UG (haftungsbeschränkt) und Privatgirokonto

19. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)
UG (haftungsbeschränkt) und Privatgirokonto

Hallo,

ich und 2 Kollegen sind gerade dabei eine UG zu gründen. Der Vorgang liegt aktuell schon beim Notar der den Gesellschaftervertrag usw. aufsetzt. Danach müssen wir ja das Stammkapital nachweisen.
Aktuell habe ich bei meiner Bank, auf meinen Namen und Adresse ein zweite Privatgirokonto eröffnet auf dem wir schon vor längerer Zeit ein kleines Kapital eingezahlt haben, damit dieses nicht einfach irgendwo "rumliegt". Dieses Geld werden wir als Stammkapital nutzen.

Meine Frage nun: muss ich dieses Konto irgendwie umwandeln in ein Geschäftskonto? Oder können wir mit dem Kontoauszug dieses Kontos (welches nur auf mich und meine Adresse läuft) zum Notar gehen und das Stammkapital nachweisen?

Vielen Dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Das Stammkapital muss selbstverständlich auf ein auf die UG lautendes Konto eingezahlt werden.

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