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UG haftungsbeschränkt Gehalt

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UG haftungsbeschränkt Gehalt

Schönen guten Tag,

zu dem Thema UG Gründung / Gehälter Gesellschafter bzw. Geschäftsführer habe ich für meinen Fall noch keine passende Antwort in diesem Forum entdeckt ...

Drum bitte ich meinen Fall einmal zu schildern zu dürfen ...


Es stellt sich mir die Frage, wie ich mir Einnahmen ohne Stress mit dem Finanzamt als Gehalt auszahlen kann.

Ist meine derzeitige Überlegung bezüglich Gehaltsausschüttung vielleicht im Rahmen des möglichen ?

Die Überlegeung wie folgt :

UG ist verpflichtet ein Stammkapital von 25 T€ als Rücklagen zu bilden ( 40% vom Gewinn bis 25 T€ erreicht sind )

Darüber hinaus möchten wir uns ( Bruder und ich beide Gesellschafter sowie Geschäftsführer ( zu je 50% )) uns am Jahresende ein Gehalt ausszahlen.

Da nicht abzusehen ist wieviel Einnahmen wir in den ersten Monaten erwirtschaften, habe ich mir überlegt dieses Geld über Einmalzahlungen zum jeweiligen Jahresende auszuschütten.

Die Formel die ich im Kopf habe ....

( Ertrag nach Steuern - 40% Rücklagenbildung für GmbH ) * 20 % = Ausschüttung Jahresende zu je 50% an die jeweiligen Gesellschafter.

desweiteren wenn 25 T€ Stammkapital erreicht und GmbH gegründet ...

Netto Ertrag Jahresende * 50 % Ausschüttung zu je 25% an die jeweiligen Gesellschafter

Meine Frage ist die, ob ich hier mit dem Finananzamt kolledieren werde oder diese Werte im Rahmen des möglichen liegen ?

Unsere Absichten ...

wir verfolgen die Absicht eine GmBH aufzubauen

wir beabsichtigen mit dieser Firma weiteres Firmenkapital für Wachstum und neue Projekten zu erwirtschaften.

Und wir möchten als Person ( Gesellschafter ) ebenfalls einen Euro verdienn ( sei es je 10% bzw. später 25% vom überschüssigen netto Ertrag und somit ganz eindeutig vom gemiensamen Unternehmenserfolg privat mit prfotieren ! )

Die nächste Frage die sich mir stellt ...
Wenn dies in dieser Form möglich sein sollte, mein Bruder und ich uns über diese Formel zur Ausschüttung einig sein sollten...
wie und wo deffinieren wir diese Ausschüttung ?
Ist diese bei dem Notar zwecks Gründungstermin direkt in den Gründungsdaten mit zu hinterlegen ?

Eine weitere Frage wenn noch gestattet ... wenn die Gesellschafter sich gemeinschaftlich entshcließen sollten, in einem bestimmten Jahr ( weil Einnahmen für Ausschüttung mit dieser besagten Formel keinen nennensweterten Nutzen bringen ) dazu entschließen, auf eine Auszahlung zu verzichten, ist in diesem Fall etwas zu berücksichtigen ? Bzw. wir entschließen uns z.B. nicht die vollen 25% vom Ertrag auszuschütten da vielelicht ein weiteres Projekt ansteht und das Geld in der Firma benötigt wird ?

( ist eventuell Gesellschafterversammlungen notwendig bei anteiligen bzw. vollen Gehaltsverzicht ? )


Ich hoffe ich habe meine derzeitigen Überlegungen verständlich geschildert :-) und freue mich über eine hilfreiche Antwort und bedanke mich Vorab für Ihre Unterstützung.

Letzte Frage... An tagen wo ich meinen Arbeitgeber aufsuche bekomme die Wegkosten Heimat -> Arbeitgeber finanziell vergütet. Habe ich die Möglichkeit durch die nebenberufliche Selbstständigkeit den Weg Arbeitgeber -> Heimat ebenfalls steuerlich geltend zu machen ? ( in deisem Fall wäre es auch Arbeitsweg )

PS: Die Frage eine andere Gesellschaftsform in Betracht zu ziehen stellt sich für uns nicht. Als Einzelgewerbe / GbR würden wir mit privatem Eigentum haften und als Immo-Besitzer würde dies nicht in Frage kommen.
Hauptberuflich sind wir jeweils Angestellte und möchten auf diese Art und Weise ohne sonderlich davon abhängig zu sein, zusätzlich etwas aufbauen und stets nur Geld investieren welches auch tatsächlich ohne Kredite vorhanden ist. :-)


Mit freundlichen Grüßen

Marcus

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von Marcus1974 am 15.07.2012 15:23
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>UG haftungsbeschränkt Gehalt
Meinst du nicht ein Kurs zu Thema oder ein Unternehmens/Steuerberater wäre angebracht.

Du kannst Geld auszahlen + versteuerst je nach sonstigen Einkommen oder du behältst in der Firma und zahlst dort Steuern.... Oder du hast kein Geld dann gibt es keins.
Du kannst auch ein Gehalt festlegen und jeden Monat ändern.... Wir eben schwer bei ner 1 Euro Gründung Gehalt zu wollen.

In wirkliche jedem "GmbH für Dummys" findest du genau das zum Thema "Steuern der GmbH"

Du kannst deine Fahrtkosten nicht erstattet bekommen und dann nochmal in der Firma gelten machen..... Lustige Idee,

Ihr solltet erst mal die Grundlage erlernen Volkshochschule + IHK sind die erste Wahl..... Eine GmbH birgt einige Gefahren die die Haftungsbegrenzung kaputt machen können




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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 15.07.2012 16:13
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>UG haftungsbeschränkt Gehalt
Hallo,

ich muss dem vorredner Recht geben, das kommt sowas von unbedacht und ahnungslos herüber, das man schlicht nicht weis wo man anfangen soll...




von CBW am 07.08.2012 08:08
Status: Unsterblich (1682 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 89 User(n) bewertet)

>UG haftungsbeschränkt Gehalt
Zu den steuerrechtlichen Fragen.

Der Ertrag der Kapitalgesellschaft unterliegen der Körperschaftssteuer (15%) und ggf. der Gewerbesteuer. Der Ertrag wird gemindert durch die Aufwendungen des Unternehmens. Dazu gehören die Vergütungen der Mitarbeiter kraft Arbeitsvertrages. Die Gesellschafter kann auch einen Gesellschafter als Arbeitnehmer oder auf sonstiger vertraglicher Basis beschäftigen und ihm für diese Tätigkeit ein Gehalt auszahlen, das den Ertrag steuerwirksam mindert. Allerdings muss das Gehalt insbesondere seiner Höhe nach einem Fremdvergleich standhalten. Andernfalls wird die vertragliche Vergütung als sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert. Gewinnausschüttungen - verdeckt oder nicht - mindern nicht den Ertrag und damit auch die zu zahlende Körperschaftssteuer nicht.

In der Person des empfangenden Gesellschafters unterliegen Gewinnausschüttungen der Einkommensteuer, jedoch nicht dem progressiven Tarif, sondern der Abgeltungssteuer (25%). Für die Abgeltungssteuer können Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten etc.) nicht in Abzug gebracht werden.

Das Arbeitseinkommen aus einem Arbeitsvertrag unterliegt in der Person des Gesellschafters dem progressiven Einkommensteuertarif. Werbungskosten können in Abzug gebracht werden.


Demnach ist es wünschenswert, Zahlungen an Gesellschafter als Gehalt und nicht als Gewinnausschüttung zu bewirken. Die Grenze ist die verdeckte Gewinnausschüttung. Ob es sich bei Ihrer Konstruktion bereits um eine solche handelt, sollten Sie in Erfahrung bringen.

Demnach ergibt sich


von RDG123 am 08.08.2012 09:47
Status: Stift (41 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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