Auto hatte definitiv den Unfallschaden bevor ich es gekauft hatte (Berichte, Unfallberichte, ADAC und Zeugen die das bestätigen, Unfall lag erst circa 3 Wochen zurück!!!)
2. Ich habe noch die Anzeige aus mobile.de worin auch steht unfallfrei + technisch und optisch in gutem Zustand
3. Im Vertrag steht auch unfallfrei leider eben mit dem Zusatz lt. Vorbesitzer
4. meine Ehefrau war bei der Vertragsunterzeichung auch dabei und auch ihr hat er mündlich versichert, das Auto sei unfallfrei
5. Der ATU Mitarbeiter sagte aus er hätte keinen Vertrag mit diesem Händler abgeschlossen und er hätte ihm mündlich mitgeteilt das es sich hier um einen Unfallfahrzeug handeln würde

Würde mal gerne wissen wie meine Chancen stehen, das die ganze Angelegenheit zu meinem Gunsten ausgeht? So wie sich der Händler aufführt könnte man meinen, das er nichts zu befürchten hätte, da er eben das Auto als Privat verkauft hätte und eben noch den Zusatz lt. Vorbesitzer eingetragen hat. Da ich mich mit so was nicht auskenne würde ich mal gerne eure Meinung dazu hören.

Sorry für den langen Roman aber ich musste einfach mal alles rauslassen, das ist echt unfassbar das es solche Leute gibt .



-- Editiert von moegreen am 23.12.2008 20:31

-- Editiert von moegreen am 23.12.2008 20:32

-- Editiert von moegreen am 23.12.2008 20:32

-- Editiert von moegreen am 23.12.2008 20:38

-- Editiert von moegreen am 23.12.2008 20:38

-- Editiert von moegreen am 23.12.2008 20:39

-- Editiert von moegreen am 23.12.2008 20:52

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15 Antworten
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#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Der Händler hat Ihnen ein Jahr lang Gewährleistung zu geben.

Bzw. sogar zwei, wenn er die Gewährleistung nicht auf 1 Jahr begrenzt hat (oder gar versucht hat, "keine Gewährleistung" reinzuschreiben).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
moegreen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für die positiven Rückmeldungen

Bzw. sogar zwei, wenn er die Gewährleistung nicht auf 1 Jahr begrenzt hat (oder gar versucht hat, "keine Gewährleistung"
--> hat er aber getan, da steht unten kleingedruckt, keine Gewährleistung oder Garantie, gekauft wie gesehen...das übliche Händlergewisch

Reicht das denn aus, das er quasi als Händler geoutet wird, nur weil er im Fahrzeugbrief nicht aufgeführt wird?? Mir hat er am Telefon gedroht, er würde wenn es zu einem Gerichtstermin kommen sollte, aussagen, er hätte es für seine Mutter gekauft und die wollte das Auto doch nicht und jetzt verkauft er es wieder für seine Mutter...im Vertrag steht aber sein Name und unterschrieben hat er selber...unter mobile steht sein Name unter "Vertretungsberechtigter"...
heisst es er könnte als Tarnung hier nur als Beschäftigter bei dem Autohandel tätig sein um die Gewährleistungpflichten zu umgehen

Generell dürfte es doch bei meinem Fall unerheblich sein ob Privat oder Händler, da es hier ja um einen Betrugsfall geht und das Auto obwohl unfallbeschädigt mir als unfallfrei veräussert wurde...das dürfte hier doch keine Rolle spielen oder irre ich mich. Ich meine wenn eine Privatperson angibt das sei ein unfallfreies Auto dann steht er doch genauso in der Pflicht das Auto zurückzunehmen da diese Aussage ja definitv nicht stimmt!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Reicht das denn aus, das er quasi als Händler geoutet wird, nur weil er im Fahrzeugbrief nicht aufgeführt wird?

Wenn er es als Händler angeboten hat, wird er in arge Beweisnot kommen, wieso er ausnahmsweise als Privatperson verkauft haben dürfen sollte.

> hat er aber getan, da steht unten kleingedruckt, keine Gewährleistung oder Garantie, gekauft wie gesehen

Wenn er tatsächlich als gewerblicher VK gehandelt hat, hat er sich damit ein Ei gelegt, denn dann muß er volle 2 Jahre Gewährleistung geben.

> er hätte es für seine Mutter gekauft und die wollte das Auto doch nicht und jetzt verkauft er es wieder für seine Mutter

Das Geschwurbel glaubt einem Kfz-Händler kein Richter. Vielleicht kannst du ja mit etwas Glück recherchieren, wieviele Autos er im Monat so für seine Mutter kauft und verkauft. Nicht daß die alte Dame noch Ärger mit dem Finanzamt bekommt ;)

> Generell dürfte es doch bei meinem Fall unerheblich sein ob Privat oder Händler

Nein, weil es immer besser ist, mehr Argumente und Ansatzpunkte zu haben - und gegenüber einem Händler hat man eben mehr.
Eine Privatperson könnte durchaus noch mit "unfallfrei lt. Vorbesitzer" durchkommen, weil er damit eben gerade nicht garantiert, daß das Auto keine ihm unbekannten Vorschäden vom Vorbesitzer hat.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

ich kann mich boogus nur anschließen, ist ein selten eindeutiger fall. die rechtsprechung ist sehr käuferfreundlich in diesem bereich ... der händler wird nie und nimmer mit dem sog. Privatverkauf durchkommen ... und selbst wenn es doch wider alle wahrscheinlichkeit dazu kommen sollte, dann - wie schon aufgeführt - hat er nichts gewonnen, da auch ein Privatverkäufer keinen ihm bekannten Unfallschaden verschweigen darf.

Mein Rat: lassen Sie das ihren Anwalt machen und genießen Sie das Weihnachtsfest, sie bekommen ihr geld zurück

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
moegreen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

danke für die sehr detaillierten und hilfreichen Antworten.
Das beruhigt jetzt wieder etwas.

wünsche hiermit noch schöne Feiertage!
Schöne Grüsse

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Victor-von-H
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

sowas kommt ziemlich oft vor, ich würde bei gebrauchtwagenkauf immer einen bekannten mitnehmen der sich mit der "materie" auskennt

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
moegreen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe nun endlich in der kommenden Woche den Gerichtstermin erhalten.

Zwischenzeitlich hat sich auch schon einiges getan....das ganze ist komplizierter als erhofft.

- der KFZ Händler, welcher sich jedenfalls als solches ausgab, streitet nun ab einer zu sein, und gibt an nur auf 400€ Basis bei dem besagten KFZ Handel zu arbeiten. Momentan befinde er sich im Studium, Immatrikulationsbescheinung wurde vorgelegt, der Grund warum im Internt als Vertretungsberechtigter sein Name aufgeführt erklärt er damit, das er hier nur als Kontaktperson dient für Fragen bzgl. der Internetplattform.

- der Vermerk im Vertrag unfallfrei lt. Vorbesitzer --> hält er weiterhin bei und sagt aus er habe bei den Verhandlungen, als er das Auto selbst von diesem Zwischenverkäufer erwoben hatte sein Kumpel (dieser ist bewiesenermasen AUTO Händler) anwesend sei und bezeugen kann das man ihm selber das Auto als unfallfrei verkauft habe. Ein Vertrag hat er aber mit diesem Zwischenverkäufer nicht aufgesetzt...also schriftlich hat er nichts in der Hand, einzig sein Freund der AUTO Händler könnte als Zeuge aussagen

- ich habe diesen Fall bereits bei der Polizei zur Anzeige gebracht und alle Beteiligten wurden bereits vernommen.

- dieser Zwischenverkäufer der dem vermeintlichen KFZ Händler, von dem ich das Auto abgekauft habe , hat bereits bei der Polizei ausgesagt, das er das Auto diesem KFZ Händler als UNFALLFAHRZEUG für knapp 4000€ verkauft hat (Fahrzeug hat einen Wert ohne Unfallschaden zw. 5500-6500€). Das heisst der in meinem Kaufvertrag genannten "Vorbesitzer" hat bei der Polizei ausgesagt, das er das Auto als Unfallwagen veräussert hat und auch mitgeteilt, das dieser Herr ihm als KFZ Händler bekannt sei, da er diesem bereits in der Vergangenheit circa 10 Autos verkauft habe...

- natürlich wird das von der Gegenseite abgestritten und man verswucht im Gegenzug alles auf diesen Zwischenverkäufer zu schieben.

- das das Fahrzeug nun einen Unfallschaden hate bevor ich es gekauft habe ist bereits klar und wird auch nicht bestritten, nur haben wir das Problem das sich die beiden Vorbeitzer also der von dem ich es gekauft habe und der welcher als Zwischenverkäufer involviert war die Schuld von sich weisen. Hier steht jetzt Aussage gegen Aussage.

- Zusätzlich irritiert mich das letzte Schreiben des gegnerischen Anwalts, die an das Gericht ging, und ich als Kopie auch erhalten habe. da wird für den vermeintlichen KFZ Händler für die 1.Instanz "Prozesskostenhilfe" beantragt, da er als Student aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten des Rechtstreits nicht aufbringen könne....

--> heisst das nun, das dieser KFZ Händler/ Student keine Rechtschutzversicherung hat?

Was mich aber wirklich beunruhigt: Was ist wenn ich den Fall gewinne und das aber dieser miese Betrüger mir mein Geld nicht auszahlen kann/ will aufgrund seiner "persönlichen und wirtschsftlichen Verhältnisse"
was passiert denn dann? Ich möchte auf keinen Fall auf einen Ratenzahlung etc. eingehen ala 50€ im Monat. Gibt es hier eine Regelung, die auch mal den Beschädigten in Schutz nimmt?

ich bin sicher das dieser "Student" das Geld irgendwo auf irgdneinem Konto, was über jemanden andren läuft abgelegt hat, da bin ich mir sicher, aber beweisen kann man sowas ja nicht.


FAZIT: Ist die Sachlage denn immer noch klar oder kann ich hier auch den kürzeren ziehen und am Ende obwohl bewiesenermassen ein Unfallfahrzeug erworben trotz Zusage unfallfrei mein Geld nicht wiederbekomme?
Das wäre nach all dem Theater und Stress das letzte was ich jetzt brauchen könnte.

kann das jemand von euch einschätzen / beurteilen ?
Gruss









-- Editiert am 04.05.2009 20:26

-- Editiert am 04.05.2009 20:27

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Hier steht jetzt Aussage gegen Aussage.

Ja, aber die Frage ist, welche Qualität die Aussage hat und wem der Richter glaubt.

Einem Kfz-Händler, der dann angeblich doch nur "Student" ist und den gewerblich inserierten Wagen "privat" verkauft haben will?
Und der unterstellt, sowohl sein Käufer als auch sein Verkäufer würden gegenüber der Polizei dreist lügen?

> heisst das nun, das dieser KFZ Händler/ Student keine Rechtschutzversicherung hat?

Das steht zu vermuten. Vielleicht handelt es sich um eine windige Konstruktion, bei der der Händler nur "Angestellter" z.B. seiner Ehefrau oder Schwester sein will.
Oder es ist nur eine Finte, mit der die Gegenseite zum Einknicken bewegt werden soll. Wer weiß, was für einen Schmonzes der Typ seinem RA erzählt hat.

Da muß man notfalls eben durch und bis zu 30 Jahre den Fuzzi bis auf die Pfändungsgrenzen herunter pfänden lassen. Das wird dem auch keinen Spaß machen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@moegreen:

Was ich mich frage ist, wenn der Achsträger sichtbar gestaucht war, dann muss es doch zwangsläufig auch weitere Schäden gegeben haben, wie z.B. Kotflügel, Scheinwerfer, Stoßstange etc. Wer hat denn diese Schäden behoben, denn die waren ja, als Du das Fahrzeug gekauft hast, offensichtlich nicht mehr vorhanden?

Desweiteren wird m.E. die Aussage des Vorverkäufers dadurch ungläubwürdig, dass dieser das Fahrzeug als Unfallwagen zu einem Preis verkauft haben will, der nur rund 2000 Euro unter dem Wiederverkaufpreis für ein unfallfreies Fahrzeug lag. Und das an einen Händler, der in der Lage sein sollte, den Marktwert entsprechend einzuschätzen.

Die Geschichte mit Privatverkauf wird m.E. trotzdem nicht durchgehen. Es spricht wohl weit überwiegendes dafür, dass der Verkäufer Händler ist, oder zumindest nach außen den Eindruck erweckt hat, gewerblicher Verkäufer zu sein.

Mich würde jedenfalls sehr interessieren, wie die Sache dann tatsächlich ausgeht.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
moegreen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

ja das stimmt schon das schöne ist ja im mobile.de (Anzeige habe ich ausgedruckt) und liegt dem Gericht bereits vor, da steht Händler Fahrzeug und wortwörtlich unfallfrei ! Ohne den netten Zusatz lt. Vorbesitzer etc... das nächste ist ja, er hat durch seinen Anwalt aussagen lassen, das er den Wagen privat gekauft habe (ohne Vertrag!!) für seine Mutter und wollte sie überraschen, die wäre aber seit zwei Monaten im Ausland und NACHDEM er das Auto gekauft habe, hätte er stolz bei seiner Mutter angerufen und von dem super Ankauf erzählt...die wäre dann natürlich nicht sehr glücklich gewesen da sie gerade dieses Modell nicht haben wolle...und so musste der gute Mann dass schöne Auto wieder veräussern...und dabei MACHT ER NOCH ZUFÄLLIG 1400€ Gewinn in zwei Tagen (Ankauf und Verkauf liegen gerade mal 2 Tage zurück)...was für ein glücklicher Zufall...

trotzdem, das ist schon der Hammer was dieser "Mensch" hier abzieht

Oder es ist nur eine Finte, mit der die Gegenseite zum Einknicken bewegt werden soll. Wer weiß, was für einen Schmonzes der Typ seinem RA erzählt hat.
--> habe ich mir auch gedacht, aber darf man das denn ohne weiteres so dem Gericht gegenüber äussern...obwohl diesem Menschenmüll (Sorry) ist alles zuzumuten.

wäre aber trotzdem ärgerlich, das Problem ist ich kann das kaputte Auto nicht fahren bin aber auf ein Auto angewiesen da Berufspendler, bin auch keinMillionär, so das ich mir gleich wieder ein neues Auto kaufen kann...und das kaputte Auto abmelden kann ich auch nicht, ich habe keinen Abstellplatz und einen kostenpflichtigen Standplatz kann und willich nicht auch noch zahlen müssen

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
moegreen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

@moegreen:

Was ich mich frage ist, wenn der Achsträger sichtbar gestaucht war, dann muss es doch zwangsläufig auch weitere Schäden gegeben haben, wie z.B. Kotflügel, Scheinwerfer, Stoßstange etc. Wer hat denn diese Schäden behoben, denn die waren ja, als Du das Fahrzeug gekauft hast, offensichtlich nicht mehr vorhanden?
--> das ist ja gerade das dumme daran, der ursprüngliche Besitzer der das Auto gefahren hat und der damit den Unfall verursachte, ist von der Fahrbahn abgekommen und mit dem Achsträger aufgesessen, äusserlich sieht man fast nichts an dem Fahrzeug, da isr auch nichts beschädigt worden. Kein Bauteil wurde ersetzt! Es wurde auch nichts ausgebaut und nachlackiert. Nicht mal die verstauchte Achträger, welches durch den Aufprall brutal nach hinten verstaucht wurde. Das ist lt. dem KFZ Meister brandgefährlich solch ein Auto überhaupt nich im Strassenverkehr zu bewegen. Nur rechts einige ganz kleine Abschürfungen. die man aber mit Lackstift retuschiert hat, aber das fällt nicht weiter auf, das könnte aber von einem kleinen Parkrempler stammen, das haben viele Autos daher kam mir das auch nicht komisch vor. Bei der ProbeFahrt merkte man auch nichts, aber da ich ich auch nicht auf die Autobahn gefahren! Als ich eineige Tage später mit dem Wagen auf der Autobahn fur, merkte ich ,das ab Tempo 110km/h das Lenkrad stark vibrierte und nach links zog...tja so kam das dann raus...

dieser Verkäufer belastet seinen Zwischenverkäufer, das er das Auto bevor er es ihm verkauft habe optisch versucht hätte zu "verschönern"...





Desweiteren wird m.E. die Aussage des Vorverkäufers dadurch ungläubwürdig, dass dieser das Fahrzeug als Unfallwagen zu einem Preis verkauft haben will, der nur rund 2000 Euro unter dem Wiederverkaufpreis für ein unfallfreies Fahrzeug lag. Und das an einen Händler, der in der Lage sein sollte, den Marktwert entsprechend einzuschätzen.
--> er hat ja selber durch seinen Anwalt aussagen lassen, das der Ankauf des Wagens auf dem Gelände des KFZ Handels bei der er arbeitet abgewicklet wurde, dabei war auch sein Kumpel dem dieser Autohandel gehört dabei....

und weder diesem (als FACHMANN) soll es nicht merkwürdig vorgekommen sein, das der Wagen weit unter Wert angepriesen wurde....und keiner von beiden soll das Auto genauer überprüft haben, die hätten nur eine kleine Probefahrt gemacht, das Geld gezahlt und OHNE VERTRAG das Auto gekauft ....sehr logisch oder....und dann ja noch für die Mutter...



Die Geschichte mit Privatverkauf wird m.E. trotzdem nicht durchgehen. Es spricht wohl weit überwiegendes dafür, dass der Verkäufer Händler ist, oder zumindest nach außen den Eindruck erweckt hat, gewerblicher Verkäufer zu sein
--> also mir gegenüber hat er sich als Händler vorgestellt und bei der Abholung das auch nochmals und da war meine Ehefrau auch dabei! Der Zwischenverkäufer hat ihn auch als mit Fahrzeugen handelnden Klientel in seiner Aussage bei der Polizei bezeichnet....

aber trotzdem - irgendwie habe ich ein komisches Gefühl...mit jedem Schreiben erden neue Lügen vorgesetzt..
.

-- Editiert am 04.05.2009 22:06

-- Editiert am 04.05.2009 22:09

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nessi123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Moegreen,

Ich habe mal eine Frage.Wir haben uns jetzt auch einen Auto gekauft.Lt. Automobile ist der Händler der Verkäufer.Das Auto haben wir noch nicht abgeholt.Beim Vertragsabschluss hat der Händler den Namen von seinem Vater auf dem Vertrag notiert ohne uns das vorher zu sagen. Er meinte nur zu uns er macht nur so als würde er den Wagen für seinen Vater (quasi Privat ) verkaufen und er brauchte uns keine Gewährleistung bzw.Garantie geben.Eine Anzahlund von 500 € haben wir geleistet.(Rest Betrag 2900 € sind noch offen)Nur jetzt haben wir Panik.

Lt Automobile ist der Wagen Scheckheft geprüft doch wir haben keine Unterlagen gesehen geschweige denn irgendwas.Nur Tüv und AU Bericht .

Ist der Händler evtl.in Wesel ?
Wenn du uns evtl helfen könntest das wäre Super

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Die Geschichte ist in 2008 passiert ;)

Man kann aber schon vermuten, dass Sie da einem Hallodri auf den Leim gegangen sind, die Geschichte mit dem Händler, der als Privatmann auftritt hat nen Bart bis nach Alaska. Am besten wäre, wenn Sie versuchen, aus dem Vertrag irgendwie raus zu kommen. Fahren Sie mit der Kiste nach Erhalt UMGEHEND zu einem Gebrauchtwagen Check, noch besser vor der Zahlung des Restbetrages und staunen Sie was sich dabei mit Sicherheit offenbaren wird....

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Eigenes Problem = eigener Beitrag



Zitat (von Nessi123mitglied):
Nur jetzt haben wir Panik.

Und weswegen genau?



Zitat (von Nessi123mitglied):
Lt Automobile ist der Wagen Scheckheft geprüft doch wir haben keine Unterlagen gesehen geschweige denn irgendwas.

Und? Bei Vertragsschluss nicht auf die Idee gekommen das mal anzuschauen bevor man untershcreibt und die 500 EUR hinblättert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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