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U-Haft fragen

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U-Haft fragen

hallo zusammen.

ein guter bekannter ist letzte woche festgenommen worden mit haftbefehl aufgrund von mehreren fällen von nachweisbaren wirtschaftbetruges.
jetzt sitzt er seither in u.haft. sein Anwalt kann wohl erst morgen zu ihm. Frage nun von mir,er wollte ein Buch haben in dem er sich belesen kann bezüglich der rechte und Pflichten von Strafgefangenen. kennt jemand sowas bzw. gib es sowas wenn ja wie nennt sich das?
2. kann man ihm irgendwie dinge zukommen lassen wie Schokolade, zigaretten klamotten etc. oder wie funktioniert das?


von unbestechlich am 16.03.2006 20:15
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>U-Haft fragen
Darf ich mal fragen welche Art von Wirtschaftsbetrug ??


von Hansjan am 16.03.2006 21:01
Status: Praktikant (25 Beiträge)
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>U-Haft fragen
In jeder JVA gibt es eine Biblitothek.
Bücher sollten originalverpackt sein.
Es bietet sich an, dem Gefangenen Geld zukommen zu lassen, mit dem er sich in der Anstalt die benötigten Dinge kaufen kann.
Ansonsten können Sie in der JVA anrufen und sich erklären lassen, was in welcher Form zulässig ist. Das ist völlig unproblematisch.


von wastl am 16.03.2006 22:03
Status: Tao (6972 Beiträge)
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>U-Haft fragen
zunächst mal bzgl. der nachfrage von hansjan:
die art des betruges hat nix mit den rechten bei der uhaft zu tun.

ich stimme wastl zu, was die überweisungsmöglichkeit von geld angeht. da wird nach dem ersten treffen der anwalt ihnen sagen können, auf welches konto das gehen soll. sonst bei der jva erfragen.

zudem gibt es bei jedem besuch die möglichkeit schokoloade und tabak an automaten in der jva zu ziehen für einige euro ... genaues limit ist in jeder jva unterschiedlich. zunächst sollten sie sich eine bewuchserlaubnis beim zuständigen staatsanwalt besorgen, am besten eine dauerbesuchserlaubnis, damit sie immer mal wieder rein können. pro monat sind idR 3 besuche möglich, bei denen mehrere personen dabei sein können, individuelle jva-regelung wieviele. gibt es angehörige, sollten sie mit denen absprechen, wie sie es mit besuchen handhaben wollen, damit niemand anderen besuche weg nimmt. sollte der bekannte nur den kleinen besucherraum zugestanden bekommen, benötigen sie einen termin für den besuch. anderenfalls können sie ohne termin zu den regulären zeiten hingehen. kleidung kann ebenfalls jeweils bei den besuchsterminen getauscht werden.. frische wäsche rein, dreckwäsche raus.

außerdem sollte der bekannte umgehend eine paketschein beantragen. diesen muss er ihnen oder den angehörigen geben, damit sie ihm zu ostern ein genussmittelpaket packen können. was dort rein darf und wie die gewichtsbegrenzung ist, das erfahren sie bei der jva. beachten sie dabei, dass es teilweise vorschriften bzgl. der verpackungsart der lebensmittel und rauchware gibt. das paket geben sie mit dem paketschein in der jva ab. außerdem ist noch zwei weitere male pro jahr en paket möglich, zu weihnachten und einem termin ihrer wahl (meist geburtstag) möglich.

eine buchempfehlung habe ich leider nicht.

übrigens wird bei u-häftlingen die post gelesen. schreiben sie also nichts rein, was verfänglich sein könnte! außerdem nicht wundern, wenn post lange braucht. kann manchmal bloß 3 tage dauern, aber auch mal 3 wochen.


von 555bobby6 am 17.03.2006 13:17
Status: Legende (289 Beiträge)
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>U-Haft fragen
Hi,

über die Recht von Strafgefangenen muß er sich noch nicht informieren. Noch ist er Untersuchungshäftling, was rechtlich ganz anders zu bewerten ist. Die Rechte und Pflichten von Strafgefangenen sind im Strafvollzugsgesetz niedergeschrieben, die der U-Häftlinge in der U-Haft-Vollzugsordnung. Außerdem gibt es noch die Hausordnung der jeweiligen JVA.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 17.03.2006 13:33
Status: Tao (8918 Beiträge)
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>U-Haft fragen
erstmal tausend Dank für die schnellen Antworten, da hab ich ja einiges zu tun.


von unbestechlich am 18.03.2006 17:15
Status: Senior (136 Beiträge)
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>U-Haft fragen
Hallo,
da gibt es mehrere Möglichkeit.

Zum einen die Geldüberweisung.
Anhand der Buchnummer, die jeder Häftling bei Inhaftierung bekomt kann man auf das Konto der JVA Geld überweisen. Je nach Untersuchungshaftanstalt kann der Ihaftierte dann 1 - 2 Mal im Monat einkaufen. Ich denke für Untersuchungsgefangene ist derzeit 200€ pro Monat vorgesehen.
Überweisung dauert aber in der Regel iemlich lange.

Ratsamer ist es da, direkt an die JVA zu Schreiben, Geld in den Umschlag und dem Namen des Geldempfängers mit beischreiben.
Das geht dann innerhalb der Brieflaufzeit und ist am efektivsten, da schnelle Gutschrift.
Auch wenn jemand was anderes sagt, das geht so.

Dann ist bald Ostern man kann sich Pakete zusenden lassen, wenn man zuvor von der JVA respektive dem Häftling eine Paketmarke erhält die unbedingt auf Paket gehört.

Auslandspakete sind in jedem Fall auszuhändigen. Allerdings darf dann kein Abs, auf dem Paket sein, da die JVA sonst das Paket nicht annehmen wird.

Bücher dürfen weder original verpackt oder sonst wie übergeben werden.
Ausnahmen werden auf Antrag gemacht.


-----------------
"Vielen Dank für die Antworten
Gruß
Mario"


von Mario01 am 18.03.2006 19:13
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>U-Haft fragen
Hallo,

was das Zusenden von Geld in normalen Briefen angeht:
Natürlich klappt das ... wenn der Brief denn überhaupt ankommt! Das Ganze ist einfach zu risikoreich. Niemand nimmt sich dann davon was an, das Geld ist einfach weg. Die Überweisung auf das entsprechende Konto ist auf jeden Fall sicherer. Zudem muss man die Buchnummer nicht wissen, Name und Geburtsdatum des Inhaftierten unter Verwendungszweck, reicht aus. Länger dauern muss das auch nicht, da bei Untersuchungsgefangenen die Post noch zwischen der JVA und dem Gericht hin und her geschickt wird.

Was die sogenannten Auslands- oder Zollpakete angeht, die in der Regel angenommen werden, so werden diese wertmässig geschätzt und dem Inhaftierten auf den nächsten Einkauf angerechnet. Das sollte man auch bedenken wenn man solche Sachen macht. Bei Inlandspaketen muss eine entsprechende Paketmarke auf dem Paket kleben. Pakete ohne Marke werden gar nicht erst angenommen, auch wenn kein Absender darauf steht. Die Post kann dann sehen was sie damit macht.
Zudem sollte immer vorher bei der entsprechenden JVA nachgefragt werden. Einige nehmen Pakete an die zum Besuch mitgebracht werden, Andere nicht. Es gibt sogar JVAen bei denen man direkt Geld einzahlen kann. Das ist jeweils unterschiedlich geregelt.


-- Editiert von Baikal am 18.03.2006 19:37:45


von baikal am 18.03.2006 19:35
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>U-Haft fragen
also, ich spreche jetzt mal von bayern - ich weiss nicht wie es in anderen bundesländern aussieht!!! bei besuchen darf man absolut nichts mitnehemen! meist gibt es im besucherraum automaten wo man kaffee, schokolade oder ziehen kann. per post kann man auch nicht so einfach dinge schicken. man kann paketmarken beantragen (der gefangene muss das tun). meistens gibt es diese marken zu bestimmten anlässen ( weihnachten, ostern, geburtstag,...). es darf auch nicht alles ins paket. dafür gibt es listen mit den dingen wo geschickt werden können!!! du kannst aber immer briefmarken schicken!!!- sind in haft oft gold wert!!!!- und natürlich geld!!! am besten im umschlag schicken!!! überweisen kann wochen dauern, da es immer erst zur landesjustizkasse geht!!! wenn du nch fragen hast, werde sie dir gerne beantworten!!!


von tobby am 29.03.2006 14:06
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U-Haft fragen
Hallo! Mein Ex-Freund sitzt momentan in U-Haft sein Donnerstag... Und ich habe jetzt schon eine Besuchserlaubnis bekommen. Und da der Termin leider erst am 11. Juni ist wollte ich ihm einen Brief schicken, damit er weiß das wir an ihn denken. Ich hätte jetzt gern gewusst was darf man genau nicht in einem Brief schreiben? Darf ich schreiben das ich auf der Suche nach einem neuen Anwalt bin und mir eine zweite Meinung einholen möchte über seine Situation? Kann man Häftlinge auch in der U-Haft anrufen? Und wenn ja wie bekomme ich die Nummer raus? Wie lange darf jemand in U-Haft bleiben?

Vielen Dank für euer Gehör!!

Littlegirl22


von Littlegirl22 am 26.05.2007 11:43
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>U-Haft fragen
Bei Untersuchungshaft unterliegt die Postkontrolle der Staatsanwaltschaft.
Wenn Sie also nichts aussergewöhnliches schreiben, wird der Brief mit Sicherheit weitergeleitet. Natürlich können sie schreiben, dass sie einen anderen Anwalt suchen.

In einer Haftsache ist üblicherweise innerhalb von 3 Monaten Hauptverhandlungstermin bestimmt.

Einen Telefonkontakt müsste der Richter genehmigen, was ich aber für ziemlich ausgeschlossen halte- siehe Briefkontrolle -.

In welcher JVA sitzt denn der Ex-Freund ein?



von guest123-1542 am 26.05.2007 12:11
Status: Unsterblich (3235 Beiträge)
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