>UGV Inkasso
Nach
§ 655d BGB kann vereinbart werden, dass dem Darlehensvermittler entstandene, erforderliche Auslagen zu erstatten sind.
In dem Kreditantrag der Delta Credit GmbH ist daher auch folgende Vereinbarung zu finden:
"Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, der Vermittlungsgesellschaft alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Kreditvermittlungsvertrages erforderlichen Auslagen zu erstatten. Bei postalischer bzw. telefonischer Bearbeitung betragen diese Kosten max. 46,50 €.§
Nach erfolgloser Kreditvermittlung erhält man in der Regel eine Rechnung in der pauschal ein Betrag genannt wird. Seit ca. 2000 ist eine pauschale Auslagenberechnung jedoch nicht mehr möglich. Diese muss detailliert gestellt werden. Siehe auch ein Urteil vom AG Speyer vom 30.10.2002 (AZ 32 C 349/02), in dem ein Missbrauch des Mahnverfahrens angenommen wurde.
Mehr kann auch unter folgendem Link gelesen werden, den ich euch wirklich nur sehr empfehlen kann: www.rheinahrcampus.de/fileadmin/fb_bsw/Dokumente/AA_Gutachten_31.5.07_End_logo.pdf
Diese Abhandlung beschäftigt sich sehr ausführlich mit dieser Thematik und enthält auch jede Menge Verweise auf Urteile etc.
von Darios am 24.09.2008 21:58
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