UC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Von Rechtsanwalt Dirk Dreger 17.1.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 241 Aufrufe Mehr zum Thema:UC, MMV, Elegant, Angel
MMV - Multi Media Verlag GmbH, BB Video GmbH und Elegant Angel
Derzeit mahnt die Kanzlei Urmann Collegen (U C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) wieder verstärkt im Auftrag mehrerer Rechtinhaber wegen Verletzung des Urheberrechtes in Internettauschbörsen ab.
Aktuell werden Abmahnungen im Auftrag der MMV - Multi Media Verlag GmbH, BB Video GmbH und Elegant Angel ausgesprochen.
Gegenstand solcher Abmahnung ist der Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen an pornographischen Filmwerken.
Der Vorwurf lautet, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte ein pornographisches Filmwerk angeboten zu haben.
Von dem Anschlussinhaber wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 650,00 € gefordert.
Dirk Dreger
Düsseldorf
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Strafrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht
Der Umstand, dass es sich bei der vorgeworfenen Rechtsverletzung um den Gegenstand eines Erotikfilmes handelt, sollte kein Hinderungsgrund sein sich anwaltlich beraten zu lassen. Von Seiten im Urheberrecht tätiger Kollegen wird diesbezüglich dieser Angst mit der notwendigen Professionalität begegnet.
Eindringlich muss vor der voreiligen Unterzeichung der beigefügten Unterlassungserklärung gewarnt werden. Durch eine vorschnelle Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung werden spätere wichtige Verteidigungsoptionen im Vorfeld bereits „abgeschnitten“.
Lassen Sie eine solche Abmahnung fachmännisch überprüfen, um die Erfolgsaussichten im Einzelfall festzustellen. Die Erfahrung im Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen zeigt, dass, soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, überwiegend die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, erreicht werden kann.
Bitte sehen Sie auch davon ab, die Unterlassungserklärung eigenhändig abzuändern. Es besteht die Gefahr folgenschwerer Fehler! Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Ihre Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.
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