Zu Volker7: Das Datum des VB war noch vor dem Zeitpunkt der "ungerechtfertigten Bereicherung". Erst mit Ablauf der Frist und dem dadurch entstandenen Titel ist diese eingetreten und somit durchaus neu.Zu Hanibal: Ob die Gerichte die Klage als unbegründet ansehen, wird sich zeigen. Bislang hat sich noch kein Gericht mit der Frage der Berechtigung der Forderung seitens der UGV auseinandersetzen dürfen. Vielleicht habt ihr ja Recht. Die Gerichte jedoch wären froh, wenn sie selbst in irgend einer Form gegen die UGV vorgehen könnten...., und darin sehe ich eine kleine Chance auf Zulassung der Klage.