Hallo zusammen,
aktuell prozessiere ich die UG Gründung durch und wollte bei meinem ortsansässigen Notar ein Musterprotokoll beglaubigen lassen. Dieser wollte aber sein "eigenes" Musterprotokoll verwenden. Nun gut dachte ich.
Jetzt bin ich aber auf einen Paragraphen gestoßen, der mich etwas stutzig macht.
--------------------------
II. Vollmacht
Sämtliche Beteiligten (also Gesellschafter, Geschäftsführer sowie die Gesellschaft selbst, erteilen hiermit den Angestellten des beurkundenden Notars
[Aufzählung von 8 Mitarbeiterinnen des Notars] - je einzeln -
die von der Wirksamkeit der gegenwärtigen Vereinbarungen unabhängige Vollmacht, sie zu vertreten, insbesondere auch in Gesellschafterversammlungen, hierbei auch den Gesellschaftsvertrag zu ändern, dies zum Handelsregister anzumelden und überhaupt alles zu tun, was nach dem Ermessen der Bevollmächtigten zur Erledigung der Angelegenheit erforderlich oder zweckmäßig ist.
Die Vollmacht erlischt nicht durch den Tod und ist übertragbar. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
ist erteilt.
----------------------
Ich tendiere zu einem klaren Raus damit....
Eure Meinungen?
Danke und VG,
smokey
UG Gründungsprotokoll - Vollmacht für Notar selbst? BETRUG ja / nein?!
25. Oktober 2016
Thema abonnieren
Frage vom 25. Oktober 2016 | 23:00
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
UG Gründungsprotokoll - Vollmacht für Notar selbst? BETRUG ja / nein?!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 23:52
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Ein Betrug ist das nicht, aber eine SEHR weitreichende Vollmacht, irgendwelche Fehler des Notars auszubügeln ohne dass der Mandant das mitkriegt. Bei einer Gründung mit Musterprotokoll überflüssig. Weg damit.
#2
Antwort vom 26. Oktober 2016 | 05:20
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
hallo salkavalka,
danke für deine Antwort. Sehr hilfreich!
Aber da frage ich mich, welche Motivation steckt hinter solch einer Vollmacht? Das geht ja schon sehr offensichtlich über das typische "die brauchen wir, um alle Formalitäten bei der Gründung abwickeln zu können" hinaus....
Ich werde das Streichen des Absatzes einfordern, bin aber gespannt, welche Antwort ich zurückbekomme.
Ich halte dich auf dem Laufenden.
VG,
smokey
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Existenzgründung" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. Oktober 2016 | 09:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatAber da frage ich mich, welche Motivation steckt hinter solch einer Vollmacht? :
Wie oben geschreiben, reiner Selbstschutz.
Zitatbin aber gespannt, welche Antwort ich zurückbekomme. :
Wir auch ...
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten