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Türkisches Gericht: Jungfräulichkeit Voraussetzung für Ehe - 1/1
AFP vom 09.11.2009   |   1536 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

Türkisches Gericht: Jungfräulichkeit Voraussetzung für Ehe

Berufungsrichter geben klagendem Ehemann recht

Das oberste Berufungsgericht der Türkei betrachtet die Unberührtheit einer Frau als Voraussetzung für die Ehe. Wie die Zeitung "Vatan" meldete, gab die zweite Kammer des Gerichts einem Mann recht, der seine Ehe auflösen lassen wollte, weil seine Frau bei der Hochzeit angeblich keine Jungfrau mehr war. Der Fall geht jetzt zurück an ein untergeordnetes Gericht, das den Antrag des Mannes abgewiesen hatte.

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Die Richter stützten ihre Entscheidung auf das türkische Zivilrecht, das die Stornierung einer Ehe für jene Fälle vorsieht, in denen ein Partner den anderen in einem wichtigen Punkt täuscht. Laut "Vatan" ist das Berufungsurteil nicht nur wegen seiner Betonung der Jungfräulichkeit als Bedingung für eine Ehe bemerkenswert. In dem vorliegenden Fall habe die Frau mit einem medizinischen Gutachten nachgewiesen, dass sie sehr wohl - anders als von ihrem Mann behauptet - noch Jungfrau war. Für eine Mehrheit von fünf zu drei Richtern wog dies laut dem Zeitungsbericht aber weniger schwer als die von dem Mann vorgebrachten Argumente.

9. November 2009 - 10.22 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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