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UG - Geschäftsführergehalt + Firmenwagen

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UG - Geschäftsführergehalt + Firmenwagen

Hi Zusammen,

ich bin aktuell dabei, mit einem Kollegen eine UG zu gründen. Bislang hatten wir eine GBR, und möchten diese nun in eine UG umwandeln, um eine Haftungsbeschränkung zu erreichen.

Wir sind beide Geschäftsführende Gesellschafter und haben einen individuellen Gesellschaftsvertrag (kein Musterprotokoll).

Wir schreiben Software, für die wir laufende Lizenzen verkauft haben, die wir in die UG einbringen. Daher wird die UG von Anfang an einen monatlichen Umsatz von ca. 2000.- EUR bei einem Gewinn von ca. 1200.- EUR haben.

Folgende Fragen habe ich nun zum Thema Geschäftsführergehalt:

1.) Können wir uns jeweils 600.- EUR Festgehalt monatlich auszahlen obwohl das dann bereits der gesamte Monatsgewinn ist ? Oder handelt es sich dabei um eine verdeckte Gewinnausschüttung da die Geschäftsführergehälte nicht im Verhältnis zum Umsatz /Gewinn stehen ? Das Gehalt sollte ja weniger als "Branchenüblich" sein.

2.) Eine Tantieme darf meines Wissens nach der 75/25 Regel nur 25% des Festgehaltes ausmachen.
Gilt das auch bei so niedrigen Gehältern wie in unserem Fall ?

3.) Besteht die Möglichkeit, sich KEIN Fixgehalt, sondern ausschließlich ein variables Gehalt zuzusprechen (Max. 50% des Jahresüberschusses ) ?

3.) Wenn wir uns z.B. nur 300.- EUR monatlich ausbezahlen -> müssen wir irgendwas beachten hinsichtlich Minijob bzgl. geringfügiger Beschäftigung ? Sozialversicherungsbefreit sind wir ja beide durch die funktion als führende Gesellschafts-Geschäftsführer.

4.) Können wir uns statt eines Festgehalts auch einen Firmenwagen zusprechen ? Sprich das Festgehalt ist der Firmenwagen ? Selbstverständlich mit privater Versteuerung nach der 1% Regelung.

Vielen Dank für Eure Meinung !


von drunk1979 am 01.07.2012 13:33
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>UG - Geschäftsführergehalt + Firmenwagen
Nicht zu verteilen ist nicht so schwer. Macht es einfach.

3 Was hat das mit GmbH zu tun. Steuer müsst ihr zahlen und die Krankenversicherung will auch was. Je nachdem wie das sonst bei euch persönlich gerelet ist.
4. Klar, wird euch nur kein Mensch finanzieren als UG

Sinnvoll ist ein festes Gehalt + Wagen damit ihr nicht in Streit geraten könnt. Am besten eines das man nicht jeden Monat ändern muss.

Noch besser - am allerbesten wären ein paar Seminar zum Thema GmbH, Sozialversicherung und wohl auch Buchhaltung macht. Wie ihr bei dem Mini Gewinn noch den Steuerberater für Bilanzen und Buchhaltung zahlen wollt ? Selber habt ihr echt zu wenig Ahnung bei den Grundlagen Fragen.

Von verdeckter Gewinnausschüttung redet man wenn das Gehalt unangemessen ist. Euer Gehalt ist "unterirdisch" und trägt kaum die Lebenshaltungskosten :-)

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 01.07.2012 14:57
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>UG - Geschäftsführergehalt + Firmenwagen
Keine Angst, das Gehalt muss auch keine Lebenskosten tragen. Wir sind beide in Vollanstellungen mit sehr guten Gehältern. Die UG ist ein Nebenerwerb für den wir eine Haftungsbeschränkung brauchen- das Geschäftsmodell ist zudem ein Selbstläufer der max. 5 Stunden Arbeitszeit pro Woche fordert.

Zudem sind wir von der Sozialversicherungspflicht befreit, da beide mit je 50% am Unternehmen beteiligt sind und Entscheidungsrechte haben.

Die Buchführungskosten sollten auch überschaubar sein, da wir nur sehr wenige Buchungsposten haben.

Aber das sind alles Dinge die eigentlich nichts mit meinen eigenen Fragen zu tun haben.

Diese sind auch nach wie vor unbeantwortet...

-- Editiert drunk1979 am 01.07.2012 15:21


von drunk1979 am 01.07.2012 15:19
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>UG - Geschäftsführergehalt + Firmenwagen
quote:
Zudem sind wir von der Sozialversicherungspflicht befreit, da beide mit je 50% am Unternehmen beteiligt sind und Entscheidungsrechte haben.

Die Krankenversicherung will leider ab diesem Jahr auch bei nebenberuflicher Tätigkeit was ab haben.

Buchführung != Abschlusskosten
Ihr seit keine GBR mehr sondern als UG müsst Ihr Bilanzieren, die IHK will 170 Euro, Ihr müsst die Bilanz veröffentlichen..... uvm.

Wegen verstecktem Gewinnausschüttung würde ich mir aber keine Sorgen machen



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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 01.07.2012 15:43
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)


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