Tür von Garage ins Haus

24. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
lennart123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 80x hilfreich)
Tür von Garage ins Haus

Hallo,

wir haben ein Haus mit angebauter Garage geplant. Die Garage wird auf die Grenze zum Nachbarn gesetzt und ist 4,25 m breit bis zur angrenzenden Hauswand. Darf man vom Haus aus eine Verbindungstür in die Garage machen? Oder gibt es hier Vorschriften, die dies nicht erlauben. Derzeit sind statt einer Tür Glasbausteine im Bauplan genehmigt.
Ist es also grundsätzlich möglich, dort eine Verbindungstür einzubauen und ist diese Änderung genehmigungspflichtig?

Danke.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

lenart123
du kannst eine Verbindungstür einbauen,diese muß allerdings Feuerfest sein und gewisse Bestimmungen erfüllen.
In der Regel sind das solche Türen wie auch bei Heizungsräumen und als Brandschutztüren verwendet werden,also sogenannte F-90-Türen.
es gibt hierfür spezielle Einbauvorschriften,so darfst du z.b. die Türlaibungen auch nicht mit Gipsputz o.ä. versehen,hier muß mit Sand/Zement oder Kalkzement angeputzt werden,auch muß die Tür bzw die Zarge mit Sand und Zement eingefugt werden.
Die Türen haben übrigens Standardmaße also 70/80/90/100 cm usw, nur mal so als Hinweis für das Türloch.

Obs genehmigungspflichtige Dinge zu beachten gibt,erfährst du beim Bauamt,ich denke schon,dass der Weg dahin gegangen werden sollte,allein um nur auf der sicheren Seite zu sein (wegen Brandgefahr durch PKW,Benzindämpfe/Gase usw)

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lennart123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 80x hilfreich)

Hallo,
gibt es einen Unterschied beim Feuerschutz (Nachbar/eig. Haus) für die Grenzbebauung bzw. die Entfernung zur Hauswand?

Das Haus des Nachbarn ist ca. 3 Meter von der Grenze entfernt.
Unsere Garagenwand wird auf die Grenze gebaut, unsere Hauswand (Wand zwischen unserer Garage und unserem Haus)ist 4,25 m von der Grenze entfernt. Ist hier der Brandschutz für unser Haus oder für den Nachbarn relevant?

Wenn die Tür von der Garage ins Haus nicht in einen Wohnraum sondern in einen Nutzraum (Hauswirtschaftsraum) führt, gibt es dann Unterschiede bei der Genehmigung bzw. den Vorschriften?

Ist sogar evtl. ein Fenster zwischen Garage und Hauswirtschaftsraum möglich?

Danke.

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