U+C Rechtsanwälte mahnen für DigiProtect GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet ab

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U+C Rechtsanwälte mahnen für DigiProtect GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet ab

Die Digiprotect GmbH lässt wegen der Verwertung pornografischer Werke durch die U+C Rechtsanwälte aktuell eine Vielzahl von Abmahnungen aussprechen.

Dabei kommt es wiederholt zu so genannten Mehrfach- oder Serienabmahnungen, bei denen die Betroffenen zeitlich versetzt nicht nur für ein, sondern für eine Vielzahl pornografischer Filmwerke abgemahnt werden.

Hintergrund der Abmahnungen ist die Behauptung es wäre in einer so genannten Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material in Form pornografischer Werke unberechtigt zum upload angeboten worden. Abgemahnt wurden zum Beispiel folgende Filme:

  • Angel Perverse 10
  • Ass Titans
  • Big Ass White Girls
  • Black Booty Worship 3
  • Breast Seller 5
  • Busty housewives 2
  • Cruide Oil 4
  • Darkko´s dirtiest sluts
  • Dreamgirlz 2
  • Its a secretary thing 2
  • Meet The Fuckers 9 (Juicy Pearl, Ann Marie Rios, Audrey Bitoni, Kelly Summer, Madison James, Mina Leigh, Shyla Stylez)
  • My Girlsfriend´s Cock 4
  • Nylons 5
  • Rocco Puppet master 4
  • Teens with Tits Nr. 13
  • The Cougar Club 2
  • The Milf Next Door 4
  • Up that black ass 6

Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte fordert grundsätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100,-- für den Fall zukünftiger Rechtsverletzungen. Ferner wird auf Grundlage eines Streitwerts von EUR 25.000,-- als Schadenersatz und für die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren die Zahlung eines (pauschalen) Betrages von regelmäßig EUR 650,-- gefordert.

Es empfiehlt sich vorliegend eine anwaltliche Beratung, da der Tausch der besagten Filme grundsätzlich nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch den Tatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklicht. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, vornehmlich hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden. Insbesondere die vorgelegte Unterlassungserklärung darf nicht ungeprüft unterzeichnet werden.

Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt erfolgte kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Unsere Erfahrung ist, dass es häufig entweder gelingt die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.

Aktuelle Informationen über die Hintergründe, weitere Entwicklung in diesem Fall und Hinweise auf die weitere Vorgehensweise finden Sie hier: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/digiprotect-u+c.htm.

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