UGV Inkasso

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UGV Inkasso

Hallo.
Habe seit kurzem Ärger mit UGV, die im Namen von Delta bei mir Geld holen wollen.
Leider habe ich es versäumt gegen den MB Widerspruch einzulegen.
Nun wollen die von mir 450€ und haben ohne Vorankündigung ein vorläufiges Zahlungsverbot bei meiner Bank bewirkt.
Hab nen Zahlungsvergleich unterschrieben, eine Rate bezahlt und denen alles zukomen lassen. Die wollten das an meine Bank schicken. Dort liegt noch nichts vor.

Hab heute eine Forderungsaufstellung beantragt, die man mir zukommen lassen will.

Nun meine Frage(n):
Habe ich auch ohne Widerspruch gegen MB eine Chance aus der Nummer rauszukommen?
Ist es rechtens ohne Gerichtsbeschluss und ohne Vorankündigung eine vorläufige Kontopfändung zu bewirken?

Gruß
Juki



von Juki am 06.02.2007 17:46
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>UGV Inkasso
--- editiert vom Admin


von guest123-2128 am 06.02.2007 17:58
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>UGV Inkasso
Hauptforderung strittig ?

Der Vollstreckungsbescheid ist wann genau gekommen ?

Was hast Du genau unterschrieben ?
Von wem ?
Bei Wehnert und Kollegen oder UGV ?

---------------------------
Dieses Urteil könnte evtl in diesem Zusammenhang interesant sein :

Der Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) teilte mit, dass sich eine Beklagte in zwei Fällen, in denen die FKH GbR aus einem Schuldanerkenntnis geklagt hat, erfolgreich gegen die Klage zur Wehr setzen konnte. Das Amtsgericht Schwelm hat beide Klagen der FKH GbR abgewiesen. Grundlage der Forderung sind behauptete Warenbestellungen. Die Forderung wird, sofern die Betroffenen nicht zahlen, vom Ursprungsgläubiger an die FKH GbR verkauft. Diese beauftragt die UGV Inkasso GmbH und die Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen mit dem Forderungseinzug. Häufig kommt es vor, dass die Betroffenen ein Schuldanerkenntnis über die Forderung abgeben, um im Gegenzug Ratenzahlung bewilligt zu bekommen. Kommt es später zu einem Rechtsstreit, wird nicht mehr die Ursprungsforderung, sondern das Schuldanerkenntnis als Anspruchsgrundlage herangezogen. Obwohl die Betroffenen durch die Unterzeichnung des Schuldanerkenntnisses ihre Rechtsposition geschwächt haben, macht es dennoch Sinn, sich gegen die Forderungen zu wehren wie die beiden Urteile des Amtsgerichts Schwelm belegen

AG Schwelm, Urteil 29.03.2006 (Az.: 20 C 401/05)
und
AG Schwelm, Urteil vom 14.02.2006(Az.20 C 399/05) 31.05.2006


-- Editiert von thehellion am 06.02.2007 20:40:50



von thehellion am 06.02.2007 20:31
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>UGV Inkasso
Hallo und erstmal Danke für die Beiträge.

Ich habe vor über 2 Jahren bei Delta einen Kredit abschließen wollen, dazu kam es aber nicht. Dann wollten die von mir eine Vermittlungsgebühr. Da ich wußte, dass dies unzulässig ist, habe ich nicht gezahlt.

Im letzten ca. Okt. kam der MB und danach lange Zeit nichts. Bis man am 12.01. das vorl. Zahlungsverbot bei meiner Bank bewirkt hat.
Der MB kam von UGV.
Den Zahlungsvergleich habe ich am 26.1.07 unterschrieben und per Fax, einen Tag später dann per Post verschickt.

Bzgl. des Zahlungsverbotes bat ich heute nochmals UGV, ein Schreiben, in dem man erklärte das man vom ZV vorerst zurücktritt an meine Bank zu schicken, per Fax.
Dazu sah man sich nicht in der Lage, wurde frech und legte auf.
Denn man hat angeblich dieses Schreiben an die Pfändungsabteilung nach Berlin geschickt. Für mich ist man aber seitens meiner Bank in Ratingen zuständig, wurde mir mitgeteilt.
Dort ist aber dieses Schreiben ebenfalls noch nicht angekommen und es sollte von UGV am 30.1. verschickt worden sein.


von Juki am 06.02.2007 20:55
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>UGV Inkasso
Taucht in der Geschichte eigentlich mal irgend ein Anwalt auf ?

Und Was ist mit dem Vollstreckungsbescheid ?

Liege ich falsch ?
Ist denn hier überhaupt tituliert ??


von thehellion am 06.02.2007 21:27
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>UGV Inkasso
Laß Dir von der Bank das Aktenzeichen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlußes geben. Gehe dann zu dem ausstellenden Amtsgericht. Wird aller Wahrscheinlichkeit nach, das in Deiner Stadt sein. Dort erkundigst Du Dich nach der Grundlage des Beschlußes. Ich bin mir sicher, daß hier irgendwann mal auch ein VB gekommen sein muß. Das Gericht würde ansonsten keinen Beschluß erlassen.

Vielleicht hat aber auch gar kein Gericht eien Beschluß erlassen, und das Schreiben kommt direkt von den Anwälten, dann die Bank darauf hinweisen, daß es keinen rechtskräftigen Titel gibt, und die sofortige Freigabe des Kontos verlangen.

Aber wie gesagt, ich denke eher, daß Du den VB entweder übersehen hast, oder er sonst irgendwie untergegangen ist.

gruß
avalon 2006


-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."


von avalon2006 am 07.02.2007 02:05
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>UGV Inkasso
Es ist richtig, es gibt einen Titel.
Die haben dann an das zust. AG bei denen geschrieben und ein GVZ hat den Vorpfändungsbeschluss zu meiner Bank geschickt.
Mir ist aufgefallen, dass das Schreiben von UGV an den GVZ ohne Unterschrift war.
Nicht mal der Hinweis auf Gültigkeit ohne Unterschrift ist vorhanden.
Kann man da was machen?

Ich habe jetzt UGV u. RAe Wehnert angeschrieben, dass man mir die jeweilige Vollmacht im Original zusenden soll.




von Juki am 08.02.2007 17:22
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>UGV Inkasso
Was ist nach dem MB geschehen ?
Wie haben die ohne Vollstreckungsbescheid einen Titel bekommen ?
Erkäre das bitte !





von thehellion am 08.02.2007 19:58
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>UGV Inkasso
Mit dem Titel hab ich den VB gemeint.
Also es ist so gesehen alles richtig gelaufen.

Jetzt frag ich mich allerdings, wie kommen die von einer Ursprungsrechnung von 36,50€, auf derzeit 450€?
Ist das alles so rechtens?

Kann ein Schreiben ohne Unterschrift gültig sein?


von Juki am 08.02.2007 20:03
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>UGV Inkasso

Hättest Du dem MB vollumfänglich widersprochen wäre die Geschichte mangels Erfolgsaussichten wohl kaum vor Gericht gegangen

Von der Rethorik her entsprichst Du ebenfalls nicht dem typischen UGV Opferbild
Warum Du nie (MB und VB) widersprochen hast ist mir deshalb schleierhaft und bleibt Dein Geheimnis !


In diesem fiktiven Fall wäre es übrigens völlig unsinnig jetzt nach der vermeintlichen Titulierung anzufangen die Vollmacht einzufordern ! Das hättest Du vorher machen können
Liste uns doch mal die Gebühren auf !





von thehellion am 08.02.2007 21:39
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>UGV Inkasso
Ich habe dem MB nie wiedersprochen, weil ich eh dachte, da hat man keine Chance. Bin ja net so erfahren mit solchen Schreiben.

Jetzt mal was anderes zu dem Thema...
Ist es rechtlich o.k., wenn ich erst von UGV, dann von den RAe Wehnert & Kollegen und dann wieder von UGV, die ja letztlich auch die Pfändung bewirkt haben, bearbeitet werde?

Am Telefon bei UGV hat man mir sogar gesagt, man sei dafür nicht zuständig, die RAe haben die Pfändung rausgeschickt.
Aber das stimmt ja nicht, ich hab ja das Schreiben vom GVZ vorliegen und dabei ist das Antragsschreiben von UGV.

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von Juki am 09.02.2007 08:41
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