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Trotz Zinseinkünften kostenlos krankenversichert

AFP VOM 22.5.2003 | Nachrichten - Neue Urteile | 7077 Aufrufe
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Familienversicherung, Krankenversicherung

- BSG: Für Familienversicherung gelten steuerliche Freibeträge

Zinseinkünfte stehen einer kostenlosen Krankenversicherung über den Ehepartner künftig weniger im Wege. Wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, dürfen Zinseinkünfte in Höhe des steuerlichen Freibetrages bei der so genannten Familienversicherung nicht mitgezählt werden. Der Freibetrag einschließlich Werbungskostenpauschale liegt derzeit bei 1601 Euro für Ledige und 3202 Euro für Verheiratete (Az: B 12 KR 13/02).

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige kostenlos mit versichert, wenn sie nicht ein eigenes Einkommen von derzeit über 400 Euro pro Monat haben. Nach früherer Rechtsprechung des BSG wurden dabei auch Zinseinkommen berücksichtigt. In dem neuen Fall berief sich nun ein Familienvater aus Hessen auf Änderungen im Sozialgesetzbuch. Mit Erfolg: In der Frage der Familienversicherung sei nun der steuerliche Einkommensbegriff zugrunde zu legen, urteilte das BSG. Daher seien die Freibeträge abzuziehen.

Der AOK-Bundesverband rechnet mit einer "zusätzlichen Belastung" für die gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe lasse sich aber noch nicht beziffern, sagte Sprecher Udo Barske. Das BSG forderte in seiner Urteilsverkündung den Gesetzgeber auf, Ungleichheiten, die durch die neue Rechtslage insbesondere für freiwillige Kassenmitglieder entstanden seien, zu beseitigen.

22. Mai 2003 - 15.29 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003


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