Hallo Liebe Rechtler,
ich habe eine UG, 300 € Stammkapital, ich habe ein paar Änderungen vorgenommen in der UG, bei der Gründung hat der Notar mit einem Gegenstandswert von 300 € gerechnet, bei der änderung wurde dann mit einem Gegenstandswert von 30.000 € gerechnet, das wäre wohl nach §105 GNotKG
so, ist das richtig? meine UG ist keine 1000 € wert. Ich war bei einem anderen Notar, dieser Rechnet mit 300 € Gegenstandswort.
Ich bin etwas betrübt, weil mich der Notar auch nicht darauf hingewiesen hat, das es so teuer wird.
Vielen Dank für eure Hilfe
Manni
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UG Notarkosten nach Gründung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kommt darauf an, was Du geändert hast(§ 105 Abs. 6 GNotKG
).
Hinwiesen muss Dich der Notar nicht auf die Kosten.
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Hallo salkavalka,
Vielen Dank für deine Hilfe.
Wir haben einen Gesellschafter hinzugefügt und den Geschäftsführer "getauscht".
Aus
Gesellschafter A 100 % und Geschäftsführer
haben wir
Gesellschafter A 50 %
Gesellschafter B 50 % und Geschäftsführer gemacht.
Also 1 gesellschafter dazu und ein neuer Geschäftsführer. UG 300 € Stammkapital gerechnet wurde nach Notar Tabelle mit 30.000 € Streitwert.
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Das Problem (Wechsel des Geschäftsführers)ist nicht wirklich geklärt.
Bei der Gründung einer UG mit Musterprotokoll ist die Bestellung des 1. Geschäftsführers unechter Satzungsbestandteil. Wird ein neuer Geschäftsführer bestellt, geht das nur durch Beschluss der Gesellschafter, das ist aber keine Änderung des Gesellschaftsvertrages und daher auch nicht zwingend nach § 105 Abs. 6 GNotKG
, der nur Änderungen des Gesellschaftsvertrages begünstigt, kostenprivilegiert. Gerichtlich entschieden ist das aber nicht.
Was kann ich Dir raten?
Auf jeden Fall nochmal den Notar anschreiben , den Geschäftswert unter Hinweis auf § 105 Abs. 6 GNotKG
bezweifeln und fragen, wie er darauf kommt.
Lässt er sich darauf nicht ein, kannst Du nur zahlen oder Antrag nach § 127 GNotKG
beim Landgericht stellen.Dann wird die Kostenrechnung des Notars überprüft. (Du kannst zum Gericht gehen, die nehmen Deinen Antrag in der richtigen Form auf, nur beraten werden sie Dich nicht). Dieses Verfahren kostet keine Gerichtsgebühren, allerdings kann es Dir passieren, das Dir die außergerichtlichen Kosten des Notars auferlegt werden. Bei der Sachlage unwahrscheinlich, aber ausschließen kann ich das nicht.
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Hallo salkavalka, vielen Dank für deine Antwort, er hat das in 2 Rechnungen aufgeteilt, ich habe mal die Kostenrechnung hochgeladen (2 Links). Per Gericht wurde nichts entschieden, wir waren beide vor Ort, ich werde dem Notar morgen schreiben, das er mir erläutern soll, warum es unter § 105 Abs. 6 GNotKG
fällt.
Vielen Dank
Manni
http://pic-hoster.net/view/57896/entwurf.png.htm
http://pic-hoster.net/view/57896/entwurf.png.htm
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http://pic-hoster.net/view/57902/entwurf2.png.htm
sry, der zweite Link war falsch
hinzu kommt dann noch eine dritte Rechnung an den Käufer
http://pic-hoster.net/view/57903/entwurf3.png.htm
also ingesamt 702,82 €
Vielen Dank nochmal
Manni
-- Editiert Manni1984 am 08.07.2014 21:46
-- Editiert Manni1984 am 08.07.2014 22:04
Bei der Rechnung mit der Endnummer 507 kommt es darauf an, ob man den Geschäftsführerwechsel als von § 105 Abs. 6 GNotKG
gedeckt ansieht oder nicht. Das ist -wie gesagt- streitig. Sieht man das als gedeckt an, kostet der Beschluss 120,-EUR, sonst ist die Rechnung richtig.
Bei Nummer 506 ist die Gebühr für die Beurkundung und die Vollzugsgebühr (vermutlich für die Erstellung der Gesellschafterliste) richtig. bei der Betreuungsgebühr soll er dir erklären wofür. Ein Abtretungsvertrag muss nicht in Form einer XML-Strukturdatei dem Handelsregister eingereicht werden, sondern nur als elektronische Datei.(Nr. 32002, die kostet 1,50 EUR).
Bei Nummer 508 kommt es wie zu 507 gesagt drauf an.Sonst würde die Anmeldung 30,- EUR und der Vollzug 15,- EUR kosten, Postpauschale 20% davon.
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Hallo Salkavalka,
Vielen Dank für deine Hilfe,
was genau bedeutet gedeckt?
Ich habe nun einen Gesellschafter mit einem anderen Notar aus der UG entfernt, dies kostet 120 € Netto, das fand ich i.o.
Viele Grüße
Manni
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Das sind kostenrechtlich zwei unterschiedliche Sachen. Entfernen kannst Du einen Gesellschafter nicht, der wird Dir seinen Anteil übertragen haben. Das ist ein Vertrag und der kostet nach neuem Recht mindestens 120,- EUR. Mit einem Geschäftsführerwechsel hat das nichts zu tun.
Die Frage, ob ein Geschäftsführerwechsel bei einer UG noch kostenbegünstigt ist oder nicht, ist wie gesagt streitig.
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Hallo Salvalka,
vielen Dank für deine Hilfe, also ist nicht klar geregelt ob ein Geschäftsführerwechsel einer UG kostenbegünstigt ist?
Vielen Grüße
Manni
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Nein, ist nicht klar. Ein Antrag an das Landgericht, um diese Rechnung überprüfen zu lassen, kostet keine Gerichtsgebühren. Und bei dieser Sachlage halte ich es auch für sehr unwahrscheinlich, dass Dir die Kosten der Gegenseite auferlegt werden. Probieren?
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Ok, ich werde morgen Früh einmal beim Landgericht anrufen und nachfragen (keiner mehr da), und dort reiche ich die Rechnung ein und Frage nach, ob ein Geschäftsführerwechsel noch kostenbegünstigt ist.
Hier steht auch eine ganze Menge zu dem Thema von 2009, aber so ganz steige ich da nicht durch
Rechtspflegerforum
Vielen Dank
Manni
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Eine Nachfrage beim Landgericht, ob der Geschäftsführerwechsel noch kostenbegünstigt ist, wird Dir nichts nützen. Soweit ich weiß, ist das gerichtlich noch nicht entschieden und dann wirst Du auch keine Antwort bekommen.
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