UG GF Gehalt so niedrig wie möglich - wie?

21. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
smokey002
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
UG GF Gehalt so niedrig wie möglich - wie?

Hallo zusammen,

ich habe eine UG gegründet und wurde nun vom Finanzamt aufgefordert diverse Unterlagen nachzureichen - u.a. auch den Anstellungsvertrag (einschl. Tantieme-Vereinbarungen und Pensionszusagen).

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich mir als alleiniger GF ein möglichst geringes Gehalt zahle ohne das Finanzamt stutzig zu machen (verdeckte Gewinnentnahme etc.), um so wenig wie möglich aus der UG im ersten Jahr rauszuziehen.

Mir schwebt aktuell folgendes Modell vor:
monatliches Gehalt: symbolische 1 Euro
Jahresgehalt: 12 Euro
variables Gehalt / Tantieme: 10% vom Jahresüberschuss

Wird das vom FA akzeptiert?

Gibt es hier einen bewährten Ansatz?

Danke und Viele Grüße,
smokey

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Du willst jetzt einen Vertrag fälschen um den dann dem Finanzamt vorzulegen?
Keine gute Idee ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
smokey002
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du willst jetzt einen Vertrag fälschen um den dann dem Finanzamt vorzulegen?
Keine gute Idee ...


Wenn du deinen Kommentar noch etwas ausführen würdest, wäre ich dir dankbar.

Als alleiniger GF schließe ich mit mir selbst einen Anstellungsvertrag / Geschäftsführervertrag. Laut IHK hat ein GF ein "branchenübliches Gehalt" zu beziehen, um verdeckten Gewinnausschüttungen vorzubeugen.
Nun ist der Umsatz für das erste Geschäftsjahr noch nicht abzusehen...

Wie geht man hier am besten vor - ohne einen Vertrag wissentlich bzw. unwissentlich zu fälschen?

VG,
smokey

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Man hat ja bereits einen Vertrag, oder hat die UG noch keinen GF?



Zitat (von smokey002):
Nun ist der Umsatz für das erste Geschäftsjahr noch nicht abzusehen...

Den muss man ja auch nicht wissen, da dessen Höhe nicht relevant ist.



Zitat (von smokey002):
Laut IHK hat ein GF ein "branchenübliches Gehalt" zu beziehen, um verdeckten Gewinnausschüttungen vorzubeugen.

Wäre sinnvoll, damit nicht dann am Ende des Jahres die "große Steuerkeule" kommt.



Zitat (von TomRohwer):
Einzelheiten bespricht man mit dem Steuerberater der GmbH.

Ja, da sollte man Spezialisten fragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat:
Mir schwebt aktuell folgendes Modell vor:
monatliches Gehalt: symbolische 1 Euro
Jahresgehalt: 12 Euro
variables Gehalt / Tantieme: 10% vom Jahresüberschuss
Wird das vom FA akzeptiert?
Nein, das ist eine sog. "Nur-Tantieme", die grundsätzlich steuerlich nicht anerkannt wird.
Zitat:
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich mir als alleiniger GF ein möglichst geringes Gehalt zahle ohne das Finanzamt stutzig zu machen (verdeckte Gewinnentnahme etc.), um so wenig wie möglich aus der UG im ersten Jahr rauszuziehen.
Dann zahlt die UG weder Gehalt noch Tantieme...noch weniger geht nicht. Ein GF kann, muss aber nicht bezahlt werden.
Zitat:
Laut IHK hat ein GF ein "branchenübliches Gehalt" zu beziehen, um verdeckten Gewinnausschüttungen vorzubeugen.
Da hat man aber eher an eine Obergrenze als eine Untergrenze gedacht...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smokey002
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
]Dann zahlt die UG weder Gehalt noch Tantieme...noch weniger geht nicht. Ein GF kann, muss aber nicht bezahlt werden.



Wie sieht hierfür die praktische vertragliche Umsetzung aus? Habe ich Gestaltungsfreiheit im GF-Vertrag, um zu sagen, dass ich auf Gehalt verzichte?

Meine Frage nach dem "Warum" habt ihr mir beantwortet - Danke!
Die Frage "Wie" bleibt jedoch - wie bringe ich es in den GF-Vertrag, dass ich weder Gehalt noch Tantieme beziehe und alles in der Firma bleibt?

Danke.



-- Editiert von smokey002 am 22.11.2016 19:14

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#8
 Von 
smokey002
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von smokey002):
Zitat:
]Dann zahlt die UG weder Gehalt noch Tantieme...noch weniger geht nicht. Ein GF kann, muss aber nicht bezahlt werden.



Wie sieht hierfür die praktische vertragliche Umsetzung aus? Habe ich Gestaltungsfreiheit im GF-Vertrag, um zu sagen, dass ich auf Gehalt verzichte?

Der GF ist zunächst mal ein Organ der GmbH, ohne den sie nur in der Gründungsphase existieren kann. Alles andere fällt unter die Vertragsfreiheit.


Da das FA aber einen Anstellungsvertrag fordert, kommt der Verzicht in diesen direkt oder geht das über einen separaten Gesellschafterbeschluss?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Welcher Verzicht? Man kann nur auf etwas verzichten, auf was man Anspruch hat. Wenn ein Gehalt/Tantieme von Null vereinbart ist, hat man genau auf Null Anspruch. Genau den Anspruch legt man auch im Vertrag schriftlich fest.

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