UGV Inkasso - Forderung Klarna

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go474166-28
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)
UGV Inkasso - Forderung Klarna

Hallo Forum,

ich hoffe ich finden hier Antworten.

Kurz zu meinem Fall.
Ich habe vor 2 Jahren bei Redcoon etwas gekauft und dieses über Klarna mit Raten bezahlt.
Im Januar 2017 habe ich 4 Tage später gezahlt und eine 2. Mahnung von Klarna bekommen.
Februar 2017 wurde dann der gesamte Restbetrag übergeben.

Per E-Mail erhielt ich im Mai und Juni von einer Firma namens IDENT INKASSO Spam Mails, keine Rechnungsnummer oder irgendwas. Lediglich nur der Hinweis das noch 100 Euro zu zahlen wären. Aber kein Gläubiger oder so.
Ich habe Klarna daraufhin angeschrieben aber keine Antwort bekommen.

Jetzt am 05.09.2017 erhielt ich von *** INKASSO eine Forderung in höhe von 290 Euro. Gebühren und Zinsen.
Ich habe Klarna daraufhin angerufen und nachgehakt. Die haben wegen der 4 Tage verspäteten Zahlung die Ratenzahlung gekündigt und das an Ident Inkasso abgeben, Ident Inkasso hat es dann später an *** Inkasso abgeben.

Ich muss nochmal darauf hinweisen das die Ratenzahlung im Februar 2017 beendet war. Alles ist über einen Kontoauszug nachvollziehbar und monatlich nachweisbar.

Jetzt meine Frage, was soll der quatsch.
Monate Später fällt denen das ein? obwohl die Zahlung bereits erfolgte.
Das Inkasso wurde wohl am 07.01.2017 eingeschaltet. Die Zahlung vom Januar kam am 31.12.2016 an und im Februar einmal die reguläre Zahlung am 04.02.2017 und der Rest am 09.02.2017 mit dem alle offenen Beträge abgeschlossen wurden.

Hat jemand einen Tip? Wie gehe ich jetzt vor?
Es ist nichts mehr offen und Klarna meinte die hätten die Zahlungen an das Inkasso abgeben. Warum fordert dann das Inkasso noch einen Betrag von 100 Euro wenn dieser schon längst gezahlt wurde........

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43 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Schreibe dem IB, dass seine Mandantin keine offene Forderung mehr hat seit Februar und sie dich in Ruhe lassen sollen.

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#2
 Von 
go474166-28
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

reicht das denn? also soll ich die Forderung zurückweisen

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Jetzt am 05.09.2017 erhielt ich von *** INKASSO eine Forderung in höhe von 290 Euro.

Ich würde hier in diesem Moment zur Polizei gehen. Strafanzeige wegen Nötigung und versuchten Betrugs/ Wuchers.
Diese Gebührenexplosion ist einfach nur grober Unfug. Das ist rechtlich nicht nur nicht durchsetzbar, das ist böswilliger Schwachsinn. RVG u.ä. gesetzliche Regelungen, an die sich dieses Inkasso zwingend halten MUSS, werden hier mit Füßen getreten.

Wenn überhaupt sind neben einer Hauptforderung von bis zu 500€, die laut deinen Angaben gar nicht mehr bestehen dürfte, maximal 70,20€ Inkassogebühren begründbar über das RVG. Mehr geht definitiv nicht.

Zweiter Grund für die Strafanzeige: Wenn Klarna die Zahlungen ans Inkasso weitergereicht hat, wissen die also genau, dass es bezahlt ist. Wenn die nun so tun, als sei noch was offen, täuschen sie. Das sind alle Tatbestandsmerkmale des Betruges.

Mit dem genannten Inkasso würde ich nicht kommunizieren. Das sind ganz üble Burschen. Die tricksen weit jenseits des Gesetzlich erlaubten um illegal möglichst viele Euros aus einem Schuldner raus zu quetschen. Mit denen vernünftig und sachlich kommunizieren zu wollen, geht immer schief.

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Natürlich kann man auch wie mepeisen gleich in die Vollen gehen.
Ich bin aber definitiv optimistisch und gutgläubig und würde vorher schriftlich die Forderung zurückweisen.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bei jedem anderen Inkasso würde ich dir Recht geben. Bei dem genannten verdreht jeder, der schon mal jemals mit denen zu tun hatte, sofort die Augen. Die lassen nie sachlich mit sich reden. Jeder Brief in der Hoffnung, sie würden einsehen, dass die Forderung Unrecht ist, sei es in Teilen oder komplett, landet bei denen in Ablage P.

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#6
 Von 
go474166-28
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, dann werde ich es nun erstmal mit einem Brief per Einschreiben versuchen.
Im Internet schreiben viele das die *** auch Kontopfändungen und negative Schufaeinträge vornimmt.

Klarna sagt die haben keinen Einfluss mehr darauf da die diesen Fall mit der Kündigung des Ratenvertrages am 05.01.2017 bereits abgegeben haben und die Zahlungen wurden wohl zu dem Inkasso Büro gesendet.

-- Editiert von go474166-28 am 08.09.2017 15:04

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hast du die Aussagen von Klarna schriftlich bekommen?

Wenn das ans Inkasso verkauft wurde, dürften die sowieso keinerlei Inkassogebühren fordern.

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#8
 Von 
go474166-28
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, über den Chat wurde mir dies geschrieben. Den Chatverlauf habe ich

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#9
 Von 
go474166-28
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, über den Chat wurde mir dies geschrieben. Den Chatverlauf habe ich

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Screenshots machen. Zwar nicht perfekt, aber besser als nichts.

Wie schon gesagt ist die Frage, ob die Forderung nun verkauft wurde oder nicht, erst mal von dem eigentlichen Problem unabhängig. Massiv überzogene Inkassogebühren sind per se Unfug. Egal wie man es dreht. Und alles weitere muss man dann mal sehen.

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#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von go474166-28):

Im Internet schreiben viele das die *** auch Kontopfändungen und negative Schufaeinträge vornimmt.

-- Editiert von go474166-28 am 08.09.2017 15:04


Eine widersprochene Forderung darf nicht eingetragen werden und ohne Titel keine Pfändung. Somit lass dich nicht verrückt machen.

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#12
 Von 
moglu
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich würde auch einen Widerspruch schreiben

-- Editiert von moglu am 13.10.2017 16:32

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#13
 Von 
go474166-28
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, heute habe ich von der Rechtsanwaltslkanzlei am Modenbach einen Brief erhalten.
Diese fordern mich nun auf mit Rechtsanwaltsgebühren insgesamt 332 Euro zu zahlen.

Mandantschaft ist die FKH OHG.

Ich habe 2x per Einschreiben einen Widerspruch eingelegt und beide wurden zugestellt. Beim ersten kam eine 2. Mahnung.

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es hat sich nichts geändert. Ich würde daher den Brief abheften, mit den Schultern zucken und ansonsten ignorieren.
Die von dir benannte GbR, das genannte Inkasso und die genannte Kanzlei, das sind alles dieselben Typen. Das nur am Rande.

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#15
 Von 
go474166-28
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Soll ich da nun nochmal dem Anwalt meinen Widerspruch schicken? Oder warten das es sich im sande verläuft?
In dem schreiben steht etwas von Pfändung und Vollstreckung und so

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Soll ich da nun nochmal dem Anwalt meinen Widerspruch schicken?

Die haben das alles doch längst und ignorieren es. Nochmal an den Anwalt zu schicken ist rausgeworfenes Geld. Nimm doch das Geld fürs Briefporto und kaufe einem Obdachlosen einen Leib Brot, ist mehr mit gedient...

Was steht da vom genauen Wortlaut her hinsichtlich der Zwangsvollstreckungen?

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#17
 Von 
go474166-28
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Es wurde darauf hingewiesen das ich beide Mahnungen bzw schreiben von dem *** Inkasso Büro ignoriert habe und nun ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde. Wenn ich nicht zahle behalten diese sich rechtliche Schritte vor und werden mit Vollstreckung und Lohnpfändung sich das Geld holen.

*** inkasso wurde im Juni von Klarna beauftragt. Klarna hat mir gesagt sie hätten diese Forderung im Februar an Identinkasso abgegeben. Aussitzen möchte ich das ganze ehrlich gesagt nicht, ich möchten nicht das mein Name durch den Kakao gezogen wird mit solch falschen Behauptungen das ich diese Forderung nie gezahlt habe.

Klarna hat meine Ratenzahlung im Januar gekündigt, ich habe das aber nie von denen erfahren. Tage später hatte ich eh die letzte offenen Rate gezahlt und die Rechnung wurde als "bezahlt" durch Klarna vermerkt?.

Wie kommt es dann also das Klarna meine Zahlungen ja alle erhalten hat und aber dennoch ein Inkasso Büro einschaltet?
Für mich ist das Betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich nicht zahle behalten diese sich rechtliche Schritte vor und werden mit Vollstreckung und Lohnpfändung sich das Geld holen.

Wie ist der Wortlaut? Wenn einfach nur drin steht, dass nach erfolgreicher Titulierung eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird, ist die Drohung eher harmlos.
Wenn das anders formuliert wird, so als ob jetzt schon gepfändet würde, ist das ggf. eine Straftat (Nötigung).

Zitat:
Aussitzen möchte ich das ganze ehrlich gesagt nicht, ich möchten nicht das mein Name durch den Kakao gezogen wird mit solch falschen Behauptungen das ich diese Forderung nie gezahlt habe.

Die schicken doch nur Briefe... Die können dir nichts... Und öffentlich wirst du nicht durch den Kakao gezogen.

Zitat:
Für mich ist das Betrug

Die werden sich mit einem versehen herausreden. Und wenn der Vorsatz wegfällt, ist das kein Betrug mehr. Es macht keinen Sinn, sich darüber den Kopf zu zerbrechen.
Wenn die Drohungen zu heftig werden, geht man wegen diesen Drohungen zur Polizei. Wenn sie vor Gericht gehen sollten, widerspricht man bei Gericht.

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#19
 Von 
go474166-28
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Vor 2 Jahren war hier der letzte Post.

Heute habe ich einen gelben Brief vom Amtsgericht erhalten:
Der Fall zieht sich nun ins Extreme.

Ich Schlüssel nochmal genau auf:

23.11.2015 Einkauf mit Klarna Ratenkauf
Ratenzahlung bis 08.02.2017
Dabei wurden laut Klarna 34,23 Euro nicht bezahlt.
Leider habe ich dieses erst jetzt erfahren nach langem E-Mail Kontakt
mit Klarna.
Die Mahnungen durch Klarna wurden per E-Mail im Spam Ordner zugestellt.

Mai 2017 Forderung von IDENT Inkasso mit 104 Euro.
Per SMS, per E-Mail aber nie per Post.

02.09.2017 Forderung von *** Inkasso. 232 Euro.
Forderungsaufstellung Klarna (wurde von denen gekauft.
Jedoch hat es doch schon vorher IDENT gemahnt?

28.09.2017 Hinweis von *** Inkasso das Forderung unbeachtet gelassen wurde.
Neue Frist von denen gesetzt.
Widerspruch durch mich sowie zurückweisung der Forderung da keine Einzelaufstellung über die
geforderte Summe.
Hier wurden Mahn und Zinskosten + Hauptforderung von 34,23 Euro gefordert. Also Mahngebühren für weitere Mahngebühren......

14.10.2017 Schreiben von Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach.
Kontokorrentabrechnung von Klarna Summe 104 Euro als Forderung + Gebühren
Gesamt 317,32 Euro. Angebot zur Ratenzahlung etc.
Hinweis auf Verzugszinsen 13,25 .
Summe bei Zustimmung der Zahlung 421 Euro.

16.10.2019 Mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen
Forderung 362,34 Euro

"Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei"


Nun stehe ich da und weiss nicht weiter.
Offenbar habe ich eventuell wirklich 34,23 nicht gezahlt.
Jedoch bin ich mir zu 100% sicher das ich mit der letzten Zahlung meiner Monatsabrechnung bei Klarna die offene Gesamtsumme gezahlt habe.
Klarna teilte mir mit, dass diese bereits in der Mitte meiner Ratenzahlungsvereinbarung wegen 4 Tagen überschneidung die Ratenzahlung gekündigt haben.
Der Rest wurde aber 6 Monate weiter an Klarna gezahlt.

Ich habe heute eine E-Mail von Klarna durch ein Gespräch mit einem Mitarbeiter erhalten, wo mir bestätigt wird das die Rechnung komplett bezahlt ist. Jedoch vielleicht auch nur weil IDENT die Forderung damals gekauft hat?




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#20
 Von 
dendroaspis polylepis
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

Sie schreiben

Zitat:
Ich habe vor 2 Jahren bei Redcoon etwas gekauft und dieses über Klarna mit Raten bezahlt.
Im Januar 2017 habe ich 4 Tage später gezahlt und eine 2. Mahnung von Klarna bekommen.
Februar 2017 wurde dann der gesamte Restbetrag übergeben.
.
Somit stammt die Forderung aus dem Jahre 2015.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem die Forderung erstmals verlangt werden konnte, bzw. geltend gemacht werden konnte.
Wenn keine Unterbrechung erfolgt ist, Sie insbesondere die Forderung nicht anerkannt haben, ist sie verjährt.
Nebenforderungen wie Inkassokosten und Zinsen teilen das Schicksal der Hauptforderung.

Sie sollten deshalb gegen den Mahnbescheid Widerspruch erheben, am besten per Fax an das AG Mayen. Achten Sie auf die Frist von zwei Wochen

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#21
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Verjährt wäre die Forderung erst am 01.01.2019 aus dem Jahr 2015.
Da hier am 14.10.2017 jedoch erneut gefordert wurde, beginnt die Frist von vorne da noch innerhalb der Frist "erinnert" wurde. In diesem Fall wäre die Forderung also erst am 01.01.2021 verjährt.
Keine Ahnung wo du hier eine Verjährung siehst?

Einfach zu sagen "Forderung nicht anerkannt" hebt die Fristen nicht auf.
Sonst könnte ja jeder so kommen.

Ich würde versuchen die 34,23 € an den Hauptgläubiger zu zahlen & erst dann Widerspruch gegen den Bescheid erheben.

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#22
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

@DStein

Das ist Quatsch. Eine einfache Nachforderung (egal ob von Inkasso, Rechtsanwalt oder dem Papst persönlich) hemmt keine Verjährung.
Daher unbedingt dem Mahnbescheid widersprechen und nichts zahlen

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#23
 Von 
go474166-28
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wenn ich dem widerspreche - wird doch aber dennoch das Inkasso und der Anwalt versuche weiter die 34 Euro einzutreiben. Kommt es dann zu einem Zivilprozess?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Da wäre ich in Anbetracht der Tatsachen sehr gelassen

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Da hier am 14.10.2017 jedoch erneut gefordert wurde, beginnt die Frist von vorne da noch innerhalb der Frist "erinnert" wurde.

Schräg formuliert. Das Entscheidende ist nicht, dass erneut gefordert wurde. das interessiert die Verjährung exakt 0. Das entscheidende ist, dass 2017 die vorerst letzte Rate bezahlt wurde.

Bei der Frage, ob da nun wirklich zu Recht was offen ist oder nicht können wir dir nicht weiterhelfen.

Zitat:
Ich habe Klarna daraufhin angeschrieben aber keine Antwort bekommen.

Das ist für mich das Entscheidende. Ich nehme an, du hast all die Mails noch? Sichere sie gut.

Ich würde dem Mahnbescheid vollständig widersprechen und zwar aus zwei Gründen:

1. Die absurde Kostentreiberei des Inkassos und des Anwalts. Ich würde hier auch zur Polizei gehen in diesem Zusammenhang. Strafanzeige wegen Nötigung und Verdacht des gewerblichen Betruges gegen diese Truppe. Eine Kostenexplosion von Mai 2017 bis September 2017 durch ein zweites Inkasso um 128€, dann noch die Anwaltskosten drauf, das ist absurder Schwachsinn.

2. Du hast zumindest mündlich die Info, dass nichts mehr offen ist. Du kannst das alles nicht nachvollziehen und die Kommunikation mit dir wurde nachweisbar vom Gläubiger verweigert. Alleine auf Verdacht hin musst du aber nichts bezahlen. Es gibt die Möglichkeit, diesen Unfug vor Gericht zu wiederholen (wenn es je so weit kommt) und klar zu äußern, dass du einmal diese absurden Gebühren nicht anerkennst wegen der Kommunikations-Verweigerung und dass du - sollte man dir mal eine klare Abrechnung vorlegen - gerne etwaige noch offene Zahlungen anerkennst und sofort bezahlst. Dafür hatte es aber kein Gerichtsverfahren gebraucht.

Im Normalfall bleiben dann die Kläger bei so unnötigen Sachen, die sie eskalieren lassen, auf ihren Kosten sitzen.

Sollte man sich sogar darauf versteifen, dass Klarna geschrieben hat, es sei nichts offen und solltest du das immer noch nachweisen können, sehe ich deren Chancen in einem Gerichtsverfahren gegen 0 tendieren.

-- Editiert von mepeisen am 17.10.2019 11:02

Signatur:

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#26
 Von 
go474166-28
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, sehr hilfreich und gut beschrieben.

Aber nun hängt ja ein Rechtsanwalt noch mit drin.
Die Forderung von 34 Euro wurde aber nie von denen beschrieben.
Da handelt es sich immer um 104 Euro.
Weil Ident Inkasso die 34 Euro an *** abgegeben hat.

Ich bin zwar ein Laie? Aber ehrlich gefragt bin ich echt ratlos ob selbst Anwälte solch ein übertriebenes Verfahren nachvollziehen können.

Fakt ist: die 34 Euro habe ich wirklich aus eigener Schuld nachweislich versäumt zu zahlen....
Dies hat mir Klarna per Mail auch bestätigt. Bis heute wusste ich nicht das es sich nur um diesen kleinen Betrag handelt.

Zahle ich diese nicht, hat ja trotzdem jemand Anspruch drauf.
*** hat meinen Widerspruch angeblich auch nie erhalten.... trotz einschreiben...

-- Editiert von go474166-28 am 17.10.2019 11:53

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von go474166-28):
Ich habe heute eine E-Mail von Klarna durch ein Gespräch mit einem Mitarbeiter erhalten, wo mir bestätigt wird das die Rechnung komplett bezahlt ist.

Wo kommen dann die 34 EUR her?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
go474166-28
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go474166-28):
Ich habe heute eine E-Mail von Klarna durch ein Gespräch mit einem Mitarbeiter erhalten, wo mir bestätigt wird das die Rechnung komplett bezahlt ist.

Wo kommen dann die 34 EUR her?


Das habe ich Klarna 3-4 mal schon gefragt. Da heisst es dann immer... bitte wenden Sie sich an *** Inkasso.

Diese 34 Euro sind eine Kontokorrentabrechnung. Das war der Betrag den ich vermutlich nicht gezahlt habe bzw. Vergessen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie schon gesagt: Es ist nicht deine Aufgabe zu spekulieren. Die müssen spätestens bei einer Klage vor Gericht das sauber nachweisen und begründen. Und sie müssen sauber erklären, warum Klarna dir sagt, es sei alles bezahlt. Im Regelfall können die das dann nicht sauber begründen. Vom Betrag her könnte es sehr gut eine Inkassogebühr sein von Coeo oder so, die aufgrund des Verzugs längst beauftragt waren. Im Grunde also ein erfundener Betrag. Aber selbst diese Spekulation ist nicht deine Aufgabe.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
dendroaspis polylepis
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Verjährt wäre die Forderung erst am 01.01.2019 aus dem Jahr 2015.
Da hier am 14.10.2017 jedoch erneut gefordert wurde, beginnt die Frist von vorne da noch innerhalb der Frist "erinnert" wurde. In diesem Fall wäre die Forderung also erst am 01.01.2021 verjährt.
Keine Ahnung wo du hier eine Verjährung siehst?

Einfach zu sagen "Forderung nicht anerkannt" hebt die Fristen nicht auf.
Sonst könnte ja jeder so kommen.

Ich würde versuchen die 34,23 € an den Hauptgläubiger zu zahlen & erst dann Widerspruch gegen den Bescheid erheben.


Korrekterweise wäre von einer Hemmung auszugehen. Hierfür genügt es aber nicht, wenn der Gläubiger eine "einfache" Mahnung verschickt.
§ 204 Absatz 1 BGB setzt für eine wirksame Hemmung voraus, daß der Anspruch vor Gericht geltend gemacht wird.
Lesen Sie hier:
Zitat:
https://dejure.org/gesetze/BGB/204.html


Und das war offensichtlich nicht der Fall

0x Hilfreiche Antwort

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