UGH Gründung und Haftung

2. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb304721-49
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 6x hilfreich)
UGH Gründung und Haftung

Hallo

Ich (zur Zeit in Ausbildung) möchte mit einem Freund eine Firma gründen. Wir wollen eine Software an Kommerzielle Nutzer vertreiben.

Dazu hätte ich nun 2 Fragen.

1.
Kann ich als Azubi ohne abklärung mit meinem Chef eine Haftungsbeschränkte UG Gründen?

2.
ich schreibe schon spezielle UGH weil ich mich ein wenig über Rechtsformen schlau gemacht habe. Da wir beide nicht mit unserem privaten Besitz haften wollen bleibt ja nur die GmbH oder UGH. Für eine GmbH fehlt uns das Startkapital von 25.000€.
Kann es passieren das wenn wir ein legales Unternehemen führen (keine Steuerhinterziehung o.ä.) das wir trotzdem Privat Haften können falls irgendwo riesige Schäden entstehen? Oder steht dafür dann einzig und allein die UG grade?

Ein bekannter hat mir mal erzählt das er sein Leben lang Schulden Zahlen muss, weil seine GmbH damals Pleite gegangen ist. Habe aber nicht gefragt warum er dafür noch zahlen muss.

Grüße
Phil

Notfall oder generelle Fragen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
1.Kann ich als Azubi ohne abklärung mit meinem Chef eine Haftungsbeschränkte UG Gründen?

Dazu sollte man mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen, was genau dort zu einer Nebenbeschäftigung steht.



Zitat:
2.
Kann es passieren das wenn wir ein legales Unternehemen führen (keine Steuerhinterziehung o.ä.) das wir trotzdem Privat Haften können falls irgendwo riesige Schäden entstehen?

Ja, das kann sein. Die Hürden sind zwar hoch, aber es kann passieren ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb304721-49
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:
Dazu sollte man mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen, was genau dort zu einer Nebenbeschäftigung steht.
Wenn mir aber nun 50% der Gesellschaft gehören und ich dort nicht arbeite. Ist ja möglich soweit ich weiß. Zählt das dann immer noch als Nebenbeschäftigung?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Mit "Nebenbeschäftigung" hatte ich nicht nur die Arbeit gemeint, sondern auch die Beteiligung an einem anderen Unternehmen.

Falls da was zu dem Themenkomplex steht, müsste man prüfen, ob das überhaupt rechtlich haltbar wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

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