Hallo zusammen,
ich möchte eine Geschäftsidee nach dem Lean Startup Ansatz testen.
Hier gibt's mehr Infos zu dem Ansatz: https://en.m.wikipedia.org/wiki/Lean_startup
Hierfür möchte ich in einem ersten MVP Kundendaten sammeln, um zu sehen ob die Idee auf Resonanz stößt, bevor ich viel Zeit und Geld investiere.
Meine Frage ist nun, wenn ich mit meinem ersten MVP (online) an den markt gehe, welchen rechtlichen Rahmen muss ich meiner Tätigkeit geben? Was muss im Impressum stehen? Brauche ich bereits für ein solches erstes MVP ein eingetragenes Unternehmen?
UG Gründen, nur wann notwendig?
7. Juli 2016
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Frage vom 7. Juli 2016 | 20:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
UG Gründen, nur wann notwendig?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 7. Juli 2016 | 21:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
Zitat:Meine Frage ist nun, wenn ich mit meinem ersten MVP (online) an den markt gehe, welchen rechtlichen Rahmen muss ich meiner Tätigkeit geben?
Den eines Unternehmens.
Zitat:Was muss im Impressum stehen?
Die üblichen Pflichtangaben bezogen suf die Rechtsform des Unternehmens
Zitat:Brauche ich bereits für ein solches erstes MVP ein eingetragenes Unternehmen?
Ja, alle Unternehmen müssen irgendwo (Gewerberegister,Handelsregister) eingetragen sein.
#2
Antwort vom 8. Juli 2016 | 06:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Sehr hilfreich... Nicht
Der letzte Absatz hat nichts mit der zitierten Frage zu tun.
Typisches Gehabe wie in anderen Foren auch, sehr schade.
Die Frage war, ob ich ein formelles Unternehmen benötige, oder ob ich das zunächst auch privat machen kann. Wenn zunächst privat, dann stellt sich die Frage wie das mit Kundendaten läuft, sobald gegründet wird und ob die dann von der juristischen Personen (Unternehmen) überhaupt genutzt werden dürfen.
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#3
Antwort vom 8. Juli 2016 | 10:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
Zitat:Die Frage war, ob ich ein formelles Unternehmen benötige, oder ob ich das zunächst auch privat machen kann.
Wurde doch gleich als erstes beantwortet.
Aber gerne noch mal: JA
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