Trunkenheitsfahrt Folgen und Möglichkeiten

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.01.2015 02:52:07
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheitsfahrt Folgen und Möglichkeiten

Hallo Forum Community und Anwälte,

ich möchte gerne ein paar Informationen haben zu einem Thema was sicherlich schon einiger Male hier besprochen wurde. Leider habe ich einen großen Fehler gemacht. Kurz nach Weihnachten am 26.12.14 war ich wie viele Feiern. Zum Ende der Feier habe ich den Heimweg zu Fuß begonnen so weit so gut! Leider führte mein Heimweg an dem Haus vorbei in dem wir vor der Feier uns getroffen haben und wo ich mein Auto stand.
Es war kalt es hat geregnet und ich war Müde leider konnte ich wohl nicht mehr so klar denken und dachte mir die 2 Km kann ich auch nach Hause fahren. Also habe ich mich um ca. 4.45 Uhr ins Auto gesetzt und bin los. Wie es zu recht sein sollte, kam mir die Polizei entgegen und ich sah im Rückspiegel, wie sie drehten. Es war gerade an einer Abzweigung wie man in dem Zustand falsch denkt dachte ich mir ich fahre schnell um die Ecke und entkomme. Leider habe ich die Rechnung ohne das Straßennamensschild gemacht, in dem ich dann geparkt habe. Da habe ich dann erst gemerkt wie fahruntauglich ich eigentlich war. Und entgegen das viele hier anders denken kann ich versichern, das es meine Erste Trunkenheitsfahrt war und ich echt dämlich war und zu recht angehalten wurde!!
Ich würde gerne wissen was mich jetzt erwartet und ob ich verhindern kann meinen Führerschein zu verlieren. Mein Atemalkohol und das Ergebnis der Blutprobe stimmten mit 1,5 Promille ziemlich überein. Zum Thema, das ich Alkohol gewöhnt bin das kann man nicht so sagen ich geh im Vierteljahr vielleicht 3x Feiern bin aber auch 210 cm groß und wiege 140 Kg!! Nun habe ich noch 10 Tage Zeit eine Stellungnahme beim Strafgericht einzureichen sollte man das tun??
Macht es Sinn mein Standpunkt und die Wichtigkeit des Führerscheins für mich zu erläutern? Ich benötige meinen Führerschein in nächster Zeit für den Außendienst bei meiner Arbeit. Da ich ehrlich zu meinem Chef war, ist er mir zum Glück nicht Sauer. Das größte Problem ist das ich mit meiner 83 jährigen Großmutter zusammenwohne und ich sie in regelmäßigen Abständen zum Arzt fahre oder ihre Medikamente hole. Und da wir auf dem Land Leben ist nicht eben alles um die Ecke.

Den Führerschein haben sie natürlich gleich bei der Blutprobe einkassiert.

Ich weiß das man sich so was vorher überlegen sollte aber ich denke in dem Zustand war nicht mehr soviel denken drin. Ich würde sogar dem Richter anbieten, regelmäßig Abstriche beim Arzt zu machen das Ich keinen Alkohol trinke, wenn es hilft!

Macht es Sinn noch zu einem Anwalt vor Ort zu gehen um bessere Chancen zu haben oder die Akte anzufordern?

Werde ich eine Vorladung vor Gericht kriegen oder bleibt es bei schriftlich?

Folgendes erwartet mich jetzt?

Führerscheinverlust 3-9 Monate?
Eintrag ins Strafregister?
Aufgrund 1,5 Promille keine MPU da noch nie auffällig im Straßenverkehr?
Geldstrafe ca. 1 Monatsgehalt netto? Brutto?
Kosten für Straßenschild und Blutprobe evtl. Anfahrt Polizei?

Wenn sich jemand die Zeit genommen hat sich das alles durchzulesen bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße Timm

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Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Leider habe ich die Rechnung ohne das Straßennamensschild gemacht, in dem ich dann geparkt habe. <hr size=1 noshade>

D.h. es kam zu einem alkoholbedingten Unfall - nicht so gut.
Aber glücklicherweise wurden wohl weder andere Menschen noch "fremde Sachen von bedeutendem Wert" gefährdet, so dass es auf den §316 StGB (Trunkenheitsfahrt) hinausläuft und der §315c (Straßenverkehrsgefährdung, der tendenziell schlimmere Vorwurf) wohl nicht in Betracht kommt.

quote:<hr size=1 noshade>Macht es Sinn noch zu einem Anwalt vor Ort zu gehen um bessere Chancen zu haben oder die Akte anzufordern? <hr size=1 noshade>

Rein finanziell gesehen wohl nicht. An den Fakten (auf frischer Tat ertappt, Ergebis der Blutprobe) kann auch ein Anwalt nichts ändern. Aber siehe unten.

quote:<hr size=1 noshade>Werde ich eine Vorladung vor Gericht kriegen oder bleibt es bei schriftlich? <hr size=1 noshade>

Kann man nicht ganz sicher vorhersagen. Aber da es sich um ein Massendelikt handelt, die Sachlage ziemlich klar ist und auch hier keine besonderheiten vorliegen, ist die Wahrscheinlichkeit eines Strafbefehls (= schriftliches Verfahren) hoch.

quote:<hr size=1 noshade>Führerscheinverlust 3-9 Monate?
Geldstrafe ca. 1 Monatsgehalt netto? Brutto? <hr size=1 noshade>

Eher 9 bis 12. Monate.
Dazu Geldstrafe von (sehr grob) 1,5 Nettomonatsgehältern.

quote:<hr size=1 noshade>Eintrag ins Strafregister? <hr size=1 noshade>

Ja, aber nur ins BZR. Ins Führungszeugnis kommt das nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Aufgrund 1,5 Promille keine MPU da noch nie auffällig im Straßenverkehr? <hr size=1 noshade>

Regelmäßig wird eine MPU erst ab 1,6 Promille verlangt.
Aber: In Baden-Württemberg wird seit neuestem die Rechtsansicht vertreten, dass auch dann immer eine MPU verlangt wird, wenn die Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht entzogen wird, was ab 1,1 Promille regelmäßig der Fall ist (und auch hier der Fall sein wird). Diese Praxis hat der Verwaltungsgerichtshof BaWü abgesegnet, so dass in BaWü derzeit bereits ab 1,1 Promille immer eine MPU verlangt wird.
Ob und wie weit sich andere Bundesländer dem anschließen oder schon angeschlossen haben, ist mir bislang nicht bekannt.
http://www.schadenfixblog.de/mpu-ab-11-promille/

quote:<hr size=1 noshade>Kosten für Straßenschild und Blutprobe evtl. Anfahrt Polizei? <hr size=1 noshade>

Straßenschild: Ja - Die Rechnung kommt aber extra (nicht mit den Verfahrenskosten zusammen).
Blutprobe: Ja, sowohl die Kosten für das Labor, welches die Untersuchung gemacht hat als auch die Kosten für den Arzt, der die Blutprobe abgezapft hat, sind zu übernehmen. Beides ist aber im Regelfall in den Verfahrenskosten enthalten. Also nicht wundern, wenn im Gerichtsurteil die Verfahrenskosten so hoch sind - die Kosten für Abzapfen und Untersuchen des Blut sind da dann im Regelfall enthalten.
Anfahrt Polizei: Nein.

Nochmal zum Thema Anwalt: Wenn Geld mehr oder weniger keine Rolle spielt, sondern der Führerschein das wichtigste ist, dann könnte ein Anwalt versuchen, die Dauer des FS-Entzugs möglichst weit zu reduzieren gegen Erhöhung der Geldstrafe. Wunderdinge sollte man da aber nicht erwarten und zusätzlich zur erhöhten Geldstrafe hat man die Anwaltskosten an der Backe.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

bin aber auch 210 cm groß und wiege 140 Kg!! Um so mehr mußten Sie trinken, um auf diesen Promillewert zu kommen...
Macht es Sinn mein Standpunkt und die Wichtigkeit des Führerscheins für mich zu erläutern? Nö. Wenn der Ihnen so wichtig ist, hätten Sie einfach nicht alkoholisiert fahren sollen.
Zu den von drkabo schon erwähnten Rechtsfolgen kommen auch noch 3 Punkte, die Sie 10 Jahre behalten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Ein Rechtsanwalt wäre hier dringend anzuraten. Ohne Verteidiger gibt es folgende Verurteilung:
- Tat 1 bis zum Unfall § 316 StGB
- Tat 2 nach dem Unfall § 316 StGB mit § 142 StGB

Es gibt jeweils für Tat 1 und für Tat 2 Punkte in Flensburg: also 3 + 3.
Der Verteidiger könnte darauf hinwirken, dass nur Tat 1 angeklagt wird. Sollte Tat 2 eingestellt werden können, würden nur 1 x 3 Punkte anfallen und sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, würde diese zahlen.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Es gibt jeweils für Tat 1 und für Tat 2 Punkte in Flensburg: also 3 + 3. <hr size=1 noshade>

Habe ich da etwas überlesen?
Ich habe den Eingangsbeitrag so verstanden, dass Gross3rr mit seinem Wagen gegen ein Straßenschild gefahren ist, und dann dort mit dem verunfallten Wagen stehen geblieben ist, bis die Polizei vor Ort war.
Also keine zweite Tat und auch kein §142 StGB .


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#5
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Sorry - ich habe da wohl zwei Fälle miteinander verwechselt - hätte die Frage erneut lesen sollen.

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#6
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Sie haben eine Straftat begangen. Sie sollten unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu ziehen.

Für entstandenen Schaden müssen Sie aufkommen.

Sie kommen vor Gericht. Zeigen Sie sich reuig! Entschuldigungen und Rausreden warum und wieso bringen nichts. Jeder Deliquent singt dem Richter ein Lied von der kranken Oma. Auf diesem Ohr sind Verkehrsrichter taub.

Das Gericht entscheidet über die Dauer des Fahrerlaubnisentzugs.

Unfall, keine 1,6 Promille? Gut! Ab 1,6 Promille "MUSS" die Fahrerlaubnisstelle eine MPU anorden. Bis zu 1,6 Promille "KANN" sie eine MPU anordnen. Waren Sie mit 1,5 Promille so besoffen, dass Sie das Auto nicht mehr um die Ecke brachten, ist ehr nicht an eine Gewöhnung an Alkohol zu denken.

Je mehr sie darauf abstellen, einmalig völlig besoffen gewesen zu sein, sodass Sie jede Kontrolle über sich verloren haben, um so besser wird es sein.

Gehen Sie ab sofort zu Ihrem Arzt. Sprechen Sie ehrlich. Lassen Sie regelmäßig daraufhin Ihre Leberwerte auf regelmäßigen Alkoholkonsum feststellen (Laboruntersuchung nach Blutabnahme). Nehmen Sie das Attest mit zum Gericht (wird Ihr Verteidiger machen) um zu beweisen, dass Sie kein Gewohnheitssäufer sind.

Egal, wie lange der Führerscheinentzug dauert: Machen Sie das mit den Leberwerten weiter, bis Sie "den Lappen" zurück haben. Müssten sie nämlich zur MPU, hilft der Nachweis (Zeitreihe) nicht "am Sprit" zu hängen, erheblich weiter.

Es bringt nichts, über die Höhe einer Geldstrafe oder Punkte zu diskutieren. Die Geldstrafe legt das Gericht nach Ihren Einkommensverhältnissen, die Punkte die Verwaltungsbehörde nach dem veruteilten Vergehen fest.


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-- Editiert Blaki am 13.01.2015 21:09

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sie haben eine Straftat begangen <hr size=1 noshade>

Stimmt.

quote:<hr size=1 noshade>Sie sollten unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu ziehen. <hr size=1 noshade>

"Unbedingt" auf keinen Fall. Ein Anwalt wird hier nicht all zu viel bewirken können. Rein finanziell wird sich ein Anwalt nicht lohnen. Wenn man allerdings so auf den Füherschein angewiesen ist, dass jeder Monate Sperre weniger von existenzieller Bedeutung ist, dann würde es sich auch schon lohnen, wenn der Anwalt nur wenig erreichen kann. Aber auch da tendiere ich dazu, sich den Anwalt zu sparen und das Geld in Maßnahmen zur Sperrfristverkürzung zu investieren. (Tipp: "mainz 77" in eine Suchmaschine der Wahl eingeben.)

quote:<hr size=1 noshade>Sie kommen vor Gericht. <hr size=1 noshade>

Die Wahrscheinlichkeit, dass das hier per Strafbefehl (= schriftliches Verfahren) entschieden wird, liegt doch weit über 80%.

quote:<hr size=1 noshade>Jeder Deliquent singt dem Richter ein Lied von der kranken Oma. Auf diesem Ohr sind Verkehrsrichter taub. <hr size=1 noshade>

Da ist allerdings was Wahres dran. Ein Grund mehr, auf einen Anwalt zu verzichten.

quote:<hr size=1 noshade>Je mehr sie darauf abstellen, einmalig völlig besoffen gewesen zu sein, sodass Sie jede Kontrolle über sich verloren haben, um so besser wird es sein. <hr size=1 noshade>

Ich dachte, Richter wären auf dem Ohr taub.
Außerdem: Bei Alkoholdelikten sollte man überhaupt wenig bis gar nichts sagen. Sonst wird nämlich schnell aus einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt.

quote:<hr size=1 noshade>Egal, wie lange der Führerscheinentzug dauert: Machen Sie das mit den Leberwerten weiter, bis Sie "den Lappen" zurück haben. Müssten sie nämlich zur MPU, hilft der Nachweis (Zeitreihe) nicht "am Sprit" zu hängen, erheblich weiter. <hr size=1 noshade>

Meines Wissens werden Leberwerte als Abstinenznachweis bei der MPU nicht mehr akzeptiert. Heute wird der Urin des Deliquenten im Labor auf Ethylglucuronid (ETG) untersucht. Kein ETG im Urin = in den letzten Tagen kein Alkohol getrunken.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#8
 Von 
guest-12321.01.2015 02:52:07
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

erst mal danke ich allen an der Anteilnahme und die Mühe hier geantwortet zu haben, das verschafft mir hier schon einen Überblick über das Ganze!

Viele Grüße

Timm

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"Viele Grüße Timm"

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#9
 Von 
guest-12321.01.2015 02:52:07
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe meinen Text noch mal genauer erläutert. Vielleicht kann man die Situation so noch etwas besser einschätzen oder bessere Möglichkeiten sehen, um die Situation zu entschärfen für mich.

Ich bin am 26.12.14 wie viele Feiern gewesen. Um ca. 4.30 Uhr hab ich mich zu fuß auf den Heimweg gemacht. Dummerweise führte mein Weg an dem Haus vorbei, wo wir uns vor der Feier getroffen haben und mein Auto stand. Ich war Müde mir war Kalt und es hatte geregnet. Und da ich die Lage nicht mehr einschätzen konnte, hab ich das falsche getan. Ich habe mich ans Steuer gesetzt und dachte die 2 Km kannst nach Hause fahren. Auf dem Heimweg so wie es sein sollte eigentlich auch zu Recht kam mir die Polizei entgegen. Ich sah noch im Rückspiegel, wie sie hielten und drehten. Da es gerade an einer Abbiegung war, dachte ich mir ich fahre schnell rum und entkomme da hatte ich die Rechnung aber ohne das Straßennamensschild gemacht, wo ich dann drin geparkt habe. Naja dann habe ich gewartet bis die Polizei ausgestiegen ist und zu meinem Fahrzeug kam.

Dann ging es los AAK Probe lag bei ca 1,49 Promille. Dann zur Wache, dort haben sie versucht einen Richter zu erreichen wegen Anordnung der Blutprobe, doch sie haben keinen erreicht und darauf find der Polizist mit dem höchsten Gras dort mich zu bearbeiten schon fast drohend, wenn ich nicht einwillige, dann darf er das entscheiden und zur Not auch mit Gewalt. Naja, da ich kein böser Mensch bin und auch die ganze Zeit kooperativ sein wollte habe ich zugestimmt. Dann ging es ins Krankenhaus dort wurde dann 1x Blut entnommen, und ein paar Tests gemacht. Eine Aussage auf der Wache habe ich nicht gemacht. Eine Polizistin fing noch an und fragte mehrere Male ob ich von einer Feier kam und, und, und. Ich habe aber nur mit den Schultern gezuckt, und soweit ich das in dem Zustand sagen kann nix gesagt. Das Einzige was ich unterschrieben habe war die Beschlagnahmung meines Führerscheins das Weiß ich aber nicht so genau da ich keine Kopie bekommen habe. Der Zettel war auf jeden fall Gelb und es stand der AAK drauf.

Ich habe letzten Samstag das Schreiben vom Richter bekommen, dort steht ein BAK von 1,53 Promille drin und das ich dringend verdächtig bin, wegen Trunkenheitsfahrt und evtl. Entziehung des Führerscheins. Ich habe 10 Tage Zeit mich zu äußern. Also bis nächsten Montag. Bis jetzt habe ich mich dort nicht gemeldet da ich gelesen habe man sollte nix sagen.

Mein Führerschein ist sehr von Bedeutung, da ich demnächst auf meiner Arbeit in den Außendienst sollte. Aber da ich meinem Chef gleich bescheid gesagt habe war er nicht böse. Und ich lebe bei meiner 83 jährigen Großmutter, die ich regelmäßig zum Arzt fahre oder Medikamente hole. Ich weiß so was überlegt man sich vorher, aber ich glaube das war in meinem Zustand nicht mehr möglich.

Viele Grüße

Timm


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"Viele Grüße Timm"

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Nett, dass sie sich so viel Mühe machen mit der Sachverhaltsschilderung.

Aber was unterm Strich bleibt, ist eine Trunkenheitsfahrt, die sich nicht sooo wesentlich von tausenden anderen Fällen unterscheidet. Ihr Fall ist nicht schlimmer - aber auch nicht weniger schlimm - als tausende andere Fälle auch.
"Trunkenheitsfahrt" ist ein Massendelikt, was von der Justiz mehr oder weniger am Fließband abgearbeitet wird. Und auf dieses Fließband kommt Ihr Fall auch. Es liegt ein Standard-Fall vor, und es wird am Ende mit ziemlicher Sicherheit eine Standard-Strafe herauskommen, zu deren Höhe ja schon weiter oben was gesagt wurde.

(Es sei denn, man wohnt in einer abgelegenen Region, wo die Justiz sonst nichts zu tun hat und daher Zeit und Muße hat, sich auch stundenlang solchen Massendelikten zu widmen.)



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