Guten Abend,
Ein Freund und ich arbeiten seit geraumer Zeit gemeinsam an diversen Onlineprojekten (Anwendungsentwicklung etc.).
Wir befinden uns beide in einer Ausbildung zum Fachinformatiker (Schwerpunkt Anwendungsentiwcklung).
Um unsere Anwendungen zu vertreiben bzw. Kunden bedienen zu können, müssten wir beide ja ein Gewerbe anmelden. Die Wahl der Rechtsform fiel hierbei auf die UG.
Die Ausbildungsbetriebe haben uns jeweils das Führen eines Gewerbes untersagt (Konkurrenzgeschäft).
Nun zur eigentlichen Frage:
Wenn wir jeweils 49% der Anteile der UG halten würden, die restlichen 2% an eine dritte Person abgeben würden, welche wir auch zum Geschäftsführer bis zum Abschluss unserer Ausbildungen ernennen (2017).
1. Besteht die Möglichkeit, dass wir die dritte Person nun vertraglich verpflichten, dass diese die 2% der Gesellschaftsanteile jeweils (1/1) an die restlichen Gesellschafter abzugeben hat?
2. Müssen wir unseren Ausbildungsbetrieben unsere Tätigkeit auch melden, wenn wir nur als Gesellschafter in der UG tätig sind?
Ich freue mich auf eure Antworten!
VG,
Neoner
UG Gründen - Einige Fragen
1. Oktober 2015
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Frage vom 1. Oktober 2015 | 21:05
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 39x hilfreich)
UG Gründen - Einige Fragen
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