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UGV Inkasso

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>UGV Inkasso

Hallo thehellion.

Ich hab heute eine aktuelle Forderungsaufstellung von UGV bekommen.
Ich würd sie dir gern mal in Form einer Excel Tabelle zukommen lassen.
Könntest du mir mal eine eMail-Adresse nennen?!

Gruß,
Juki


von Juki am 09.02.2007 11:26
Status: Junior (73 Beiträge)
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>UGV Inkasso
Hallo thehellion.

Ist UGV eigentlich im Falle der Pfändung verpflichtet sich über einen Anwalt in meinen Wohnort an das Gericht zu wenden?


von Juki am 09.02.2007 19:23
Status: Junior (73 Beiträge)
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>UGV Inkasso

Wäre besser wenn Du die Aufstellung (ohne Anschrift) mit gerundeten Beträgen auch den Anderen hier im Forum zur Verfügung stellst.

ich bin keine Anwältin und gebe hier lediglich meine Privatmeinung zum Besten !

lg


-- Editiert von thehellion am 09.02.2007 21:32:48


von thehellion am 09.02.2007 21:28
Status: Tao (10926 Beiträge)
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>UGV Inkasso
Okay, dann werde ich mal mein Bestes geben und das hier hineinquetschen.
Die Gliederung der Forderungsaufstellung sieht wie folgt aus:

Datum/Bemerkung/Umsatz/unverz. Kosten/verz. Kosten/Zinsen/Hauptforderung

15.12.2005/ "Vollstreckungsbescheid
AG Mayen/187,42/78,65/70,20/2,07 /36,50

31.12.2005/"6,17% (5,00 Prozentpunkte
über Basiszinssatz) aus
70,20 vom 15.12.05-
31.12.05"/0,19/0/0/2,26/0

31.12.2005/"9% aus 36,50 vom 23.11.05-
31.12.05"/0,35/0/0/2,61 /0

18.01.2006/EVAnfrage/6,96/85,61/0/0/0

18.01.2006/1. Brief tit. ForderungUGV/65,68/151,29/0/0/0

10.02.2006/TZ-Angebot/43,5/194,79/0/0/0

20.03.2006/TZ: Erinner.an Raten UGV/4,15/198,94/0/0/0

30.06.2006/"6,37% (5,00 Prozentpunkte
über Basiszinssatz) aus
70,20 vom 01.01.06-
30.06.06"/2,24/0/0/4,85/0

30.06.2006/"9% aus 36,50 vom 01.01.06-
30.06.06"/1,64/0/0/6,49/0

27.12.2006/vorl.Zahlungsverbot GV UGV/18,79/217,73/0/0/0

31.12.2006/"6,95%(5,00Prozentpunkte
überBasiszinssatz)aus70,20 vom01.07.06-31.12.06"/2,44/0/0/8,93/0

31.12.2006/"9% aus 36,50 vom01.07.06-31.12.06"/1,64/0/0/10,57/0

22.01.2007/ZahlungdesSchuldners/ 20,00/197,73/0/0/0

24.01.2007/Kosten TZ(PÜ)/
96,39/294,12/0/0/0

01.02.2007/GV-Kosten/15,90/310,02/0/0/0

06.02.2007/KontoFK12/2005-02/2007 /69,84/379,86/0/0/0

06.02.2007/"7,70% (5,00 Prozentpunkte
über Basiszinssatz) aus
70,02 vom 01.01.07-
06.02.07"/0,54/0/0/11,11/0

06.02.2007/"9% aus 36,50 vom 01.01.07-
06.02.07"/0,33/0/0/11,44/0

06.02.2007Forderungsstand /498,00/379,86/70,20/11,44/36,50


So, ich hoffe ihr werdet daraus schlau. Falls nicht, kann ich das ganze auch nochmals als Excel-Datei per Mail verschicken.

Was mich noch stutzig macht...das Schreiben von UGV an den GV bzgl. des vorl. Zahlunsgsverbotes sieht wie folgt aus:

Hauptford. 36,50
Kosten des
Zahlungsverbotes 18,79
festgesetzte Kosten
und bish. Kosten der
Zwangsvollstreck. 329,46
Zinsen bis 27.12. 10,51
-------------------------
Summe 395,26

Nun frage ich mich, wie kommen die auf die 329,46???





von Juki am 12.02.2007 16:59
Status: Junior (73 Beiträge)
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>UGV Inkasso
Hast Du noch andere Schulden die noch zu begleichen wären ?
Dann könnte evtl über Inso nachgedacht werden ?

Die Pfändungsversuche verliefen ja bisher anscheinend erfolglos !

lg


-- Editiert von thehellion am 12.02.2007 20:18:41


von thehellion am 12.02.2007 20:07
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>UGV Inkasso
wende Dich doch auch mal an :

Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE)
www.vse-essen.de

Die haben den von mir geposteten Prozeß gegen UGV/Wehnert erfolgreich durchgezogen !
Trotz Titulierung !!

hier was zum Thema Vermittlungsgebühren bei Kreditanfrage :

http://www.vse-essen.de/beratung/tipps/tipp4.htm

-- Editiert von thehellion am 12.02.2007 20:37:12

-- Editiert von thehellion am 12.02.2007 20:38:51


von thehellion am 12.02.2007 20:25
Status: Tao (10926 Beiträge)
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>UGV Inkasso
hier noch was gefunden :

mit Musterbriefen !!

http://www.f-sb.de/akgeschaefte/ugv/ugvindex.htm


von thehellion am 12.02.2007 20:42
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>UGV Inkasso
Wie man schon mehrfach lesen konnte, ist das wohl so ein Problem mit den Bearbeitungsgebühren, aus welchem sich nachher dann ziemlich hohe Beträge entwickeln können.

Habe heute z.B. einen kleinen Katalog von der Infobon im Briefkasten gehabt. Hier ein Angebot der Delta Kredit.

Gutschein für die kostenlose Übersendung eines Angebotes innerhalb von 48 Std.

Dort steht z.B. in keinster Weise etwas darüber, das eine Bearbeitungsgebühr fällig werden würde!

Muß man dieses nun so verstehen, das für den einen eine Gebühr fällig wird und für den anderen nicht?





von Chipsy99 am 19.06.2007 11:37
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>UGV Inkasso
aus
http://www.internetfallen.de/Betrug_Abzocke/Kapitalanlage/kapitalanlage.html#Kreditvermittlungsbetrug%20-%20Kredithaie%20-

.....Leisten Sie NIEMALS Vorabzahlungen / Gebühren / Umkostenpauschalen für eine angebliche Kreditvermittlung. Seriöse Banken / Vermittler erheben solche Gebühren erst bei Kreditzusage und verlangen keine Vorkasse!


von thehellion am 19.06.2007 17:04
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>UGV Inkasso
Auch ich fühle mich als Opfer der UGV Inkasso.
Ich habe mich vor ca. einem Jahr bei der Fa. Delta Kedit in Speyer bzgl. eines Kredites informiert. Prompt sandte man mir auch ein Angebot zu, auf das ich jedoch nie einging. Was folgte waren Zahlungsaufforderungen in Höhe von knapp € 27,-- an irgendwelchen Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren. Da von diesen Gebühren erst nach Vertragsabschluss die Rede war, der jedoch nie zu Stande kam, nahm ich die Forderung nicht weiter ernst, da ja auch völlig unbegründet. Ich ließ die Sache relativ unbekümmert laufen, da ich mir nicht vorstellen konnte, dass unsere Gerichte dieses durchaus "negativ" bekannte Inkassounternehmen unterstützen würden. Das war ein Fehler. Nach MB und VB kam die vorläufige Kontopfändung und dem Hinweis von mittlerweile angewachsenen Kosten von knapp über € 300,--. Eine Woche darauf kam ein Schreiben der UGV mit dem seltsamen Angebot das Konto wieder freizugeben, wenn ich ein Schuldanerkenntnis unterschreiben würde und die mittlerweile € 400,-- in € 20,-- Raten abstottern würde. Mit weiteren Kosten wurde gedroht. Auf das Angebot ging ich natürlich nicht ein. Nun liegt meiner Bank eine endgültige Pfändung vor und siehe da...., es sind nur noch € 220,--!!!
Gut,ich habe den Einspruch gegen VB und MB versäumt da ich in meiner Naivität noch an unser Rechtssystem glaubte und mir nicht vorstellen konnte, dass sich unsere Gerichte zu Handlangern derartiger Unternehmer machen würde. Ich habe gelernt. Trotz dieses Fehlers... ist diese Forderung dennoch nicht berechtigt, da ich kein Rechtsgeschäft mit irgend einem dieser Parteien eingegangen bin. Die Tatsache, dass man von mir eine unterschriebene Schuldanerkenntnis wollte, belegt eigentlich die Vermutung, dass die UGV sich durchaus bewusst ist, dass ihre Forderung unberechtigt ist. Auch die Tatsache, dass man mir in diesem Schuldanerkenntnis eine Schuld von € 400,-- einreden wollte und nun diese Forderung fast halbiert hat, lässt die Vermutung zu, dass die UGV sehr wohl weiss, dass sie mit € 400,-- vor Gericht nicht durchkommen würde, da sie mit dieser Forderung weit über dem "Gebührenkatalog" der Rechtsanwälte liegt, was sie auf keinen Fall darf!!!
Auf diese Art und Weise an € 400,-- herankommen zu wollen ist für mich auf jeden Fall ein Betrugsversuch. Ich werde daher Strafanzeige gegen die UGV Inkasso erstatten. Wenn sich noch irgendwelche Leute, die auf die gleiche Art und Weise von der UGV belästigt werden, der Klage anschließen wollen...., nur zu. Ich bin auch für jeden juristischen Tipp und weitere Infos in dieser Sache dankbar.


-- Editiert von Darios am 05.09.2008 15:45:26

-- Editiert von Darios am 05.09.2008 15:52:47


von Darios am 05.09.2008 15:38
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