UGV Inkasso, die nächste

13. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
peter.v
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)
UGV Inkasso, die nächste

Hallo zusammen,

folgender neuer(?) Fall mit der wohlbekannten *** Inkasso, für Rat, Tips und Hinweise wär ich sehr dankbar.

-im April 2009 bekam ich erstmals eine "Zahlungserinnerung" einer mir bis dahin völlig unbekannten "DEMEKON Entertainment AG". Ich hätte ein Lottoabo online abgeschlossen, der dafür zu entrichtende Betrag wurde deren Aussage nach von meiner Bank zurückgebucht (mit dem Hinweis "Konto erloschen").

-im September und Oktober 2009 kamen weitere Schreiben diesbezüglich, da aber dann von eben der ***-Inkasso. Kurz nach den Schreiben kamen dann auch recht unverschämte Anrufe bei denen man mich beide male versuchte zu überzeugen es wäre beser einfach zu zahlen als sih die Gerichtskosten und weiteren Ärger einzuhandeln.

bei beiden Telefonaten versuchte ich zu erfahren wodurch denn belegt werden könne das ich tatsächlich in der Bringschuld bin. Die Antwort war beides mal das man mir das nciht sagen müsse. Beim zweiten Telefonat wurde ich auch gefragt woher man denn "meine" IP und Bankverbindung kennen würde wenn ich keine Beträge zu zahlen hätte. "Meine" IP konnte ebenso wenig genannt werden wie meine scheinbar bekannte Bankverbindung.

Wäre auch seltsam gewesen, denn seit mindestens 4 Jahren wurde von mir kein privat geführtes Konto mehr aufgelöst!!! dessen Daten man hätte kennen können.

Nun kam heute wieder ein Schreiben der *** mit dem (Kurz-)inhalt das dies eben der letzte Brief wäre und nach fruchtlosem verlauf der Frist "alle zur Verfügung stehenden Mittel" angewandt werden. Heisst für mich ein gerichtliches Mahnverfahren.

Bis zum zweiten Briegf, auch im Zusammenhang mit den Telefonaten, war ich einigermassen gelassen. Ein Mahnverfahren möchte ich jedoch nicht, daher nun meine Hilfesuche und einige Fragen:

1.: kann ich "verlangen" das mir ein Nachweis erbracht werden muss das ich überhaupt ein Schuldner der Gläubiger bin?

2:: kann eine Kontopfändung erwirkt werden ohne vorher einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid zu haben?

3.: ist es ratsam bereits jetzt anwaltlichen Rat zuzuziehen um weiteren Terror der *** zu unterbinden?

4.: woher zum Kuckuck haben die meine Adresse UND meine Telefonnummer?

zum Schluss nochmals ganz deutlich, falls das im langen Text nicht genannt wurde oder einfach unter ging:

Ich habe niemals ein Lottoabo irgendeiner Art online abgeschlossen. Niemals.

Danke jetzt schon mal im Voraus und Euch allen mehr Glück bei der ankommenden Briefpost.

Peter



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

ich würde gar nicht mehr darauf reagieren !
Falls du noch reagierst kann ich Dir jetzt schon sagen das es keine Reaktion auslöst und du dich höchstens noch mehr ärgerst!
Nur einem unwahrscheinlichem gerichtlichen Mahnbescheid müsstest du fristgerecht widersprechen!

Ist eine altbekannte Masche aus heisser Luft !

lg actrostom
PS: Falls sie mit Schufa drohen kenn ich ein gutes Mittel dagegen!



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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 13.01.2010 18:46

-- Editiert am 13.01.2010 18:47

-- Editiert am 13.01.2010 18:47

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#2
 Von 
peter.v
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)

nicht reagieren klingt ja prima, nur ehrlich gesagt ist die Sache mit den Anrufen ist wirklich doppelt nervig, eben weil die Forderung an sich nicht grechtfertigt ist.

Lässt sich denn wenigstens dagegen was tun?

Ich bin ziemlich sicher das demnächst wieder ein Anruf kommt. Die kamen ja bisher immer wenige Tage nach den Briefen. Ohne angezeigte Nummer im Übrigen...was ja auch nicht so ganz ok ist, oder?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Lässt sich denn wenigstens dagegen was tun?

Rufnummer wechseln

Alles andere werden die Typen genauso ignorieren wie die Aufforderung Beweise vorzulegen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
peter.v
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)

und wie war das nun mit der möglichen Schufa-Androhung?

ich bin wirklich über jegliche Hilfe erfreut und dankbar.

Was könnte man im Fall einer solchen Drohung tun? Oder nachdem die Drohung gar wahr gemacht wurde?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lies genau nach ob tatsächlich gedroht wird oder ob Du das evtl nur hineinliest !

Ansonsten könnte Dich folgendes AZ interesieren
Landgericht Berlin Beschluss vom 15.01.2009 – 9 O 21/09
http://www.elo-forum.org/schulden/34658-prozesserfolg-inkassofirma-eintrag-datenbestand-schufa-widerrufen.html



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