Hallo, ich hatte eine Trunkenheitsfahrt anfang Juli (mit Unfall, nur ich selbst bin gestürzt, sonst niemand verletzt) mit 1,62 Promille (Atemwert, Blutwert folgt noch) auf einem Fahrrad. Bei der Polizei habe ich keine Angaben gemacht. Nun reise ich mitte August in den Urlaub und werde dort eine Autorundreise machen. Ich bin das erste Mal aufgefallen und frage mich nun, ob ich mit einem FE-Entzug rechnen muss? Und was wäre, wenn der Bescheid darüber ankommt, während ich im Urlaub bin, gäbes dann Konsquenzen?
Weiterhin habe ich gelesen, dass wohl eine MPU anstehen wird und das man innerhalb von 3 Monaten diese bestehen muss, dort aber auch eine 6 monatigae Trinkverhaltensänderung nachweisen soll (das ist doch gar nicht möglich?? innerhalb von 3 Monaten was monatiges nachzuweisen). Bei mir besteht diesbezüglich da keine Problematik, da ich eh nur 2x im Jahr was getrunken habe und sonst komplett alkoholfrei lebe.
VIelen Dank für jegliche Untersützung.
-- Editiert von Moderator am 20.07.2016 17:41
-- Thema wurde verschoben am 20.07.2016 17:41
Trunkenheitsfahrt Fahrrad 1,62 Promille Pustwert
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
http://www.bussgeldkatalog.de/promillegrenze-fahrrad/
Die Angaben unter dem Link sind etwas irreführend.
Hier dürfte in jedem Fall § 316 StGB
einschläigig sein, also eine Straftat. Wenn sich die 1,6 bestätigen sowieso und bei weniger durch die "Fahrunsicherheit" (Sturz).
Bei 1,6 ist auch in jedem Fall eine MPU angesagt.
Einen direkten Entzug der Fahrerlaubnis nach §§ 69
, 69a StGB
oder ein Fahrverbot nach § 44 StGB
wird es nicht geben, da sich beide Normen auf das Führen von KFZ beziehen.
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Kann man sagen, wie die Fristen ungefähr sind für Ablieferung einer bestanden MPU?
I don't know ... vielleicht mal im Unterforum "Verkehrsrecht" fragen.
Eher kurz, wie etwa hier, wo zunächst 6 Wochen gewährt wurden und das dann auf 4 Monate verlängert wurde: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/30438-kann-ich-die-fristvorlage-verlaengern/
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