UGV Inkasso

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>UGV Inkasso
--- editiert vom Admin


von guest123-2083 am 24.09.2008 15:38
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>UGV Inkasso
@hanibal
du zitierst das Urteil leider nur unzureichend.
Die Aussage über den Mißbrauch des Mahnverfahrens hat nichts mit dem eigentlichen Fall zu tun. Die Klägerin hat den Prozess sogar verloren. Der BGH weist in seiner Begründung jedoch ausdrücklich darauf hin, dass eine Durchbrechung lediglich unter den von mir bereits zitierten Vorgaben möglich ist.
Er stellt ganz klar, dass der Missbrauch des Mahnverfahrens ausschlaggebend ist...., mehr nicht!!! Betrachte das Ganze nur als meinetwegen "Leitsatz", der in diesem Urteil aufgestellt wurde. Diese Aussage hatte nichts mit dem geistigen Zustand der Klägerin zu tun.
Man kann den von mir aufgezeigten Weg auch durchaus als intelligenter Mensch beschreiten. Entscheidend ist allein der Missbrauch des Mahnverfahren aufgrund einer von vorneherein aussichtslosen, da unzulässigen Forderung. Und das ist hier eindeutig der Fall.


-- Editiert von Darios am 24.09.2008 16:20:56



von Darios am 24.09.2008 16:19
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>UGV Inkasso
Nach § 655d BGB kann vereinbart werden, dass dem Darlehensvermittler entstandene, erforderliche Auslagen zu erstatten sind.

In dem Kreditantrag der Delta Credit GmbH ist daher auch folgende Vereinbarung zu finden:

"Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, der Vermittlungsgesellschaft alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Kreditvermittlungsvertrages erforderlichen Auslagen zu erstatten. Bei postalischer bzw. telefonischer Bearbeitung betragen diese Kosten max. 46,50 €.§

Nach erfolgloser Kreditvermittlung erhält man in der Regel eine Rechnung in der pauschal ein Betrag genannt wird. Seit ca. 2000 ist eine pauschale Auslagenberechnung jedoch nicht mehr möglich. Diese muss detailliert gestellt werden. Siehe auch ein Urteil vom AG Speyer vom 30.10.2002 (AZ 32 C 349/02), in dem ein Missbrauch des Mahnverfahrens angenommen wurde.

Mehr kann auch unter folgendem Link gelesen werden, den ich euch wirklich nur sehr empfehlen kann: www.rheinahrcampus.de/fileadmin/fb_bsw/Dokumente/AA_Gutachten_31.5.07_End_logo.pdf

Diese Abhandlung beschäftigt sich sehr ausführlich mit dieser Thematik und enthält auch jede Menge Verweise auf Urteile etc.



von Darios am 24.09.2008 21:58
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