TÜV 1Monat abgelaufen, und ich muss zahlen?

6. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
sehr_dumm_gelaufen
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
TÜV 1Monat abgelaufen, und ich muss zahlen?

Hallo,
hab heute auf einem öffentl. Parkplatz geparkt, und hatte ein Knölchen dran, weil mein TÜV seit letztem Monat abgelaufen ist. Laut Bußgeldkatalog muss ich aber erst ab 2 Monaten zahlen???
Wie soll ich mich verhalten, wenn ich Post bekomme, ignorieren? zahlen? oder anzweifeln?

MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wann ist denn Ihr TÜV abgelaufen? In welchem Monat?

Und was stand genau auf dem Knöllchen? Wurde da auf einen bestimmten Abschnitt des BGeldKat verwiesen?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Da wäre schon mal der konkrete Tatvorwurf interessant.
Grundsätzlich spricht der Bußgeldkatalog von der Überschreitung von 2 Monaten (bei der HU - TÜV gibbets nich mehr!)

Es wäre zwar auch eine abweichende OWI-Eröffnung möglich - wenn der Bußgeldkatalog nix hergibt, dann "nullt" man die Tatbestandsnummer aus - und schreibt den Sachverhalt nieder.
Aber hier sehe ich auf den ersten Blick keinen wirklichen Grund dazu - oder wurde die HU-Überschreitung nur neben einem anderen Verstoß mit notiert?

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sehr_dumm_gelaufen
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
hatte nur einen blauen Zettel am Auto hängen:
Hinweis auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit, mein Kenzeichen usw., Angekreuzt ist: Mit dem vorgenannten Fahrzeug wurde gegen die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung verstoßen.
HU/AU ist im Oktober abgelaufen/ fällig gewesen, Strafzettel hatte ich am 6. November dran...

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Ist es wirklich ein Knöllchen, also mit einem Verwarngeld verbunden, oder nur ein freundlicher Hinweis das die HU abgelaufen ist?

Knöllchen wäre nicht korrekt. Freundlicher Hinweis dagegen schon.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sehr_dumm_gelaufen
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist definitiv ein Knöllchen, mal sehen was passiert, wenn ich ein Brief bekomme, was dann da genaues drinnsteht...

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Einfach im November zur HU fahren und der Fall ist erledigt. Laut STVZO darf man ungestraft im darauffolgenden Monat noch die HU machen.

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