Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328256
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Forum » Inkasso » UGV Inkasso...

UGV Inkasso

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

18152 Aufrufe
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>UGV Inkasso

Versuch es - aber ich seh Kaum eine Chance
Keinerlei gegenwehr bei MB und VB !
Da hast Du volle kanne geschlafen - die Forderung wäre mangels Erfolg ausgebucht worden - hättest Du Gegenwehr geleistet
Jetzt ist tituliert - was willst Du da machen

Schau mal hier :
http://www.elo-forum.org/schulden/4311-fkh-gbr-ugv-inkasso-rae-wehnert-erfolgreiche-klageabwehr.html





von thehellion am 05.09.2008 18:25
Status: Tao (10926 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 273 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


>UGV Inkasso
--- editiert vom Admin


von guest123-2128 am 05.09.2008 19:13
Status: Unsterblich (4003 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 29 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>UGV Inkasso
hi mir ging es auch so ,hab die Mb, VB und Pfändungsbeschlüsse ignoriert,jetzt muss ich ratenzahlung an die deppen machen. ich weiss nur eins nie wieder kreditanfrage bei delta in speyer .das sind alles betrüger und kredit bekommt mann eh nicht. denen muss mann das handwerk legen.
gruss tomate

-----------------
""


von tomate42 am 22.09.2008 07:17
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>UGV Inkasso
--- editiert vom Admin


von guest123-2083 am 22.09.2008 08:21
Status: Unsterblich (849 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 5 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>UGV Inkasso
Na ja - da hat mein Freund @Hanibal diesmal irgendwo leider recht.



von thehellion am 22.09.2008 12:15
Status: Tao (10926 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 273 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>UGV Inkasso
Man sollte überprüfen, ob durch den entstandenen Titel nicht eine ungerechtfertigte Bereichung entstanden ist. Dieser wäre erst nach dem Ende der Einspruchsfrist gegen den VB entstanden und könnte somit einen neuen Grund im Sinne der Vollstreckungsabwehrklage darstellen.


von Darios am 22.09.2008 12:54
Status: Junior (77 Beiträge)
Userwertung:  2,5  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>UGV Inkasso
--- editiert vom Admin


von guest123-2083 am 22.09.2008 12:56
Status: Unsterblich (849 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 5 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>UGV Inkasso
Die Gerichte haben nie überprüft ob die Bereicherung "gerechtfertigt" ist. Daran ändert auch der Titel nichts. Ich denke schon, dass dies ein Ansatz sein könnte. Stellen wir doch eine Gegenforderung an die UGV aus der ungerechtfertigten Bereicherung und lassen das Ganze sich einfach aufrechnen. Ob meine Forderung an die UGV letztendlich berechtigt ist, entscheiden dann wiederum Gerichte und genau darin sehe ich eine Chance. Eine Kopfgeburt...., klar. Für die Vollstreckungsabwehrklage benötigen wir aber einen "neuen" Grund und in der Tatsache, dass die Rechtfertigung der Bereicherung nie überprüft wurde und die Bereicherung erst mit dem Titel entstanden ist, kann man durchaus einen neuen Grund sehen.


von Darios am 22.09.2008 13:32
Status: Junior (77 Beiträge)
Userwertung:  2,5  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>UGV Inkasso
--- editiert vom Admin


von guest123-2083 am 22.09.2008 13:37
Status: Unsterblich (849 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 5 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>UGV Inkasso
Sofern man wegen ungerechtfertigter Bereicherung klagt, muss sich das Gericht damit befassen, und da sich viele Gerichte nur noch als Handlanger der UGV betrachten, sehe ich auch durchaus eine Möglichkeit, dass die Gerichte dem folgen werden. Wie bereits geschrieben..., erst mit dem Titel ist die Bereicherung entstanden und es wurde nie überprüft ob diese auch gerechtfertigt ist.
Klagen wir also wegen ungerechtfertigter Bereicherung und bedienen uns gleichzeitig dem Instrument der Vollstreckungsabwehrklage. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.

-- Editiert von Darios am 22.09.2008 13:59:23


von Darios am 22.09.2008 13:57
Status: Junior (77 Beiträge)
Userwertung:  2,5  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.


« Zurück | Seite: 1 2 3 4 5 6 7 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

328256
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94175
beantwortete Fragen
40
Anwälte jetzt
online
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt