UGV Inkasso Gmbh - müssen wir das wirklich bezahlen?

12. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
knoblauchzehe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)
UGV Inkasso Gmbh - müssen wir das wirklich bezahlen?

hallo
ich bin ein neuling hier.daher könnte es ein das solche fragen schon mal gestellt worden sind.bitte um nachsicht.
meine frau hat mal beim atlas versand kinderbücher bestellt.leider hat sie diese vergessen zu bezahlen.wir haben auch keine mahnung von diesem versand erhalten.
heut haben wir ein schreiben von *** inkasso erhalten.sie fordern mächtig.

hauptforderung(kontokorrentabrechnung vom 22.01.2010)--------------46,55€
Verzugszinsen(13,25% aus 46,55€ vom 12.02 bis 20.05.2010)--------1,70€
Auslagen der Gläubigers -------------------------------------------------------------9,00€
Kontoführungskosten(mtl.4,00€) ---------------------------------------------------8,00€
Ermittlungsgebbühren ----------------------------------------------------------------15,50€
Inkassokosten(verzugsschaden gem.§§284,286 BGB ) ------------------55,10€
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
135,85€
müssen wir das wirklich bezahlen? wir haben weder eine Mahnung noch sonstiges bekommen.Bitte um schnelle antwort.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

quote:
hauptforderung(kontokorrentabrechnung vom 22.01.2010)--------------46,55€
Verzugszinsen(13,25% aus 46,55€ vom 12.02 bis 20.05.2010)--------1,70€
Auslagen der Gläubigers -------------------------------------------------------------9,00€


Würde ICH jetzt Zweckgebunden auf das Ursprungskonto vom Atlasversand überweisen.
Nach dem nächsten Bief vom Inkasso die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen und mitteilen das keine Forderung besteht.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
knoblauchzehe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

hallo
danke für die schnelle antwort.leider haben wir überhaupt keine kontodaten vom atlasversand mehr.wir haben von atlas seit über 1 jahr nichts gehört.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Atlas Verlag
( Sitz in der Schweiz?)

Bitte benutzen Sie einen neutralen Zahlschein und vermerken unbedingt Ihre Kundennummer.
Unsere Bankverbindungen:

Deutschland:
Postbank NL Frankfurt
BLZ 500 100 60
Konto 30 12 30 605

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Perfekter Service !!!!!


Trotzdem sollte der TE wissen das *** bzw die Hausadvokaten Wehnert noch einige nervende Bausteinbriefe wg der gebühren herabregnen lassen wird

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cheBINich
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Bevor Sie den von actrostom vorgeschlagenen Betrag an den Atlas Verlag überweisen, würde ich mich zunächst vergewissern, ob der Atlas Verlag auch immer noch der Forderungsgläubiger ist.

Denn die *** Inkasso GmbH ist u.a. auch ein Factoringbetreiber und führt den Forderungseinzug idR. auf eigene Rechnung bzw. im Auftrag der FKH GbR aus.

Wurde die Forderung also bereits verkauft (abgetreten), würde eine Zahlung an Atlas nicht leistungbefreiend wirken.





-- Editiert am 31.05.2010 16:41

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Wenn die Forderung abgetreten "wäre" dürfte dieser Posten

Inkassokosten(verzugsschaden gem.§§284,286 BGB ) ------------------55,10€

nicht erscheinen.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn die Forderung abgetreten "wäre" dürfte dieser Posten

Inkassokosten(verzugsschaden gem.§§284,286 BGB ) ------------------55,10€

nicht erscheinen.

<hr size=1 noshade>


Genau so ist es !!

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cheBINich
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist so nicht korrekt.
Sehr wohl kann die *** GmbH ihre Inkassokosten in Rechnung stellen und zwar wenn sie sich ihrerseits der FKH GbR als Forderungsaufkäuferin und Auftraggeberin bedient (s.o.).
Das ist ihre gängige Praxis, deshalb mein wohlgemeinter Hinweis vor einer Zahlung zu aller erst auf den Forderungsinhaber zu achten!

(Handelt die *** GmbH tatsächlich im Auftrag des Atlas Verlags, dann wäre - im Falle des Nichtbestreitens der Hauptforderung - eine direkte Leistung an den Gläubiger ratsam, natürlich exkl. der Inkassogebühren.)



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
knoblauchzehe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

hallo
wir haben den betrag auf das atlaskonto überwiesen, aber er kam zurück...keinee ahnung wieso.
nun haben wir wieder ein schreiben von *** bekommen das der betrag nun 182,43 € ist.was nun? der anfangsbetrag war nur 46,5€.kann uns jemand einen tip geben?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
knoblauchzehe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

hallo nochmal....hab gerade gelesen, das die inkassokosten nicht höher sein dürfen als anwaltskosten...stimmt das?wie hoch wären die dann?

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
Anwaltskosten max 51,50€

Dann überweise den Betrag jetzt halt an das Inkasso

hauptforderung(kontokorrentabrechnung vom 22.01.2010)--------------46,55€
Verzugszinsen(13,25% aus 46,55€ vom 12.02 bis 20.05.2010)--------1,70€
Auslagen der Gläubigers -------------------------------------------------------------9,00€
+ noch 1 Euro für Zinsen

Verwendungszweck: Nur zur Verechnung auf Hauptforderung Az:******

Die wahrscheinlichkeit das wegen 120€ Verzugsschaden bei bezahlten 50€ Hauptforderung geklagt wird ist wohl bei Null.
Da spreche ich jetzt aus Erfahrung.

lg



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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
hallo
wir haben den betrag auf das atlaskonto überwiesen, aber er kam zurück...keinee ahnung wieso.
nun haben wir wieder ein schreiben von *** bekommen das der betrag nun 182,43 € ist.was nun? der anfangsbetrag war nur 46,5€.kann uns jemand einen tip geben?



Heut ist der 1.8 !
Überwiesen wurde mitte Mai ?!
Wann ist der Betrag retourniert worden ?
Schon nachweisbar mit dem Inkassoladen kommuniziert ?
Ist schon ein Schreiben von Wehnert dabei ?


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