Tür bei Umzug beschädigt - Viel zu hohe Reperaturkosten vom Vermieter!

28. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
SmittyS
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 24x hilfreich)
Tür bei Umzug beschädigt - Viel zu hohe Reperaturkosten vom Vermieter!

Hallo,

als wir Ende letzten Jahres aus unserer Wohnug ausgezogen sind, ist uns beim Umzug ein Regal gegen eine der Zimmertüren gefallen. Dabei wurde die Tür etwas eingedrückt, was wir dem Vermieter auch mitgeteilt haben.

Inzwischen hat uns der Vermieter eine Rechnung für eine neue Tür zugeschickt: 240 € inkl. Lieferung und Einbau! Das gleiche Febrikat bekommt man im Baumarkt für gut 50€. Müssen wir diese Rechnung also akzeptieren? Welches Widerspruchsrecht haben wir?

Danke!


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

So hätte der Vermieter nicht vorgehen dürfen (sofern nicht explizit vereinbart).

Erstens muß bei Schäden dem Ersatzpflichtigen zunächst eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt werden. Erst wenn dies nicht erfolgt, darf der Vermieter eine eigene Firma beauftragen und die Kosten in Rechnung stellen.

Zweitens ist immer nur der Zeitwert zu ersetzen. Wird also eine alte Tür durch eine neue ersetzt, darf nicht der volle Neupreis angesetzt werden. Ebenso kann auch nur eine Tür gleichwertiger Qualität verlangt werden, wenn ein Austausch vorgenommen wird.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SmittyS
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke für die Antwort. Was heisst das jetzt genau für uns? Wir müssen die Rechnung des Vermieters nicht bezahlen, auch wenn die Tpr bereits bestellt wurde?

Und woher wissen wir, was der Zeitwert der Tür ist?

Nochmal danke!

19x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@wald-hase
dem ist nicht hinzu zu fügen

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#4
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

@SmittyS

In so einer Situation würde ich nur den Betrag zahlen, den man für eine gleichwertige Tür tatsächlich aufzuwenden hätte, gekürzt auf den Zeitwert.

Der Zeitwert wird typischerweise linear anhand der üblichen Nutzungsdauer eines Gegenstandes berechnet. Mal (rein subjektiv geschätzt) für eine Tür 25 Jahre angenommen. Kaputte Tür war 10 Jahre alt -> Abzug von 10/25 des Anschaffungspreises, also Zahlung von nur 15/25 des Preises.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Tipp:
Die Privathaftpflichtversicherung springt doch bei solchen Sachen ein! Warum meldet Ihr den Schaden den nicht der Versicherung? Die regelt dann als, auch mit Zeitwert, Prüfung ob Anspruch überhaupt berechtigt, etc.

Ach noch was:
Wenn ich daran denke, daß unsere Zimmertüren pro Stück auch zwischen 180, -€ - 240, -€ gekostet haben, und mit Baumarktware absolut nicht zu vergleichen sind (qualitativ), würde ich einen Ersatz durch ein billig Baumarkttüre, als Vermieter absolut nicht akzeptieren.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Unsere Ex-Mieter hatten wegen ihrem Laminat sämtliche Echtholz-Türen abgesägt und dabei größere Ausbrüche auch an den Seiten verursacht. Diese Türen wurden vor knapp 20 Jahren von einem Schreiner angefertigt, die Kosten kann man sich vorstellen. Der Vorbesitzer war nicht gefragt worden.
Als wir diese Leute nun endlich rausgeklagt hatten und natürlich dachten, sie hätten die handelsüblichen Abstandshalter eingebracht, war unsere Empörung umso größer, als wir die ausgefransten Kanten und Löcher entdeckten. Wir bestellten besagten Schreiner als Schadensgutachter, die Originalrechnung war ja noch vorhanden.

Der Schreiner meinte, der Schaden sei irreparabel da das Furnier bis zu zehn Zentimeter ausgebrochen sei. Nicht nur die Türen müßten ausgetauscht werden, sondern auch die Türzargen, wobei eine fertige, also nicht handgearbeitete Tür ähnlicher Qualität ohne Einbau um die 500 Euro kosten würde.

Da pack ich mich echt am Kopp!!!! Ich krieg - wenn der Richter ein Einsehen hat- den Zeitwert ersetzt, den Rest leg ich aus eigener Tasche drauf?! Warum trag ich als Vermieter eigentlich so ein Risiko? Die Türen wären bei sachgemäßen Gebrauch ziemlich alt geworden.

Bitte nicht falsch verstehen, so ein Schaden beim Umzug kann passieren, ganz klar. Ich möchte hier lediglich die Situation des Vermieters verdeutlichen, der eindeutig der Verlierer bei einer solchen Sache ist. Man sollte nicht nur die eine Seite sehen, sondern auch die andere. Und dann erst urteilen; aus der Sicht des Betroffenen und Benachteiligten.
MfG
Mariangel

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
Ich krieg - wenn der Richter ein Einsehen hat- den Zeitwert ersetzt, den Rest leg ich aus eigener Tasche drauf?! Warum trag ich als Vermieter eigentlich so ein Risiko? Die Türen wären bei sachgemäßen Gebrauch ziemlich alt geworden.


Wenn es eine hochwertige Tür ist, kann man auch von einer entsprechend hohen zu erwartenden Nutzungsdauer ausgehen, so daß der Zeitwertabzug relativ gering ausfallen wird. Genauso können natürlich auch, sofern notwendig, zusätzlich entstandene Schäden, etwa an der Türzarge, ersetzt verlangt werden.

Das ändert aber nichts daran, daß ein Schadensersatz eben nur ein Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens ist und nicht zu einer Bereicherung führen darf. Den zeitanteiligen normalen Verschleiß muß der Geschädigte schon selbst tragen. Das ist ja auch beim alltäglichen Autoschaden so, wo der Geschädigte bei einem Totalschaden in aller Regel kein neues Auto bezahlt bekommt.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Klar doch, um Bereicherung geht es mir ja gar nicht. Es geht mir darum, daß ich außer der Zeit Kosten zu tragen hab, die ich nicht zu verantworten habe! Immerhin handelt es sich bei mir um sieben Türen, davon zwei mit Glaseinsätzen, und eine Türanlage mit seitlichen Scheiben und Oberlichtern. Mir fällt nicht gerade beim Laufen das Geld aus der Tasche, auch mir steht nur ein begrenztes monatliches Budget für unseren Lebensunterhalt zur Verfügung. Und was nützt es mir, wenn mir Schadensersatz zugesprochen wird, aber unsere Ex ein so kleines Einkommen haben, daß sie möglicherweise den nicht bezahlen können?
Na ja, wir haben eine Lösung gefunden, eine persönliche. Ich selber hab einen besserbezahlten Job in Aussicht, Mieter wird es bald schon nicht mehr geben. Die Wohnung steht leer und sie wird es wahrscheinlich auch bleiben. Nach und nach erledigen wir die Reparaturen, und in wenigen Jahren wird entweder unser Sohn dort einziehen, oder ich gebe meine Seminare im eigenen Haus :) .
Nichts für ungut, ich wollte nur mal wieder die persönliche Sichtweise der gesetzlichen Regelung gegenüberstellen.
MfG

Mariangel

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