Hallo, wir sind zwei Gründer, die gerne mehrere Projekte gemeinsam haftungsbeschränkt realisieren möchten, doch mit unterschiedlichen Anteilen. Ist es möglich, dass wir beide jeder für sich eine UG gründen und dann für das jeweilige Projekt die UGs gemeinsam eine GbR? Braucht die GbR dann einen Geschäftsführer oder sind das die UGs?
Danke für die Hilfe
UGs gründen gemeinsame GbR
30. Mai 2014
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Frage vom 30. Mai 2014 | 14:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
UGs gründen gemeinsame GbR
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Antwort vom 30. Mai 2014 | 19:55
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist es möglich, dass wir beide jeder für sich eine UG gründen und dann für das jeweilige Projekt die UGs gemeinsam eine GbR? <hr size=1 noshade>
Eine GbR ist ja nichts, was man formell gründen oder gar eintragen lassen muß. Anknüpfungspunkt ist das Erreichen eines gemeinsamen Zwecks (§ 705 BGB ). Wenn das zwischen zwei UG vorliegt, dann sind sie eine GbR.
quote:<hr size=1 noshade>Braucht die GbR dann einen Geschäftsführer oder sind das die UGs? <hr size=1 noshade>
Die Geschäftsführung erfolgt gemeinschaftlich und durch einstimmigen Beschluss (§ 709 Abs. 1 BGB ). Andere Konstellationen wie das Mehrheitsprinzip (§ 709 Abs. 2) oder die Bestellung eines oder mehrerer Geschäftsführer (§ 710) müssen vertraglich vereinbart werden.
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